Lehrgang Pflegehelfende SRK

Schweizerisches Rotes Kreuz, Kanton Schwyz

  • Publication date:

    27 June 2024
  • Workload:

    100%
  • Contract type:

    Unlimited employment
  • Place of work:

    Schwyz

Lehrgang Pflegehelfende SRK

Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Schwyz
Standards für den Lehrgang
Pflegehelfende SRK
Einleitung
Der Lehrgang Pflegehelfende SRK richtet sich an Personen, die einen beruflichen Einstieg in den Pflegebereich planen oder sich auf die Pflege von Angehörigen vorbereiten möchten. Die Pflegehelfenden SRK (PH SRK) übernehmen Aufgaben in der Pflege und Betreuung von gesunden und kranken Menschen und Menschen mit einer Behinderung. Sie unterstützen das Pflegefachpersonal und entlasten pflegende Angehörige. Die PH SRK üben ihre Tätigkeit in stabilen Situationen unter Anleitung und Überwachung von Fachpersonal in Pflege und Betreuung mit Diplom und Eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ) aus. Die PH SRK pflegen und begleiten Menschen im stationären und im ambulanten Bereich. Die Pflegehelfende SRK sind eine der grössten Gruppen des Pflegeassistenz- Personals in der Schweiz. Die PH SRK unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestalten mit ihnen den Alltag. Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut. Name des Lehrganges
Lehrgang Pflegehelfende SRK
Zielgruppe:

