Eine/n Richter/in mit Hauptsprache Französisch 80–100%

Eidgenössisches Personalamt EPA

  • Veröffentlicht:

    19 Juni 2024
  • Pensum:

    80 – 100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Bern

Eine/n Richter/in mit Hauptsprache Französisch 80–100%

Eine/n Richter/in mit Hauptsprache Französisch

Ihre Aufgaben

Sie sind als Richterin bzw. Richter französischer Sprache für die Abteilung IV des BVGer tätig.

Ihr Profil

  • Juristischer Hochschulabschluss, idealerweise Anwaltspatent;
  • mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise an einem kantonalen Gericht, in der Advokatur oder in der öffentlichen Verwaltung;
  • fundierte Kenntnisse im Asylbereich;
  • effiziente Arbeitsweise, Entschlussfreudigkeit, Teamfähigkeit und hohe Sozialkompetenz;
  • Führungskompetenz und Belastbarkeit;
  • Hauptsprache Französisch, sehr gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und gute passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache.

Zusätzliche Informationen

Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht ist die Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlich (vgl. Art. 143 BV und Art. 5 Abs. 2 VGG).
Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Herbstsession 2024 vornehmen. Die Gerichtskommission achtet auf eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten. Am Bundesverwaltungsgericht sind bei den Richterinnen und Richtern derzeit folgende Parteien untervertreten: SVP und SP, in einem geringeren Masse die Mitte und FDP.

Bewerbungsfrist: 1. Juli 2024
Amtsantritt: so rasch wie möglich nach der Wahl
Beschäftigungsgrad: 80–100 %
Lohn: Lohnklasse 33 (je nach Alter und Erfahrung, vgl. Art. 5 der Richterverordnung, SR 173.711.2)

Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission, Anne Dieu (E-Mail schreiben; Tel.: 058 322 94 26).

Lassen Sie uns bitte Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto elektronisch zukommen.

Nähere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht finden Sie im Internet unter www.bvger.ch.

Zum Arbeitgeber

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es stützt sich hierbei auf das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG). Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten Ämter.
Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Schliesslich urteilt das BVGer in drei bestimmten Sachgebieten nicht als Beschwerde-, sondern auf Klage hin als erste Instanz, beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.
In gewissen Rechtsgebieten – etwa im Asylrecht oder bei der Internationalen Amtshilfe – ist das BVGer als letzte Beschwerdeinstanz zuständig. Dies bedeutet, dass das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. In anderen Gebieten ist das BVGer dagegen Vorinstanz des Bundesgerichts. In diesen Fällen kann bei diesem "Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten" oder "Beschwerde in Zivilsachen" erhoben werden. Ob dies in einem bestimmten Sachgebiet möglich ist, ergibt sich aus dem Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG).