lhre Gemeinde - lhre Partnerin
Date de publication :
19 janvier 2024Taux d'activité :
100%Type de contrat :
Durée indéterminée- Lieu de travail :Kerzers
KERTERS il
lhre Gemeinde
- lhre Partnerin
Tagesstruktur
Kerzers
Reg ement
01.01
.2016
Die
Gemeindeversammlung von Kerzers, gestützt auf:
- das Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210);
- die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 21 1.222.338); . das Gesetz vom 9. Juni 201 1 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG; SGF 835.1) und das Reglement über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen vom27. September 2011 (FBR; SGF 835.11);
. das Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG; SGF 835.5) und das Jugendreglement vom 17.März 2009
(JuR; SGF 835.51);
. das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG; SGF 1 a}i);
212.5.11);
. die Richtlinien der Direktion für Gesundheit und Soziales vom 1 . März 201 1 über die aussersch u lischen Betreuungseinrichtu ngen - das Gesetz uber die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG) vom 9. September 2014 r das Ausführunqsreglement zum Schulgesetz (RSchG) vom 16. Dezember 1986 verabschiedet die folgenden Bestimmungen L Ziele - Anwendungsbereich - Allgemeines Art. 1
M it der Schaff u n g ei ner aussersch u I ischen Betreu u ngsei n richtu n g genan nt Tagesstruktur Kerzers (nachfolgend: TSK) für Schülerinnen und Schüler der Prlmarschule Kerzers* soll die Bevölkerung darin unterstützt werden, das Familien- und Berufsleben bedürfnisgerecht vereinbaren zu können. 2
Die Trägerschaft übernimmt die Gemeinde Kerzers. Sie sorgt für geeignete Räumlichkeiten, die in den Ausfüh rungsbestimmungen bezeich net werden. 3
Der Gemeinderat als oberstes Aufsichtsorgan
. kann eine Kommission für die TSK einsetzen ArI.2
Dieses Reglement regelt die Organisation der TSK und hält die Bedingungen in Zusammenhang mit deren
Besuch fest.
Art. 3
Die operative Vera ntwortu n g der aussersch u I ischen Betreu u n gsein richtu n g liegt bei der Leitung der TSK (nachfolgend: die Leitung). Weitere Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Art. 4
Der Begriff ,,Eltern" bezeichnet im Folgenden die Person bzw. die Personen, die die elterliche Sorge im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches trägt bzw. tragen und gegenüber der TSK als Nutzer auftreten. *Definition Primarschule gemäss neuem Schulgesetz über die obligatorische Schule, in Kraft seit dem 1. August 2015 Reg lement Tagesstru ktur Kerzers (RTSK) 2
ll.
Aufnahme Bedingungen und Verfahren Art.5
Anmeldung
1
Die Anmeldung ist bis spätestens 60 Tage vor Beginn eines Schuljahres mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular bei der Leitung TSK einzureichen. 2
Pro Kind ist ein Anmeldeformular auszufüllen. 3
Für die Aufnahme eines Kindes in die TSK wird mit den Eltern eine Betreuungsvereinbarung auf der Basis der Ausführungsbestimmungen, in der Regel für die
Dauer eines Schuljahres, abgeschlossen. 4
Mit Abschluss einer Betreuungsvereinbarung wird eine Jahresgebühr von maximal Fr. 100.00 erhoben. Die Höhe der aktuellen Jahresgebühr ist im Anhang 1 festgelegt.
5
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leitung der TSK. 6
Vertragsverlängerungen haben Vorrang vor Neuverträgen. 7
BeiZuzug der Eltern während eines Schuljahres ist eine Anmeldung zu den ordentlichen Bedingungen möglich, sofern in der TSK freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Art.
6
Aufnahme
1
Die Leitung beschliesst die Zuteilung der Plätze. Diesbezügliche Kriterien sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Die Leitung erstellt jeweils per 1 . Juli eine definitive Benutzerliste und informiert die Eltern über die Aufnahme oder Rückweisung ihres Kindes / ihrer Kinder. Art.7
Übersteigt die Betreuungsnachfrage die Kapazität der TSK, erstellt die Leitung eine Warteliste. Gelegentliche Betreuung
1
Art. 8
Kann trotz der Bemühungen der Eltern keine Betreuungsmöglichkeit innerhalb der Familie oder deren Umfeld gefunden werden, ist eine gelegentliche Betreuung möglich. 2
Für eine gelegentliche lkurzfristige Betreuung werden die effektiven Kosten in
Rechnung gestellt.