  • Wiedereinsteiger:innen ins Berufsleben
  • Quereinsteiger:innen in die Pflege
  • Arbeitsuchende Menschen
  • Migrantinnen und Migranten, mit dem Wunsch in die Pflege einzusteigen
  • Schulabgänger:innen ohne Lehrstelle
  • Mitarbeitende in öffentlichen und privaten Spitex-Organisationen und
Pflegeheimen ohne Pflegeausbildung
  • Pflegende Angehörige
  • Sanitätsdienst Spit 41 der Armee
  • Weitere interessierte Personen
Schweizerisches Rotes Kreuz
Herrengasse 15
Tel. 041 811 75 74
Kanton Schwyz
6430 Schwyz E-Mail schreiben www.srk-schwyz.ch Spendenkonto
IBAN: CH25 0900 0000 6001 0823 8 Zulassungsbedingungen / Anforderungen:
Für die Aufnahme in den Lehrgang Pflegehelfende SRK müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Bereitschaft und Interesse am Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einem Team.
  • Verstehen von schriftlichen deutschen Texten und der gesprochenen Schwyzer
Deutscher Sprache. Es werden Sprachkenntnisse schriftlich und mündlich von mindestens Niveau B1 erwartet.
  • Ist Deutsch nicht die Muttersprache, wird ein obligatorischer Sprachtest vorgenommen.
  • Die Unterrichtssprache ist die Landessprache des Unterrichtsortes
Schweizerdeutsch.
- Körperliche, geistige und seelische Gesundheit (das SRK Kanton Schwyz kann ein Arztzeugnis verlangen) Kompetenzen der Pflegehelfenden SRK Die Handlungskompetenzbereiche und die Handlungskompetenzen sind in der Übersicht des Rahmenlehrplans beschrieben. Anhang 1 Handlungskompetenzbereiche der PH SRK A Berufliche Rolle der PH SRK B Pflegen auf Anweisung in stabilen Situationen C Begleiten im Alltag
D Gesundheits-Förderung und Prävention E Hauswirtschaft
F Pflege-Dokumentation und Arbeits-Organisation Curriculum
Das Curriculum (2023) enthält
  • die Übersicht des Rahmenlehrplans samt Lektionenzahl pro Handlungs- Kompetenz
  • den Rahmenlehrplan mit den Handlungs-Kompetenzen
  • die Kompetenzen und Fähigkeiten der PH SRK
  • die Regeln für den Praxiseinsatz
  • und das Reglement der Lernerfolgskontrolle
Das Curriculum wird von der Konferenz der Geschäftsleitenden (KGL) der RK-KV verabschiedet und ist für alle RK-KV verbindlich. Lehrbuch
Das Lehrbuch Pflegehelfende SRK wird allen Lehrgangs-Teilnehmenden abgegeben. Das Curriculum und das Lehrbuch werden alle fünf Jahre überprüft. 2
Mindestanforderungen zu Theorie, Praxiseinsatz und Mindest-Präsenzzeit Der theoretische Teil enthält 120 Lektionen. Werden mehr als 10% des theoretischen Teils verpasst, muss dies innerhalb eines halben Jahres nachgeholt werden. Der SRK Kanton Schwyz kann diese Frist in begründeten Fällen verlängern. Der Praxiseinsatz dauert 15 Arbeitstage. Verpasste Praxistage werden nachgeholt. Der Praxiseinsatz kann bis spätestens 6 Monate nach dem theoretischen Lehrgang absolviert werden. Der SRK Kanton Schwyz kann Ausnahmen genehmigen, maximal aber muss alles erreicht sein innerhalb von 2 Jahren ab Beginn 1. Tag Basismodul vom Lehrgang Pflegehelfende SRK. Bestandteile Lehrgang Pflegehelfende SRK Basismodul
80 Stunden = 13 Tage à 6 Stunden Das Basismodul beinhaltet die wichtigsten Grundlagen für die Pflege und Begleitung von gesunden, kranken und beeinträchtigten Menschen. Aufbaumodul
40 Stunden = 6 Tage à 6 bzw. 6,5 Stunden Das Aufbaumodul vertieft die Handlungskompetenzen und bezieht komplexere Krankheitsbilder mit ein.
Praxiseinsatz:
Der Praxiseinsatz in einem Alters- und Pflegeheim bietet die Möglichkeit, die vermittelten Inhalte praktisch umzusetzen und den Alltag einer angehenden Pflegehelfende SRK kennenzulernen. Das SRK Kanton Schwyz organisiert mit Einbezug der Teilnehmenden den Praxiseinsatz. Der Einsatz umfasst 15 Arbeitstage und kann erst nach bestandenem Aufbaumodul absolviert werden. Die Praxistage müssen mindestens 3 Tage am Stück geplant sein. Falls der Praxisort z.B. 5 Tage am Stück verlangt, so ist dem Folge zu leisten. Der Praxiseinsatz wird nach einheitlichen Kriterien durch Pflegefachpersonen aus der Praxis bewertet und dokumentiert. Dazu dient ein nationales Formular "Bericht Praxiseinsatz". Am Endgespräch wird auch die Kursleitung vom SRK Kanton Schwyz anwesend sein. Der Praxiseinsatz wird vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Schwyz organisiert und findet im Kanton Schwyz statt. Muss die Kursleiterin SRK ein zweites Mal an ein Praxisgespräch, da die Unterlagen nicht bereit waren oder die Teilnehmerin / Praxisbegleitung nicht zum vereinbarten Termin anwesend sind, wird dies Kosten zur Folge haben. Wiederholung des Praktikums:
