Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli Amtliche Veröffentlichungen
Schule Oberwil-Lieli
Publication date:
06 January 2024Workload:
100%Contract type:
Unlimited employment- Place of work:Oberwil-Lieli
Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli
Amtliche Veröffentlichungen
Seite - 2 -
Aufgabe amtliche Veröffentlichung am 28.2.2017 erscheint am 3.3.2017
Amtliche Anzeige
Gemäss §§ 19 ff des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989
(SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991
(SAR 587.111) ist in der Gemeinde Oberwil-Lieli die
Konzession für den Kaminfegerdienst
per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
1. die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
2. einen guten Leumund
3. den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
4. ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
5. die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und
Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
6. die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der
Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz,
Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
7. derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
8. die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
9. die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
10. die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
11. die bisherige Tätigkeit
12. Referenzen
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 31. März 2017 dem Gemeinderat
Oberwil-Lieli, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt
Gemeindeschreiberin Hermann Cornelia.
Bemerkung: Der aktuelle Konzessionär ist an der Weiterführung interessiert.
Amtliche Publikation (erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Aargau)
Oberwil-Lieli
Parkplatz Dreispitz, Parzelle 205, Signal 4.18 (gemäss Art. 48) "Parkieren mit Parkscheibe" bei den bestehenden weissen Parkfeldern, mit der Zusatztafel "maximal 12 Stunden"
(anstelle der heute "max. 18 Stunden".
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 6. März 2017 bis 4. April 2017 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die
Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli
Amtliche Veröffentlichungen
Seite - 3 -
Aufgabe amtliche Veröffentlichung am 28.2.2017 erscheint am 3.3.2017
Gesamterneuerungswahlen
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die
Amtsperiode 2018-2021 auf Sonntag, 24. September 2017 und den zweiten auf
Sonntag, 26. November 2017 festgelegt. Allen bisherigen - vom Volk gewählten -
Amtsträgern dieser Amtsperiode (2014-2017), wird in den nächsten Tagen ein
Schreiben zugestellt mit der Bitte um Rückmeldung, ob eine erneute Kandidatur erwünscht ist, oder nicht, unter Beilage eines Wahlvorschlagformulares.
Die Wahlvorschlagformulare sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil- Lieli zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag auf der
Gemeindekanzlei bis 12 Uhr einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein
Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Amtliche Veröffentlichungen
Seite - 2 -
Aufgabe amtliche Veröffentlichung am 28.2.2017 erscheint am 3.3.2017
Amtliche Anzeige
Gemäss §§ 19 ff des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989
(SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991
(SAR 587.111) ist in der Gemeinde Oberwil-Lieli die
Konzession für den Kaminfegerdienst
per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
1. die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
2. einen guten Leumund
3. den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
4. ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
5. die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und
Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
6. die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der
Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz,
Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
7. derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
8. die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
9. die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
10. die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
11. die bisherige Tätigkeit
12. Referenzen
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 31. März 2017 dem Gemeinderat
Oberwil-Lieli, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt
Gemeindeschreiberin Hermann Cornelia.
Bemerkung: Der aktuelle Konzessionär ist an der Weiterführung interessiert.
Amtliche Publikation (erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Aargau)
Oberwil-Lieli
Parkplatz Dreispitz, Parzelle 205, Signal 4.18 (gemäss Art. 48) "Parkieren mit Parkscheibe" bei den bestehenden weissen Parkfeldern, mit der Zusatztafel "maximal 12 Stunden"
(anstelle der heute "max. 18 Stunden".
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 6. März 2017 bis 4. April 2017 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die
Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
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Gesamterneuerungswahlen
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die
Amtsperiode 2018-2021 auf Sonntag, 24. September 2017 und den zweiten auf
Sonntag, 26. November 2017 festgelegt. Allen bisherigen - vom Volk gewählten -
Amtsträgern dieser Amtsperiode (2014-2017), wird in den nächsten Tagen ein
Schreiben zugestellt mit der Bitte um Rückmeldung, ob eine erneute Kandidatur erwünscht ist, oder nicht, unter Beilage eines Wahlvorschlagformulares.
Die Wahlvorschlagformulare sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil- Lieli zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag auf der
Gemeindekanzlei bis 12 Uhr einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein
Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.