Art. 9
Verpflichtung im Falle einer Anmeldung 1
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die unterzeichnenden Personen zur Zahlung der erbrachten Leistungen gemäss der kommunalen Tarifskala. 2
Die Unterzeichnung verpflichtet ausserdem zur Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen der TSK sowie der Verhaltensregeln namentlich bezuglich Anstand, Respekt, Ordnung, Disziplin, Teilnahme an den Aktivitäten, Sauberkeit und Hygiene. 3
Die Eltern sind in allen Belangen, die das Kind / die Kinder betreffen, zur engen Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Betreuungspersonal verpflichtet. Diesbezü g I iche Deta i ls si nd i n den Ausf ü h ru n gsbesti mm u n gen festgelegt. Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 3
lll. Disziplinarische Massnahmen Art. 10
Grunde für disziplinarische Massnahmen sind:
- Nichteinhaltung der Verhaltensregeln (entsprechend Art. 9 Abs. 2)
. Zahlungsverzug bei der monatlichen Rechnung von mehr als 45 Tagen
Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Art. 11
Provisorische Massnahme
Als provisorische Massnahme kann die Leitung einen höchstens 10 Betreuungstage dauernden, vorübergehenden Ausschluss anordnen. Art.12
Definitive Massnahme
Als definitive Massnahme kann der Ausschluss eines Kindes verfügt werden, der das ganze Schuljahr über andauert. 2
Ein Kind kann erst von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn es mehrmals und erheblich gegen die Verhaltensregeln verstossen hat. 3
Zu einem solchen Ausschluss kommt es erst, nachdem die Eltern durch die Leitung schriftlich verwarnt worden sind. Letztere, wie auch das Kind, sind anzuhören. 4
Der Gemeinderat befindet über die von der verantwortlichen Person vorgeschlagene Massnahme und informiert die Eltern schriftlich über den Beschluss. Die Zahlungspflicht erlischt auf Ende des Monats, in dem der Ausschluss verfugt wird. lV. Abmeldung
Art. 13
Schriftlich und begründet (2.8. Wegzug aus der Gemeinde, berufliche Veränderung etc.) ist die Kündigung, unter Einhaltung einer 60 tägigen Frist, auch während des Schuljahres möglich. Diesbezügliche Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Die Leistungen werden, unabhängig von der tatsächlich erfolgten Betreuung, bis zum Ende des festgelegten Kündigungstermins in Rechnung gestellt. V.
Betrieb der Einrichtung
Art. 14
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der TSK während den Schulzeiten werden jeweils vor Beginn des neuen Schuljahres, auf der Basis der Anmeldungen, nach Absprache mit der Leitung, durch den Gemeinderat festgelegt; sie sind Bestandteil der
Ausf ü h ru n gsbesti mm u n gen. Unter besonderen Umständen (2.8. spezieller Freitag) kann die Leitung die TSKschliessen, wenn die Eltern innert angemessener Frist informiert werden können. Art. 15
Betreuung
Die Betreuung der Kinder geschieht durch gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausgebildetes Personal. 2
Ein von der Leitung erarbeitetes und vom Gemeinderat genehmigtes Betreuungskonzept stützt sich im Wesentlichen auf die Betreuungsempfehlungen des Jugendamtes des Kantons Freiburg. Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 4
3
Aufgaben und
Pflichten des Betreuungspersonals sind auf Basis der gesetzlichen Grundlagen in den entsprechenden Stellenbeschrieben geregelt. Vl. Betreuungskosten
Art. 16
Elternbeiträge
Die zu verrechnenden Betreuungskosten werden nach einer degressiven Tarifskala (Anhang 2 des vorliegenden Reglements) entsprechend der wirtschaftlichen Leistu ngsfähigkeit der Eltern festgesetzt (ohne Mah lzeiten).
2
Die Beiträge können vor Beginn eines Schuljahres vom Gemeinderat nach dem Kostendeckungsprinzip neu festgesetzt werden, dürfen die in den entsprechenden Artikeln des vorliegenden Reglements festgesetzten Maximalbeiträge jedoch nicht übersteigen. Verrechnet werden die Kosten für die einzelnen Module. Es werden nur ganze Module verrechnet, auch wenn ein Kind nicht während der ganzen Zeit anwesend ist. Der Maximalbetrag für eine Stunde Betreuung liegt bei Fr. 18.00/Kind. 4
Der Tarif einspricht dem kostendeckenden Preis der Leistung nach Abzug allfälliger Subventionen und wird vom Gemeinderat jährlich bestimmt (siehe Anhang 1 des vorliegenden Reglements).
5
Nicht in Kerzers oder in einer Gemeinde mit Vertragsvereinbarung ansässige Kinder bezahlen immer den Höchsttarif gemäss Anhang 1.
Mahlzeiten
ArT. 17
Mahlzeiten und Zwischenverpflegung sind obligatorisch und werden separat verrechnet. Die entsprechenden Modalitäten sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Der Preis für eine Mittagsmahlzeit beträgt maximal Fr. 15.OO/Kind und für ern Morgenessen / eine Zwischenverpflegung maximal Fr. 4.00/Kind. Der zu verrechnende Tarif wird vom Gemeinderat jährlich festgelegt. (siehe Anhang 1 des vorliegenden Reglements). Abwesenheit
Art. 18
Bei entschuldigter, längerer Abwesenheit kann die Leitung eine Kostenreduktion gewähren. Die Voraussetzungen für eine Kostenreduktion sind in den Ausf u h ru n gsbesti mm u ngen festgelegt. Vll. Rechnungsstellung
Art. 19
Die Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Verrechnet werden die im Anmeldeformular bzw. im Stundenplan vereinbarten Betreuungseinheiten. 2
Zusätzliche, vollständige oder angefangene Betreuungseinheiten werden entsprechend der Tarifskala der TSK nachverrechnet.