Nach Absprache mit der Leitung Bildung SRK Kanton Schwyz. Eine erneute Organisation eines weiteren Praxiseinsatzes durch den SRK Kanton Schwyz ist nicht garantiert. 3
Zertifikat:
Das Zertifikat Pflegehelfende SRK wird abgegeben, wenn folgendes erfüllt ist:
die formative Lernerfolgskontrolle Ende Basismodul die summative Lernerfolgskontrolle Ende Aufbaumodul 90% Kurspräsenzzeit des Theorieteils sind absolviert 100% Praxisanwesenheit
der Praxiseinsatz bestanden ist alle Rechnungen sind bezahlt Das Zertifikat ist ein einheitliches Dokument der SRK-Geschäftsstelle mit der Unterschrift der Departements Leitung Gesundheit und Integration. Aufnahme:
Alle Informationen und Anmeldeunterlagen zum Lehrgang Pflegehelfende SRK erhalten Sie beim SRK Kanton Schwyz. Es findet eine verpflichtende Informationsveranstaltung für angemeldete Interesssenten / Interessentinnen statt. Das Datum der Informationsveranstaltung wird Ihnen nach Ihrer schriftlichen Anmeldung bekannt gegeben.
Gebührenreglement / Abwesenheits- Regelung / Annullationsbedingungen Anhang 2
Rekursrecht
Die Kursteilnehmende hat die Möglichkeit, bei der Geschäftsleitung SRK Kanton Schwyz einen Rekurs einzureichen, wenn die Leistungen als ungenügend bewertete wurden und somit kein Zertifikat abgegeben werden kann. Ein Rekurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Beurteilung in schriftlicher Form einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
  • Die Darstellung des Sachverhaltes
  • Der konkrete Antrag
  • Eine Begründung
Rekurs Instanz ist die Geschäftsleitung, SRK Kanton Schwyz, Herrengasse 15, 6430 Schwyz.
Beurteilung des Rekurses: Die Beurteilung des Rekurses findet durch die Geschäftsleitung, Leitung Bildung und einer Kursleitung SRK statt. Kosten / Praxisentschädigung
Lehrgangskosten:
Informationsanlass: Fr. 50.00 (inkl. Aufnahmegespräch und Deutschtest) Basismodul: Fr. 1'380.00
Aufbaumodul: Fr. 870.00
Kurskosten sind inkl. Lehrmittel gedruckt und als E-Book, Zugang und Benutzung der Lernplattform und Ausstellung des Zertifiks. Praxisentschädigung:
Für 15 Tage Praxiseinsatz im Kanton Schwyz ist dies abhängig vom Praxisort. Das SRK Kanton Schwyz macht keine Empfehlungen. 4
Qualifikation der Kursleitungen SRK:
Die Kursleitungen sind Dipl. Pflegefachperson HF/FH oder Fachangestellte Gesundheit (FaGe) EFZ. Sie verfügen zudem über eine Weiterbildung in Erwachsenenbildung (mindestens SVEB-Zertifikat - Stufe 1). Gleichwertigkeit PH SRK
Zuständig für das Gleichwertigkeitsverfahren ist die SRK-Geschäftsstelle, Abteilung Gesundheitsberufe, Fachteam Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen in Bern- Wabern. Datenschutzerklärung für Kursanmeldungen https://www.redcross-edu.ch/de/datenschutzerklaerung--bei-kursanmeldung Link: www.srk-schwyz.ch Datenschutz ab 07.2024 Die Standards gelten ab 01.05.2024 Von der Konferenz der Geschäftsleitenden RK-KV genehmigt: 30.11.2023 Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz Bruno Geiger
Lorenz Bösch
Geschäftsführer
Präsident
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Anhang 1
Kompetenzen und Fähigkeiten
Einleitung
Die Pflegehelfenden SRK (PH SRK) übernehmen Aufgaben in der Pflege und Betreuung von gesunden und kranken Menschen und Menschen mit einer Behinderung. Sie unterstützen das Pflegefachpersonal und entlasten pflegende Angehörige. Die PH SRK pflegen und betreuen in stabilen Situationen unter Anleitung und Überwachung von Fachpersonal in Pflege und Betreuung mit einem HF/FH- Diplom oder einem Eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ). In diesem Dokument werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der PH SRK nach Handlungs-Kompetenz aufgelistet. Fähigkeiten und Kompetenzen
Fähigkeiten sind kognitive, soziale, kommunikative, motorische und praktische Ressourcen. Das Kombinieren von Ressourcen ermöglicht Handeln. Kompetenz zeigt sich, wenn diese Ressourcen in einer Situation kreativ kombiniert und eingesetzt werden. Handlungs-Kompetenz-Bereiche der PH SRK A Berufliche Rolle der PH SRK B Pflegen auf Anweisung in stabilen Situationen C Begleiten im Alltag
D Gesundheits-Förderung und Prävention E Hauswirtschaft
F
Pflege-Dokumentation und Arbeits-Organisation 6
Fähigkeiten der PH SRK:
Handlungs-Kompetenz-Bereiche
A1
  • akzeptieren die Kompetenzen und Fähigkeiten der PH SRK.
  • holen bei Bedarf Unterstützung.
  • beachten beim Arbeiten ihre Gesundheit und Sicherheit. A2
