Jurist/in Rechtshilfe I 60%-60%

Eidgenössisches Personalamt EPA

  • Date de publication :

    20 juin 2024
  • Taux d'activité :

    60%
  • Type de contrat :

    Durée indéterminée
  • Lieu de travail :

    Bern

Jurist/in Rechtshilfe I 60%-60%


Als schweizerische Drehscheibe für die internationale Kooperation, bekämpfen wir die grenzüberschreitende Kriminalität. Verstärken Sie unser Team und unterstützen Sie schweizerische und ausländische Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten.



Jurist/in Rechtshilfe I

Ihre Aufgaben

  • Schweizerische und ausländische Rechtshilfeverfahren begleiten
  • Vernehmlassungen und Beschwerden an das Bundesstrafgericht sowie an das Bundesgericht verfassen
  • Verfahren in besonders komplexen und wichtigen Rechtshilfefällen führen
  • Verfahren zur Teilung eingezogener Vermögenswerte zum Abschluss von internationalen und nationalen Vereinbarungen bearbeiten
  • Dokumente vorwiegend in Französisch verfassen

Ihr Profil

  • Abgeschlossene juristische Hochschulausbildung; Anwaltspatent, LL.M. oder Doktorat erwünscht. Erfahrung in der Strafverfolgung, bei einem Gericht oder in einer Anwaltskanzlei
  • Selbstständige Arbeitsweise, Organisationsgeschick, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, redaktionelles Geschick
  • Entscheidungsfreudigkeit und Stressresistenz
  • Sehr gute aktive Kenntnisse zweier Amtssprachen, passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache sowie des Englischen
  • Schweizer Bürgerrecht

Zusätzliche Informationen

Für fachliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Herr Michael Duttwiler, Chef Fachbereich, Tel. 058 461 88 78.

Über uns

Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist das Kompetenzzentrum Recht des Bundes. Es betreut unter anderem Rechtsetzungsprojekte im Staats-, Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht, begleitet alle Rechtsetzungsgeschäfte des Bundes beratend und ist im internationalen Bereich tätig.

Der Fachbereich Rechtshilfe I befasst sich insbesondere mit der Begleitung von Rechtshilfeverfahren im Fall politisch exponierter Personen sowie der Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten. Weiter fällt die Übermittlung spontaner Informationen, die Zusammenarbeit mit internationalen Tribunalen sowie die Teilung eingezogener Vermögenswerte in seinem Zuständigkeitsbereich.