3
Bei Zahlungsverzug wird gemäss Anhang 1 des vorliegenden Reglements vorgegangen.
4
Nach der 2. Mahnung wird bei Nichtbezahlung der Rechnung die Betreuungsvereinbarung per sofort aufgelöst und die Betreuung eingestellt.
Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 5
Vlll. Rechtsmittel
Art. 20
Jegliche Verfügung, die die Leitung in Anwendung dieses Reglements trifft, kann innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung mit schriftlicher und begründeter Einsprache beim Gemeinderat angefochten werden. Gegen die Verfügungen des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Oberamt des Seebezirks Beschwerde eingereicht werden. lX.
Schlussbestimmungen
ArT.21
Der Gemeinderat Kerzers ist für den Vollzug dieses Reglements zuständig. Er geneh migt jäh rlich die Ausfü hru ngsbestimmu ngen. ArT.22
Das vorliegende Reglement Tagesstruktur Kerzers tritt nach der Genehmigung durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg in Kraft Art. 23
Mit der Genehmigung des vorliegenden Reglements werden alle früheren Bestimmungen, Tariftabellen und Erlasse in Zusammenhang mit der TSK aufgehoben. Von der
Gemeindeversammlung beschlossen am 01.12.2015 NAMENS DES GEMEINDERATES
KERZERS
/ND
Die Gemeindepräsidentin
: indeschreiber:
- 'm"
Susanne Schwander
E R 5
Genehmigt durch die Direktion für Gesundheit und Soziales am L%. A2-f-O^6
Die Staatsrätin
/ Direktorin:
hc c¿-.-_
Anne - Claude Demierre
Reg lement Ta gesstru ktur Kerzers (RTSK) 6
Anhang
1
Gebüh ren, Tarife, ln kassoverfah ren Die
Gebühren werden jährlich und Tarife sowie das lnkassoverfahren durch den Gemei nderat festgelegt.
Gebühren
a
(Art. 5 Abs. 4) bei Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
Fr 60.00
Jahresgebühr
Tarife
a
Kindergarten: 1 Stunde Betreuung (Art. 16 Abs. 3) Fr. 9.60 / Kind ohne
Gemeindesubvention a
Primarschule. 1 Stunde Betreuung (Art. 16 Abs. 3) Fr. 10.90 / Kind ohne Gemeindesubvention
- Mahlzeitkosten (Art. 17.
Abl2)
- Fruhstuck
Fr. 2.50 pro Mahlzeit und Kind - Znuni
Fr. 2.00 pro Mahlzeit und Kind - Mittagessen
Fr. 10.00 pro Mahlzeit und
Kind
- Zvieri
Fr. 2.00 pro Mahlzeit und Kind lnkassoverfahren
.
Mahnungskosten
Fr. 50.00
.
Zahlungsfristen
30
Tage nach Rechnungsstellung
1 . Mahnung Zahlungsfrist 10 Tage 2. Mahnung
Zahlungsfrist 5 Tage + 5Yo Zins + MahngebÜhr - Ein lnkasso auf dem Betreibungsweg bleibt vorbehalten. Vom Gemeinderat
Kerzers beschlossen am 27.03.2023 NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS ndeschreiber
ffÄ"
Erich
Hirt
Anhang 2
Tariftabelle
Die Tarife werden jährlich durch den Gemeinderat festgelegt (Art. 16 Abs. 4) Tariftabellen gültig ab 01 .08.2023 Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art. 11) Tarife Kindergarten
Tarif- Einkommen zur stufe Tarifbestimmung Stundensatz Modul 1a Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b 0700- 08.1 0 - 1 1.50 - 13.30 - 15.',I5 - 08.1 0 11.50 13.30 18.00 18.00 1 bis 40'000
0.50 0.60 1.85 0.85 225
140
2 ab
40'001
0.70 0.80 255 1.15 3.1 5
200
3 ab 42'001
0.90 105 330
150 4.05 2.55
4 ab 44'001
1 .10
1.30 405 1.85 495 3.'10
5 ab 46'001
1.30 150 4.75
215 5.85 370
4.25
6 ab 48'001
1.50 175 5.50 2.50 6.75
4.80
7 ab 50'001
1.70 200 6.25 2.85 7.65 s.65
8 ab 52'001
2.00 2.35 7.35 3.35 9.00
6.50
9 ab 54'001
2.30 2.70 8.45 385 10.35
7.35
10 ab 56'001
260 3.05 9.55 435 11.70
11 ab 58'001
290
3.40 10 65
485 13.05 820
9.05
12 ab 60'001
3.20 3.75 11.75 5.35 14.40
3. s0 4.10 12.85 s.85 15 75
9.90
13 ab 62'001
14 ab 64'00'l
3.80 445 13 95
6.35 17.10 10.75
15 ab 66'001
4.10 4.80 15.05 6.85 18.45 1 1.60 12 45