  • beobachten das Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten und nehmen Veränderungen wahr. A3
  • gestalten Beziehungen zu den Klientinnen und Klienten professionell.
  • pflegen einen empathischen und wertschätzenden Umgang und hören aufmerksam zu.
  • wenden die Regeln einer guten Teamarbeit an.
  • geben Feedback und nehmen Feedback entgegen. A4
  • unterstützen das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten.
  • begleiten Klientinnen und Klienten achtsam und berücksichtigen ihre Biografie, Bedürfnisse und Gewohnheiten.
  • unterstützen Klientinnen und Klienten bei Veränderungen aufmerksam. A5
  • arbeiten immer nach Vorgaben und Anweisungen von Fachpersonal.
  • halten sich an Abmachungen und Regeln.
  • beschreiben und reflektieren ihr Handeln.
  • zeigen Interesse und stellen Fragen. B1
  • unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden.
  • beachten die Intimsphäre der Klientinnen und Klienten.
  • beobachten die Haut und leiten Veränderungen weiter.
  • wenden Salben nach Anweisung an. B2
  • mobilisieren, transferieren und positionieren Klientinnen und Klienten.
  • arbeiten rückenschonend und setzen Hilfsmittel ein.
  • beachten Anweisungen bei der Pflege von Personen, die sich nur eingeschränkt bewegen können. B3
  • unterstützen Klientinnen und Klienten beim Benutzen der Toilette.
  • unterstützen die Kontinenz mit geeigneten Massnahmen.
  • setzen Hilfsmittel ein und leeren den Urinbeutel.
  • führen vorbeugende Massnahmen gegen Verstopfung durch.
  • reagieren angepasst auf Scham- und Ekelgefühle bei sich selbst und den Klientinnen und Klienten. B4
  • unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Atmung, bei Husten und bei Auswurf.
  • holen sofort Hilfe, wenn die Atmung von der Norm abweicht.
  • messen nach Anweisung den Puls und informieren die Pflegefachperson, wenn der Puls von der Norm abweicht.
  • achten auf Wärme- und Kälte-Empfinden, messen die Körper-Temperatur und führen bei Fieber Massnahmen nach Anweisung durch. C1
  • unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Gestaltung des Tagesablaufs.
  • berücksichtigen die Ressourcen, Bedürfnisse und Gewohnheiten der Klientinnen und Klienten.
  • unterstützen die Klientinnen und Klienten bei sinnvoller Beschäftigung und arbeiten dabei mit dem Fachpersonal zusammen. C2
  • wenden die Kommunikations-Regeln bei Klientinnen und Klienten mit Seh-Einschränkungen, Hör- Einschränkungen und Aphasie an. C3
  • sind wertschätzend mit Klientinnen und Klienten mit einer psychischen Krankheit und sind sorgsam mit sich selbst.
  • können mit herausforderndem Verhalten umgehen und holen sich bei Überforderung Hilfe. C4
  • unterstützen und beobachten Klientinnen und Klienten beim Essen und Trinken.
  • achten auf Symptome von Dehydration und führen die Trinkbilanz.
  • verabreichen nach Anweisung vorbereitete Medikamente.
  • begleiten Klientinnen und Klienten mit Diabetes nach Anleitung und achten auf Symptome von Hyperglykämie und Hypoglykämie.
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Anhang 2
Lehrgang Pflegehelfende SRK
Liste der Gebühren, Abwesenheit- und Annullationsbedingungen
1. Gebühren:
Informationsveranstaltung
Fr. 50.00
Lehrgangstage nachholen:
Nachholen pro Tag
Fr. 100.00
Praxiseinsatz
Wiederholung vom Praxiseinsatz Fr. 200.00
Termin zum vereinbarten Praxisgespräch wird nicht eingehalten Fr. 150.00
Die Praxisdokumente liegen nicht vollständig vor Fr. 100.00
Wiederholung des Promotionsverfahrens (Summative Lernkontrolle)
Fr. 150.00
Ausserordentlicher administrativer Aufwand pro Stunde Fr. 100.00
2. Abwesenheitsregelung:
Basismodul 80 Stunden Unterricht:
Erlaubte Abwesenheit im Basismodul: 10% 8 Stunden
Ab 6 versäumten Stunden muss 1 Kurstag wiederholt werden Ab 13 versäumten Stunden wird der Lehrgang abgebrochen Aufbaumodul 40 Stunden Unterricht:
Erlaubte Abwesenheit im Aufbaumodul: 10% 4 Stunden
Ab 4 versäumten Stunden muss 1 Kurstag wiederholt werden Ab 9 versäumten Stunden wird der Lehrgang abgebrochen Abwesenheit Praxiseinsatz
Alle versäumten Praxistage müssen nachgeholt werden 3. Annullationsbedingungen bis 20 Tage vor dem Lehrgangsbeginn 10 %
Ab 19. bis 10. Tage vor Lehrgangsbeginn 30 %
Ab 9. Tag vor Lehrgangsbeginn 100 %
Bei Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet 10 %
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Anhang 3
Lehrgang Pflegehelfende SRK
Promotionsreglement SRK Kanton Schwyz Grundlagen
