Gerichtsschreiber/in 3. Abteilung Kantonsgericht (a)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 November 2024
- Pensum:80 – 100%
- Vertrag:Festanstellung
- Sprache:Deutsch (Fliessend)
- Arbeitsort:Luzern
Ihre Aufgaben
- Sie unterstützen die Richterpersonen am höchsten kantonalen Gericht im Herzen der Stadt Luzern bei der Entscheidfindung und Prozessleitung.
- Sie verfassen insbesondere selbstständig Urteils- und Entscheidentwürfe im Sozialversicherungsrecht.
- Sie würdigen dabei häufig medizinische Sachverhalte und klären die damit verbundenen Rechtsfolgen sowie auch grundsätzliche Rechtsfragen.
- Sie nehmen vereinzelt an Gerichtsverhandlungen sowie Urteilsberatungen teil und führen Protokoll.
- Sie beteiligen sich ausserdem an abteilungsorganisatorischen Aufgaben.
Ihr Profil
- Abgeschlossenes juristisches Studium
- Anwaltspatent und/oder Berufserfahrung
- Hohes Interesse am Sozialversicherungsrecht, Praxis im Rechtsgebiet von Vorteil
- Gutes analytisches Denkvermögen sowie rasche Auffassungsgabe
- Gewandter Umgang mit der deutschen Sprache, Freude am stilsicheren und präzisen Formulieren
- Hohe Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit
Ihr Arbeitgeber
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Behörde des Kantons Luzern. Die 3. Abteilung ist hauptsächlich für die Beurteilung von Streitfällen im Bereich des Sozialversicherungsrechts zuständig. Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Ihre Vorteile Arbeitsumfeld Mobil-flexibles Arbeiten (Work Smart) Sinnstiftende Tätigkeiten Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot Unterstützung bei externer Aus- und Weiterbildung Arbeitszeit und Ferien 42-Stunden-Wochen Flexible Arbeitszeitmodelle Familie und Beruf Mehr als 50 % der Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit Besondere Sozialzulage von über 250 Franken pro Monat (pensenabhängig) Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 6 Monaten Besoldung und Sozialleistungen Marktgerechter Lohn mit 13. Monatsgehalt Grundsolide und finanziell gesunde Pensionskasse Bessere Absicherung in der 2. Säule bei Teilzeitarbeit
Kantonsgericht 3. Abteilung lic.iur. Lindegger Lucia Abteilungspräsidentin +41 41 228 59 85
6002 Luzern