16 ab 68'001
440 5.1 5 16.15
7.35 19.80
'13.30
17 ab
70'001
470 5.50 17.25 7.85 21.15
14.15
18 ab 72'001
5.00 5.85 18.35 8.35 22.50
15.00 ab 74'001 s.30 6.20 19.45 885 23.85
19
5.60 6.55 20.55 9.35 25.20
15 85
20 ab 76'001 ab 78'001
5.90 6.90 21.65
9.85
26.55
16.70
21
22 ab 80'001
6.20 725 22.75 10 35 27 90 17.55 6.50 760 23.85 10.85 29.25
18.40
23 ab 82'001
24 ab 84'001
6.80 7
"95
24.95 11 35 30 60 19.25
7.10 8.30 26.05 1 1.85 3'l .95 20.1 0
25 ab 86'001
26 ab 88'001
7.40 865 27.15 12.35 33 30 2Q.95 (RTSK)
2
Reglement Tagesstruktur Kerzers 27 ab 90'001
7.70
9.00 28 25 12.85 34.65 21.80
28 ab 92'001
800
9.35 29 35 13.35 36.00 22.65
29 ab 94'001
8.40
9.8s 30.85 14.05 37.80 23.75 ab 96'001 8.80 10.30 32.30 14.70 39.60
24.90
30
31 ab 98',001
9.20 10.75 33.75 15 35 41.40
26 05 ab 100'001
9.60 11.25 35.25 16.05 43.20
27.15
32
Tarife Primarschule
I aflt- Einkommen zur stufe
Tarifbestimmung Stundensatz Modul la Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b 07.00- 08.1 0 - 1 1.50 - 13.30 - 15.15- 08.1 0 11.50 13.30 18.00 18 00 1 bis 40'000
180
2.10
660
3.00
810
5.i0 ab 40'001
200
2.35
735
3.3s
9.00 s.65
2 ab 42'001
2.20
2.55
8.05
3.65
9.90
6.25
3
4 ab 44'001
2.40
2.80
8.80
4.00
10.80
680 ab 46'001
2.60
305
955
435
11.70
735
5 ab 48'001
280
3.30
10.30
4.70
12.60
7.90
6
'11.00
'13.50 ab 50'001
3.00
3.50 s.00
8.50
7
I ab 52'001
330
3.85
12.10
5.50
14.85
935
9 ab 54'001
3.60
4.20
13.20
6.00 16 20 10 20
'1.05
10 ab 56'001
3.90
4.55
14.30
6.50 17.55 1 ab 58'001
420
490
15 40
7.00
18.90
11.90
11
12 ab 60'001
4.50
5.25
16.50
7.50 20.25 12.75
13 ab 62'00'1
480
5.60
17.60
8.00 21.60 13 60
14 ab 64'001
5.10
595
18.70
850 22.95 14 45
15 ab 66'001
5.40
6.30
19.80
9.00 24 30 15.30
16 ab 68'001
5.70
6.65
20.90
9.s0 25.65 16.15
17 ab 70'00'l
6.00
7.00 22 00 10.00 27.00 17.00 ab 72'0Q1 6.30
7.35 23.10 1 0.50 28.3s
17 85
18
19 ab 74'001
6.60
770 24.20 1',I 00 29.70 18.70 2Q ab 76'001
6.90
8.05 25.30 1'1.50 3'1 05 19.55 21 ab 78'00'l
7.20
8.40 26 40 12.00 32.40 20 40
22 ab 80'001
7.50
8.80 27.55 12.55 33.75 21.25
23 ab
82'001
7.80
9.1 5 28.65 13.05 35.1 0 22 05 24 ab 84'001
8.10
9.50 29.75 1 3.55 36.45 22.90 25 ab 86'001
8.40
985 30.85 14 05 37.80 23.75
26 ab 88'001
870 10.20 31 .95 14.55 39.1 5 24 60 27 ab 90'00'1
900 1 0.55 33.05 15.05 40.50 25.45 '10
28 ab 92'001
9.30
90 34.15 15 55 41.85 26.30
'l
29 ab 94'001
9.70
1.35 35 60 16.20 43.65 27.45
Kerzers (RTSK)
3
Reglement Tagesstruktur
ab 96'001
10 '10 1 1.80 37.05 16 85 45.45 28.60 ab 98',001 10.50 12.30 38.55 17.55 47.25 29.70
10.90 12.75 40 00 18.20 49.05 30.85 ab 100'001
Vom Gemeinderat Kerzers beschlossen am 27-03.2023 NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS G e deschreiber
ff/-; ch
30
31
32
(RTSK)
4
Reglement Tagesstruktur Kerzers
lhre Gemeinde
- lhre Partnerin
Tagesstruktur
Kerzers
Reg ement
01.01
.2016
Die
Gemeindeversammlung von Kerzers, gestützt auf:
- das Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210);
- die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 21 1.222.338); . das Gesetz vom 9. Juni 201 1 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG; SGF 835.1) und das Reglement über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen vom27. September 2011 (FBR; SGF 835.11);
. das Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG; SGF 835.5) und das Jugendreglement vom 17.März 2009
(JuR; SGF 835.51);
. das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG; SGF 1 a}i);
- das Gesetz vom 23. Mai 1991 über die Verwaltungsrechtspflege (VRG;SGF 1 50.1);