Integrierter Bestandteil für dieses Promotionsreglement und Geschäftsbestimmungen sind die Standards Lehrgang Pflegehelfende SRK, SRK Kanton Schwyz. Zweck
Dieses Promotionsreglement regelt die Bewertung und die Folgen der Leistungen beim Abschluss des Lehrgangs Pflegehelfende SRK und gewährt eine einheitliche Beurteilungspraxis für die Kursleiterinnen SRK Kanton Schwyz. Leistungsbeurteilung im theoretischen Teil Formative Lernerfolgskontrollen
  • Die formative Lernerfolgskotrolle wird durch die Kursleiterinnen SRK laufend durchgeführt.
  • Formative Lernerfolgskontrollen sind Standortbestimmungen im Lernprozess, welche darüber Auskunft geben, wo die Leistungen noch zu verbessern sind.
  • Lerntests als Vorbereitung auf die Lernerfolgskontrolle.
  • Persönliche Einzelgespräche, bei ungenügend ausfallender Lernkontrolle.
Summative Lernerfolgskontrolle Theorie Summative Lernerfolgskontrollen bilden die Grundlagen für eine Beurteilung, ob die Ziele des Lehrgangs erreicht sind. Die summative Lernerfolgskontrolle erfolgt schriftlich am Ende vom Aufbaumodul. Es gelten folgende Kriterien:
- Es wird überprüft, ob die beabsichtigte Wirkung erreicht worden ist in Bezug auf den Lehrgangsinhalt und die Lehrgangsunterlagen.
  • Die Summative Lernkontrolle muss gemäss der Anleitung ausgefüllt werden.
  • Die Fragen sind vollumfänglich beantwortet.
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Ungenügende Beurteilung
  • Eine ungenügende Punktezahl, hat zur Folge, dass die summative Lernkontrolle wiederholt werden muss und mit Fr. 150.00 verrechnet wird.
  • Die summative Lernkontrolle kann einmal wiederholt werden.
  • Die summative Lernkontrolle muss bestanden werden, damit das Aufbaumodul und das nachfolgende Praxiseinsatz besucht werden kann.
  • Die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer kann die summative
Lernkontrolle innerhalb von 6 Monaten wiederholen.
  • Der Lehrgang Pflegehelfende SRK wird unterbrochen.
  • Für die Zielerreichung gelten dieselben Kriterien wie bei der ersten summativen
Lernkontrolle.
- Ist das Resultat auch nach der Wiederholung ungenügend, erhält die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer eine Bestätigung über den Besuch der Theorie vom Basismodul und Aufbaumodul. - Der Lehrgang PH SRK wird abgebrochen. Leistungsbeurteilung im Praxiseinsatz Die Leistungsbeurteilung im Praxiseinsatz erfordert die Bewertung "erfüllt" durch eine Pflegefachperson, welche für den Praxiseinsatz verantwortlich ist. Für die Leistungsbeurteilung durch den Praxisbetrieb müssen die Kriterien in den Bereichen A komplett erfüllt sein, insgesamt müssen mindestens 18 Punkte von 24 Punkten erfüllt sein. Ist das Praxisziel erreicht wird das Zertifikat Pflegehelfende SRK an der Zertifikatsfeier abgegeben. Ungenügende Beurteilung
- Wenn die Leistungsbeurteilung ungenügend ausfällt, hat die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer auf speziellen Wunsch die Möglichkeit eine Praxisverlängerung mit der Institution und der Kursleiterin SRK zu vereinbaren. - Dies wird am Praxisbesuch zwischen Teilnehmerin / Teilnehmer, begleitende Pflegefachperson und Kursleitung SRK schriftlich vereinbart.
  • Es werden Ziele für die Praxisverlängerung schriftlich festgelegt.
  • Nach Beendigung der Praxisverlängerung findet wieder ein Gespräch statt mit einer schriftlichen Beurteilung (Standard Praxisbericht Lehrgang PH SRK)
  • Eine Wiederholung oder Teilwiederholung des Praxiseinsatzes wird mit Fr. 200.00 verrechnet.
  • Ist die Beurteilung des zusätzlichen Praxiseinsatzes genügend, erhält die
Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer das Zertifikat Pflegehelfende SRK.
  • Ist eine Wiederholung des ungenügenden Praxiseinsatzes vom Praxisort her nicht möglich, so ist dies mitentscheidend, dass kein weiterer Praxiseinsatz mehr gemacht werden kann.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Teilnehmerin / Teilnehmer sich selbst einen
Praxiseinsatz sucht, dies muss innerhalb von 2 Jahren ab Beginn Basismodul beendet sein. - Bei einer ungenügenden Beurteilung wird lediglich eine Bestätigung des besuchten Basis - und Aufbaumoduls Lehrgang Pflegehelfende SRK abgegeben. 11
Rekursrecht
Die Kursteilnehmende hat die Möglichkeit, bei der Geschäftsleitung SRK Kanton Schwyz einen Rekurs einzureichen, wenn die Leistungen als ungenügend bewertete wurden und somit kein Zertifikat abgegeben werden kann. Ein Rekurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Beurteilung in schriftlicher Form einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
