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Veröffentlicht:
18 Januar 2024Pensum:
100%Vertrag:
Festanstellung- Arbeitsort:Therwil
PFLICHTENHEFT
DER
FACHKOMMISSION SPORT
Fassung vom 8. Juni 2020
1. Zweck
Die Fachkommission Sport berät und unterstützt den Gemeinderat in allen Sportfragen und sportpolitischen Belangen.
2. Zusammensetzung
Die Fachkommission Sport setzt sich aus neun bis elf Mitgliedern zusammen:
- zuständiges Gemeinderatsmitglied
- Vertretung der Gemeindekommission
- Vertretung der Primar- und Sekundarschule
- Mitglied des Hauswartteams
- jeweils eine Vertretung der örtlichen Sportvereine Weitere Personen wie beispielsweise eine Vertretung der Abteilung Bau-Raumplanung- Infrastruktur können bei projektspezifischen Anliegen beigezogen werden. 3. Wahl / Konstituierung
Die Fachkommission wird durch den Gemeinderat jeweils auf den 1. Januar (ein halbes Jahr nach Beginn der Amtsperiode des Gemeinderates) gewählt und eingesetzt. Das zuständige Gemeinderatsmitglied übernimmt den Vorsitz. Ein Mitglied der Fachkommission ist als Proto- kollführer/in zu bestimmen. Im Übrigen konstituiert sich die Fachkommission selbst. 4. Aufgaben
In den Aufgabenbereich der Fachkommission fallen insbesondere:
- Koordination der Trainings und Anlässe der Sportvereine (Daten, Belegungen der Hallen und
- Unterstützung der Vereine in organisatorischen Belangen (Infrastruktur, Bewilligungen, Technik etc.)
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- Überprüfung von ausserordentlichen Bewilligungsgesuchen für die Sportanlagen
- Laufende Überprüfung der Infrastruktur und des Sportmaterials
- Kontaktstelle zwischen den Vereinen und der Gemeinde
- Kontaktstelle zwischen den Vereinen und der Schule
- Aufnahme und Bearbeitung von Anliegen aus der Bevölkerung
- Erstellung eines jährlichen Budgets zu Handen des Gemeinderates für den Unterhalt/Ersatz
Der Gemeinderat kann der Fachkommission weitere Aufgaben zuweisen. 5. Kompetenzen
Der Fachkommission steht ein Antragsrecht zu Handen des Gemeinderates zu. Die Fach- kommission kann im Rahmen ihrer vom Gemeinderat genehmigten Ausgabenkompetenz finanzielle Verpflichtungen eingehen oder Absprachen mit finanziellen Folgen treffen. Zur Beratung spezieller Themen kann die Fachkommission weitere Fachpersonen einladen. 6. Organisation
Jährlich sollen bedarfsabhängig bis zu vier Sitzungen abgehalten werden. 7.
Amtsgeheimnis
Die Mitglieder der Fachkommission unterstehen dem Amtsgeheimnis, der Schweigepflicht sowie der Ausstandspflicht gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. 8. Informationsaustausch
Die Fachkommission informiert den Gemeinderat über den Stand der Arbeiten. Diese Information erfolgt durch das zuständige Gemeinderatsmitglied sowie durch das für jede Sitzung zu erstellende Protokoll. Anträge an den Gemeinderat sind via Sitzungsprotokoll und dem zuständigen Gemeinderatsmitglied zu stellen. Der/die Vorsitzende der Fachkommission wird über die Beschlüsse des Gemeinderates mittels Protokollauszug informiert. 2 | 3
9. Entschädigung
Die Mitglieder der Fachkommission erhalten eine Entschädigung gemäss "Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Therwil".
10. Anpassung / Inkraftsetzung Dieses Pflichtenheft kann durch den Gemeinderat laufend ergänzt und neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die vorliegende Fassung ist vom Gemeinderat am 8. Juni 2020 verabschiedet worden und wird per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Gemeinde Therwil
Im Namen des Gemeinderates
Reto Wolf
Eduard Löw
Gemeindepräsident
Geschäftsleiter
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