- die Verordnung vom 18. Dezember 2012 über den Kindes- und Erwachsenenschutz
212.5.11);
. die Richtlinien der Direktion für Gesundheit und Soziales vom 1 . März 201 1 über die aussersch u lischen Betreuungseinrichtu ngen - das Gesetz uber die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG) vom 9. September 2014 r das Ausführunqsreglement zum Schulgesetz (RSchG) vom 16. Dezember 1986 verabschiedet die folgenden Bestimmungen L Ziele - Anwendungsbereich - Allgemeines Art. 1
M it der Schaff u n g ei ner aussersch u I ischen Betreu u ngsei n richtu n g genan nt Tagesstruktur Kerzers (nachfolgend: TSK) für Schülerinnen und Schüler der Prlmarschule Kerzers* soll die Bevölkerung darin unterstützt werden, das Familien- und Berufsleben bedürfnisgerecht vereinbaren zu können. 2
Die Trägerschaft übernimmt die Gemeinde Kerzers. Sie sorgt für geeignete Räumlichkeiten, die in den Ausfüh rungsbestimmungen bezeich net werden. 3
Der Gemeinderat als oberstes Aufsichtsorgan
- ernennt die Leitung der TSK . genehmigt die Ausführungsbestimmungen inkl. Tarifliste
- genehmigt das Betreuungskonzept auf Antrag der
. kann eine Kommission für die TSK einsetzen ArI.2
Dieses Reglement regelt die Organisation der TSK und hält die Bedingungen in Zusammenhang mit deren
Besuch fest.
Art. 3
Die operative Vera ntwortu n g der aussersch u I ischen Betreu u n gsein richtu n g liegt bei der Leitung der TSK (nachfolgend: die Leitung). Weitere Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Art. 4
Der Begriff ,,Eltern" bezeichnet im Folgenden die Person bzw. die Personen, die die elterliche Sorge im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches trägt bzw. tragen und gegenüber der TSK als Nutzer auftreten. *Definition Primarschule gemäss neuem Schulgesetz über die obligatorische Schule, in Kraft seit dem 1. August 2015 Reg lement Tagesstru ktur Kerzers (RTSK) 2
ll.
Aufnahme Bedingungen und Verfahren Art.5
Anmeldung
1
Die Anmeldung ist bis spätestens 60 Tage vor Beginn eines Schuljahres mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular bei der Leitung TSK einzureichen. 2
Pro Kind ist ein Anmeldeformular auszufüllen. 3
Für die Aufnahme eines Kindes in die TSK wird mit den Eltern eine Betreuungsvereinbarung auf der Basis der Ausführungsbestimmungen, in der Regel für die
Dauer eines Schuljahres, abgeschlossen. 4
Mit Abschluss einer Betreuungsvereinbarung wird eine Jahresgebühr von maximal Fr. 100.00 erhoben. Die Höhe der aktuellen Jahresgebühr ist im Anhang 1 festgelegt.
5
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leitung der TSK. 6
Vertragsverlängerungen haben Vorrang vor Neuverträgen. 7
BeiZuzug der Eltern während eines Schuljahres ist eine Anmeldung zu den ordentlichen Bedingungen möglich, sofern in der TSK freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Art.
6
Aufnahme
1
Die Leitung beschliesst die Zuteilung der Plätze. Diesbezügliche Kriterien sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Die Leitung erstellt jeweils per 1 . Juli eine definitive Benutzerliste und informiert die Eltern über die Aufnahme oder Rückweisung ihres Kindes / ihrer Kinder. Art.7
Übersteigt die Betreuungsnachfrage die Kapazität der TSK, erstellt die Leitung eine Warteliste. Gelegentliche Betreuung
1
Art. 8
Kann trotz der Bemühungen der Eltern keine Betreuungsmöglichkeit innerhalb der Familie oder deren Umfeld gefunden werden, ist eine gelegentliche Betreuung möglich. 2
Für eine gelegentliche lkurzfristige Betreuung werden die effektiven Kosten in
Rechnung gestellt.