  • Die Darstellung des Sachverhaltes
  • Der konkrete Antrag
  • Eine Begründung
Rekurs Instanz ist die Geschäftsleitung, SRK Kanton Schwyz, Herrengasse 15, 6430 Schwyz.
Beurteilung des Rekurses: Die Beurteilung des Rekurses findet durch die Geschäftsleitung, Leitung Bildung und einer Kursleitung SRK statt. Inkraftsetzung
Dieses Promotionsreglement ist vom Vorstand, SRK Kanton Schwyz am 01. September 2004 genehmigt worden. Es tritt ab 01. September 2004 in Kraft Überarbeitung: 04. März 2024
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz Bruno Geiger
Lorenz Bösch
Geschäftsführer
Präsident
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Anhang 4
Datenschutzerklärung bei Lehrgangsanmeldung Pflegehelfende SRK
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie und wozu wir Personendaten nutzen, bearbeiten und speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in erster Linie zur Erbringung unserer Dienstleistungen im Rahmen der Erfüllung unserer statutarischen Aufgaben sowie unserer vertraglichen Verpflichtungen. Soweit Sie uns Gesundheitsinformationen oder sonstige besonders schützenswerte Daten übermitteln, bezieht sich Ihr Einverständnis ausdrücklich auch auf diese Angaben. Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und die uns im Anmeldeformular übermittelten weiteren Personendaten, sowie die Daten, die Sie uns im Rahmen des Besuchs unserer Lehrgänge bekanntgeben, speichern wir in unserem IT- System und in unserem Lehrgangsverwaltungsprogramm. Die Daten dienen u.a. zur Erstellung Ihrer Anmeldebestätigung, Rechnung, Teilnahmebestätigung, Kursauswertung, Ihres Zertifikats sowie einer Teilnehmerliste für den jeweiligen Lehrgang / die jeweilige Kursleitung. Ihre E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer können dazu verwendet werden, Sie in Lehrgangsangelegenheiten, z.B. Terminänderungen, Fragen zur Zahlung oder Lehrgangsevaluationen zu kontaktieren sowie Sie über Neuigkeiten und das aktuelle SRK- Bildungsprogramm zu informieren. Zu einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte kann es kommen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn ein Lehrgang von einem unserer Vertragspartner durchgeführt wird oder wenn ein berechtigtes Interesse unsererseits besteht. Die wichtigsten Empfängerkategorien sind Dienstleister zur Durchführung ihrer Aufträge, Partnerorganisationen, Dienstleister, die wir mit der Durchführung von Aufträgen betrauen, Dienstleister zur Abwicklung des Adressmanagements (z.B. Zulieferer, Lieferanten, IT- Provider, Firmen zur Produktion von Mailings, Anbieter von Produkten zur Verbesserung unserer Sammeltätigkeit). Sie können Ihre Einwilligung zur Bearbeitung Ihrer Personendaten jederzeit schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen.
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Wir bearbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr erforderlich oder ist unsere Dienstleistung beendet, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, soweit der Löschung keine gesetzlichen oder sonst verbindlichen Aufbewahrungs- oder Archivierungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website unter www.srk-schwyz.ch/datenschutz. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist:
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz Herrengasse 15
6430 Schwyz
E-Mail: E-Mail schreiben
Telefon: 041 811 75 74
Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz im SRK Kanton Schwyz wenden Sie sich bitte an dieselbe Adresse. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz Bruno Geiger
Lorenz Bösch
Geschäftsführer
Präsident
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Einverständniserklärung
Mir wurden diese Dokumente vor dem Start des Lehrgang Pflegehelfende SRK abgegeben und an der Informationsveranstaltung erklärt. Hiermit erkläre ich mich mit folgenden Dokumenten den Standards Lehrgang Pflegehelfende SRK Anhang 1, Kompetenzen und Fähigkeiten Pflegehelfende SRK Anhang 2, Gebühren, Abwesenheit- und Annullationsbedingungen Anhang 3, Promotionsreglement Anhang 4, Datenschutzbestimmungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SRK Kanton Schwyz einverstanden. Die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer Pflegehelfende SRK:
Bitte in Blockschrift ausfüllen - Danke Ort:
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Datum:
..
Name
.
Vorname:

Unterschrift:

Am 1. Kurstag ausgefüllt unterschrieben mitbringen. 15