Gerichtsschreiber/in Zwangsmassnahmengericht (a)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:20 November 2024
- Pensum:100%
- Vertrag:Festanstellung
- Arbeitsort:Kriens
Ihre Aufgaben
- Einvernahmen, Verhandlungen und Entscheide vorbereiten
- selbstständig Entscheidsvorschläge verfassen
- aktiver Beitrag bei den Urteilsberatungen
- Protokollführung an Verhandlungen
- Unterstützung der Richterperson
- Rechtsauskünfte im Zwangsmassnahmenrecht erteilen (an Behörden und Private)
- Abklärung grundsätzlicher und spezieller Rechtsfragen
- Hauptverantwortliche für die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten
- Unterstützung von Projekttätigkeiten des Abteilungspräsidenten
- Leisten von Pikettdienst
Ihr Profil
- abgeschlossene juristische Ausbildung (MLaw, Dr. iur.)
- das Anwaltspatent ist erforderlich
- Bereitschaft, sich intensiv mit juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen
- Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und verständlich zu kommunizieren
- hohe Leistungsbereitschaft
- Belastbarkeit und Beharrlichkeit in der Fallbearbeitung
- effiziente Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Loyalität
Ihr Arbeitgeber
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Das Bezirksgericht Kriens ist als erstinstanzliches Gericht nahe an den Rechtssuchenden. Wir Mitarbeitenden schätzen unsere vielfältige, herausfordernde und spannende Tätigkeit für die Justiz. Wir arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern zusammen, bereiten die Verhandlungen vor und wirken bei der Bearbeitung der Fälle mit. Unser Fachwissen und unser Engagement ist entscheidend für die Qualität unserer Urteile. Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Ihre Vorteile Arbeitsumfeld Mobil-flexibles Arbeiten (Work Smart) Sinnstiftende Tätigkeiten Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot Unterstützung bei externer Aus- und Weiterbildung Arbeitszeit und Ferien 42-Stunden-Wochen Flexible Arbeitszeitmodelle Familie und Beruf Mehr als 50 % der Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit Besondere Sozialzulage von über 250 Franken pro Monat (pensenabhängig) Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 6 Monaten Besoldung und Sozialleistungen Marktgerechter Lohn mit 13. Monatsgehalt Grundsolide und finanziell gesunde Pensionskasse Bessere Absicherung in der 2. Säule bei Teilzeitarbeit
Gerichte Erstinstanzliche Gerichte lic. iur. Peter Meuli Präsident Zwangsmassnahmengericht +41 41 228 35 80 https://gerichte.lu.ch
6010 Kriens