Art. 9
Verpflichtung im Falle einer Anmeldung 1
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die unterzeichnenden Personen zur Zahlung der erbrachten Leistungen gemäss der kommunalen Tarifskala. 2
Die Unterzeichnung verpflichtet ausserdem zur Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen der TSK sowie der Verhaltensregeln namentlich bezuglich Anstand, Respekt, Ordnung, Disziplin, Teilnahme an den Aktivitäten, Sauberkeit und Hygiene. 3
Die Eltern sind in allen Belangen, die das Kind / die Kinder betreffen, zur engen Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Betreuungspersonal verpflichtet. Diesbezü g I iche Deta i ls si nd i n den Ausf ü h ru n gsbesti mm u n gen festgelegt. Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 3
lll. Disziplinarische Massnahmen Art. 10
Grunde für disziplinarische Massnahmen sind:
- Nichteinhaltung der Verhaltensregeln (entsprechend Art. 9 Abs. 2)
. Zahlungsverzug bei der monatlichen Rechnung von mehr als 45 Tagen
Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Art. 11
Provisorische Massnahme
Als provisorische Massnahme kann die Leitung einen höchstens 10 Betreuungstage dauernden, vorübergehenden Ausschluss anordnen. Art.12
Definitive Massnahme
Als definitive Massnahme kann der Ausschluss eines Kindes verfügt werden, der das ganze Schuljahr über andauert. 2
Ein Kind kann erst von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn es mehrmals und erheblich gegen die Verhaltensregeln verstossen hat. 3
Zu einem solchen Ausschluss kommt es erst, nachdem die Eltern durch die Leitung schriftlich verwarnt worden sind. Letztere, wie auch das Kind, sind anzuhören. 4
Der Gemeinderat befindet über die von der verantwortlichen Person vorgeschlagene Massnahme und informiert die Eltern schriftlich über den Beschluss. Die Zahlungspflicht erlischt auf Ende des Monats, in dem der Ausschluss verfugt wird. lV. Abmeldung
Art. 13
Schriftlich und begründet (2.8. Wegzug aus der Gemeinde, berufliche Veränderung etc.) ist die Kündigung, unter Einhaltung einer 60 tägigen Frist, auch während des Schuljahres möglich. Diesbezügliche Details sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Die Leistungen werden, unabhängig von der tatsächlich erfolgten Betreuung, bis zum Ende des festgelegten Kündigungstermins in Rechnung gestellt. V.
Betrieb der Einrichtung
Art. 14
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der TSK während den Schulzeiten werden jeweils vor Beginn des neuen Schuljahres, auf der Basis der Anmeldungen, nach Absprache mit der Leitung, durch den Gemeinderat festgelegt; sie sind Bestandteil der
Ausf ü h ru n gsbesti mm u n gen. Unter besonderen Umständen (2.8. spezieller Freitag) kann die Leitung die TSKschliessen, wenn die Eltern innert angemessener Frist informiert werden können. Art. 15
Betreuung
Die Betreuung der Kinder geschieht durch gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausgebildetes Personal. 2
Ein von der Leitung erarbeitetes und vom Gemeinderat genehmigtes Betreuungskonzept stützt sich im Wesentlichen auf die Betreuungsempfehlungen des Jugendamtes des Kantons Freiburg. Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 4
3
Aufgaben und
Pflichten des Betreuungspersonals sind auf Basis der gesetzlichen Grundlagen in den entsprechenden Stellenbeschrieben geregelt. Vl. Betreuungskosten
Art. 16
Elternbeiträge
Die zu verrechnenden Betreuungskosten werden nach einer degressiven Tarifskala (Anhang 2 des vorliegenden Reglements) entsprechend der wirtschaftlichen Leistu ngsfähigkeit der Eltern festgesetzt (ohne Mah lzeiten).
2
Die Beiträge können vor Beginn eines Schuljahres vom Gemeinderat nach dem Kostendeckungsprinzip neu festgesetzt werden, dürfen die in den entsprechenden Artikeln des vorliegenden Reglements festgesetzten Maximalbeiträge jedoch nicht übersteigen. Verrechnet werden die Kosten für die einzelnen Module. Es werden nur ganze Module verrechnet, auch wenn ein Kind nicht während der ganzen Zeit anwesend ist. Der Maximalbetrag für eine Stunde Betreuung liegt bei Fr. 18.00/Kind. 4
Der Tarif einspricht dem kostendeckenden Preis der Leistung nach Abzug allfälliger Subventionen und wird vom Gemeinderat jährlich bestimmt (siehe Anhang 1 des vorliegenden Reglements).
5
Nicht in Kerzers oder in einer Gemeinde mit Vertragsvereinbarung ansässige Kinder bezahlen immer den Höchsttarif gemäss Anhang 1.
Mahlzeiten
ArT. 17
Mahlzeiten und Zwischenverpflegung sind obligatorisch und werden separat verrechnet. Die entsprechenden Modalitäten sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt. 2
Der Preis für eine Mittagsmahlzeit beträgt maximal Fr. 15.OO/Kind und für ern Morgenessen / eine Zwischenverpflegung maximal Fr. 4.00/Kind. Der zu verrechnende Tarif wird vom Gemeinderat jährlich festgelegt. (siehe Anhang 1 des vorliegenden Reglements). Abwesenheit
Art. 18
Bei entschuldigter, längerer Abwesenheit kann die Leitung eine Kostenreduktion gewähren. Die Voraussetzungen für eine Kostenreduktion sind in den Ausf u h ru n gsbesti mm u ngen festgelegt. Vll. Rechnungsstellung
Art. 19
Die Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Verrechnet werden die im Anmeldeformular bzw. im Stundenplan vereinbarten Betreuungseinheiten. 2
Zusätzliche, vollständige oder angefangene Betreuungseinheiten werden entsprechend der Tarifskala der TSK nachverrechnet.
