nebenamtliche Richterin / nebenamtlicher Richter
Infos sur l'emploi
- Date de publication :23 décembre 2024
- Taux d'activité :100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Lieu de travail :Schwyz
Das können Sie bewegen
Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischer Angelegenheit stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig sein und die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Prozessparteien wahren. Sie haben den Parteien bei ausgeprägter Persönlichkeits- und Sozialkompetenz mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sie sollten eine hohe und rasche Verfügbarkeit aufweisen, mit analytischem Denken vertraut und entscheidungsfreudig sein. Erforderlich ist auch die Bereitschaft, vorgängig der Sitzung die Akten zu lesen und sich einen Überblick über den Prozessstoff bzw. den Sachverhalt zu verschaffen.
Was Sie dafür auszeichnet
Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung des Gerichts von Bedeutung sind (§ 34 Abs. 3 JG). Dem Strafgericht würde insbesondere eine Person dienen, welche Fachwissen aus dem Bereich Straf- und Strafprozessrecht mitbringt (Lizenziat, Master, Anwaltspatent).
Weitere Angaben finden sich unter:
www.strafgericht-sz.ch ( Anforderungsprofil nebenamtliche Richter )
Weitere Angaben finden sich unter:
www.strafgericht-sz.ch ( Anforderungsprofil nebenamtliche Richter )
Ihr neuer Arbeitgeber
Die rund 2000 Mitarbeitenden sorgen sich im Kanton Schwyz um die Anliegen der Bevölkerung und führen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden öffentliche Aufgaben aus. Die kantonale Verwaltung ist der grösste Arbeitgeber im Kanton Schwyz. Die Mitarbeitenden erfüllen ihren verantwortungsvollen Auftrag in ihrer täglichen Arbeit und verbessern die Qualität und die Effizienz ihrer Tätigkeit stetig.