Nebst den von den Kantonen Aargau und Luzern gesetzlich zugewiesenen Planungsaufgaben gehören die Beratung und Unterstützung sowie das Erarbeiten regionaler Konzepte und Grundlagen zur Raumplanung sowie zum öffentlichen Verkehr zu unseren Hauptaufgaben. Zudem vertreten wir die Interessen der Region, indem wir uns an den Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren der Kantone und des Bunds beteiligen.