3
Bei Zahlungsverzug wird gemäss Anhang 1 des vorliegenden Reglements vorgegangen.
4
Nach der 2. Mahnung wird bei Nichtbezahlung der Rechnung die Betreuungsvereinbarung per sofort aufgelöst und die Betreuung eingestellt.
Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) 5
Vlll. Rechtsmittel
Art. 20
Jegliche Verfügung, die die Leitung in Anwendung dieses Reglements trifft, kann innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung mit schriftlicher und begründeter Einsprache beim Gemeinderat angefochten werden. Gegen die Verfügungen des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Oberamt des Seebezirks Beschwerde eingereicht werden. lX.
Schlussbestimmungen
ArT.21
Der Gemeinderat Kerzers ist für den Vollzug dieses Reglements zuständig. Er geneh migt jäh rlich die Ausfü hru ngsbestimmu ngen. ArT.22
Das vorliegende Reglement Tagesstruktur Kerzers tritt nach der Genehmigung durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg in Kraft Art. 23
Mit der Genehmigung des vorliegenden Reglements werden alle früheren Bestimmungen, Tariftabellen und Erlasse in Zusammenhang mit der TSK aufgehoben. Von der
Gemeindeversammlung beschlossen am 01.12.2015 NAMENS DES GEMEINDERATES
KERZERS
/ND
Die Gemeindepräsidentin
: indeschreiber:
- 'm"
Susanne Schwander
E R 5
Genehmigt durch die Direktion für Gesundheit und Soziales am L%. A2-f-O^6
Die Staatsrätin
/ Direktorin:
hc c¿-.-_
Anne - Claude Demierre
Reg lement Ta gesstru ktur Kerzers (RTSK) 6
Anhang
1
Gebüh ren, Tarife, ln kassoverfah ren Die
Gebühren werden jährlich und Tarife sowie das lnkassoverfahren durch den Gemei nderat festgelegt.
Gebühren
a
(Art. 5 Abs. 4) bei Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
Fr 60.00
Jahresgebühr
Tarife
a
Kindergarten: 1 Stunde Betreuung (Art. 16 Abs. 3) Fr. 9.60 / Kind ohne
Gemeindesubvention a
Primarschule. 1 Stunde Betreuung (Art. 16 Abs. 3) Fr. 10.90 / Kind ohne Gemeindesubvention
- Mahlzeitkosten (Art. 17.
Abl2)
- Fruhstuck
Fr. 2.50 pro Mahlzeit und Kind - Znuni
Fr. 2.00 pro Mahlzeit und Kind - Mittagessen
Fr. 10.00 pro Mahlzeit und
Kind
- Zvieri
Fr. 2.00 pro Mahlzeit und Kind lnkassoverfahren
.
Mahnungskosten
Fr. 50.00
.
Zahlungsfristen
30
Tage nach Rechnungsstellung
1 . Mahnung Zahlungsfrist 10 Tage 2. Mahnung
Zahlungsfrist 5 Tage + 5Yo Zins + MahngebÜhr - Ein lnkasso auf dem Betreibungsweg bleibt vorbehalten. Vom Gemeinderat
Kerzers beschlossen am 27.03.2023 NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS ndeschreiber
ffÄ"
Erich
Hirt
Anhang 2
Tariftabelle
Die Tarife werden jährlich durch den Gemeinderat festgelegt (Art. 16 Abs. 4) Tariftabellen gültig ab 01 .08.2023 Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art. 11) Tarife Kindergarten
Tarif- Einkommen zur stufe Tarifbestimmung Stundensatz Modul 1a Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b 0700- 08.1 0 - 1 1.50 - 13.30 - 15.',I5 - 08.1 0 11.50 13.30 18.00 18.00 1 bis 40'000
0.50 0.60 1.85 0.85 225
140
2 ab
40'001
0.70 0.80 255 1.15 3.1 5
200
3 ab 42'001
0.90 105 330
150 4.05 2.55
4 ab 44'001
1 .10
1.30 405 1.85 495 3.'10
5 ab 46'001
1.30 150 4.75
215 5.85 370
4.25
6 ab 48'001
1.50 175 5.50 2.50 6.75
