Vizepräsidentin / Vizepräsident der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht

Auf einen Blick

Für die kommende Amtsperiode 2025–2030

Ihre Aufgaben

Infolge Rücktritts ist für die kommende Amtsdauer 2025–2030 die nebenamtliche Stelle einer/eines Vizepräsidentin/Vizepräsidenten der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht neu zu besetzen. Sie leiten, in der Regel ein bis drei Mal monatlich, die halbtägigen Schlichtungsverhandlungen und sind mitverantwortlich für die einwandfreie Erledigung der Verfahren vor Schlichtungsbehörde.

Ihr Profil

Sie verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Studium sowie über einschlägige Berufserfahrung. Freude am Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen, Verhandlungsgeschick, Integrität, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfreude zeichnen Sie aus. Zudem sind Sie unabhängig von Mieter- und Vermieterverbänden o.Ä. und haben einen Bezug zum Kanton Zug.

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen eine herausfordernde, anspruchsvolle Stelle im Nebenamt. Die Entlöhnung erfolgt gemäss kantonalem Nebenamtsgesetz.