Teamleiter/-in Obligatorium 80 - 100% (im Top-Sharing)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:12 Dezember 2024
- Pensum:80 – 100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Sprache:Deutsch (Grundkenntnisse), Französisch (Grundkenntnisse), Englisch (Grundkenntnisse)
- Arbeitsort:Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Sofort oder nach Vereinbarung
Arbeitsort:
Ostermundigen
Mittendrin statt nur dabei: Sie wollen Verantwortung übernehmen und sich für die soziale Sicherheit im Kanton Bern engagieren? Dank Ihrer raschen Auffassungsgabe und Ihrer mutigen Art Neuem zu begegnen, können Sie bei uns einiges bewegen. Sie finden, das tönt "bärenstark"? Dann sollten wir uns kennenlernen.
Ihre Aufgaben
- Personelle und organisatorische Führung des Teams Obligatorium (ohne Fachverantwortung)
- Kundenanfragen mündlich und schriftlich beantworten
- Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht bearbeiten
- Kunden am Schalter und Telefon bedienen inklusive Abklärungen und Nacharbeitung
- Die Versicherungspflicht selbständig überprüfen
Ihr Profil
- Kaufmännische Grundausbildung
- Berufserfahrung im Kundendienst, idealerweise in der öffentlichen Verwaltung oder im Bereich der Sozialversicherungen
- Führungserfahrung
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in Deutsch und Französisch (mind. B2) sowie Englisch mündlich (mind. B2) sind zwingend
- Organisationsstarke Führungsperson die gerne entscheidet
Wir bieten Ihnen
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
- Führung eines eingespielten Teams
- Vielseitige Kundenbetreuung in dem kein Tag wie der andere ist
- Breite Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Modernes Arbeitsumfeld mit Homeofficemöglichkeit
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Jolanda Moser, Abteilungsleiterin, 031 633 70 94.
Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.
https://www.asv.dij.be.ch/de/start.html