4.80
7 ab 50'001
1.70 200 6.25 2.85 7.65 s.65
8 ab 52'001
2.00 2.35 7.35 3.35 9.00
6.50
9 ab 54'001
2.30 2.70 8.45 385 10.35
7.35
10 ab 56'001
260 3.05 9.55 435 11.70
11 ab 58'001
290
3.40 10 65
485 13.05 820
9.05
12 ab 60'001
3.20 3.75 11.75 5.35 14.40
3. s0 4.10 12.85 s.85 15 75
9.90
13 ab 62'001
14 ab 64'00'l
3.80 445 13 95
6.35 17.10 10.75
15 ab 66'001
4.10 4.80 15.05 6.85 18.45 1 1.60 12 45
16 ab 68'001
440 5.1 5 16.15
7.35 19.80
'13.30
17 ab
70'001
470 5.50 17.25 7.85 21.15
14.15
18 ab 72'001
5.00 5.85 18.35 8.35 22.50
15.00 ab 74'001 s.30 6.20 19.45 885 23.85
19
5.60 6.55 20.55 9.35 25.20
15 85
20 ab 76'001 ab 78'001
5.90 6.90 21.65
9.85
26.55
16.70
21
22 ab 80'001
6.20 725 22.75 10 35 27 90 17.55 6.50 760 23.85 10.85 29.25
18.40
23 ab 82'001
24 ab 84'001
6.80 7
"95
24.95 11 35 30 60 19.25
7.10 8.30 26.05 1 1.85 3'l .95 20.1 0
25 ab 86'001
26 ab 88'001
7.40 865 27.15 12.35 33 30 2Q.95 (RTSK)
2
Reglement Tagesstruktur Kerzers 27 ab 90'001
7.70
9.00 28 25 12.85 34.65 21.80
28 ab 92'001
800
9.35 29 35 13.35 36.00 22.65
29 ab 94'001
8.40
9.8s 30.85 14.05 37.80 23.75 ab 96'001 8.80 10.30 32.30 14.70 39.60
24.90
30
31 ab 98',001
9.20 10.75 33.75 15 35 41.40
26 05 ab 100'001
9.60 11.25 35.25 16.05 43.20
27.15
32
Tarife Primarschule
I aflt- Einkommen zur stufe
Tarifbestimmung Stundensatz Modul la Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b 07.00- 08.1 0 - 1 1.50 - 13.30 - 15.15- 08.1 0 11.50 13.30 18.00 18 00 1 bis 40'000
180
2.10
660
3.00
810
5.i0 ab 40'001
200
2.35
735
3.3s
9.00 s.65
2 ab 42'001
2.20
2.55
8.05
3.65
9.90
6.25
3
4 ab 44'001
2.40
2.80
8.80
4.00
10.80
680 ab 46'001
2.60
305
955
435
11.70
735
5 ab 48'001
280
3.30
10.30
4.70
12.60
7.90
6
'11.00
'13.50 ab 50'001
3.00
3.50 s.00
8.50
7
I ab 52'001
330
3.85
12.10
5.50
14.85
935
9 ab 54'001
3.60
4.20
13.20
6.00 16 20 10 20
'1.05
10 ab 56'001
3.90
4.55
14.30
6.50 17.55 1 ab 58'001
420
490
15 40
7.00
18.90
11.90
11
12 ab 60'001
4.50
5.25
16.50
7.50 20.25 12.75
13 ab 62'00'1
480
5.60
17.60
8.00 21.60 13 60
14 ab 64'001
5.10
595
18.70
850 22.95 14 45
15 ab 66'001
5.40
6.30
19.80
9.00 24 30 15.30
16 ab 68'001
5.70
6.65
20.90
9.s0 25.65 16.15
17 ab 70'00'l
6.00
7.00 22 00 10.00 27.00 17.00 ab 72'0Q1 6.30
7.35 23.10 1 0.50 28.3s
17 85
18
19 ab 74'001
6.60
770 24.20 1',I 00 29.70 18.70 2Q ab 76'001
6.90
8.05 25.30 1'1.50 3'1 05 19.55 21 ab 78'00'l
7.20
8.40 26 40 12.00 32.40 20 40
22 ab 80'001
7.50
8.80 27.55 12.55 33.75 21.25
23 ab
82'001
7.80
9.1 5 28.65 13.05 35.1 0 22 05 24 ab 84'001
8.10
9.50 29.75 1 3.55 36.45 22.90 25 ab 86'001
8.40
985 30.85 14 05 37.80 23.75
26 ab 88'001
870 10.20 31 .95 14.55 39.1 5 24 60 27 ab 90'00'1
900 1 0.55 33.05 15.05 40.50 25.45 '10
28 ab 92'001
9.30
90 34.15 15 55 41.85 26.30
'l
29 ab 94'001
9.70
1.35 35 60 16.20 43.65 27.45
Kerzers (RTSK)
3
Reglement Tagesstruktur
ab 96'001
10 '10 1 1.80 37.05 16 85 45.45 28.60 ab 98',001 10.50 12.30 38.55 17.55 47.25 29.70
10.90 12.75 40 00 18.20 49.05 30.85 ab 100'001
Vom Gemeinderat Kerzers beschlossen am 27-03.2023 NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS G e deschreiber
ff/-; ch
30
31
32
(RTSK)
4
Reglement Tagesstruktur Kerzers