Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Weibel- und Sicherheitsdienst
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:03 Dezember 2024
- Pensum:80 – 100%
- Vertrag:Festanstellung
- Sprache:Deutsch (Fliessend)
- Arbeitsort:Grenzacherstrasse 8, 4132 Muttenz
80–100 %
Schwerpunkt Sicherheitsassistenz
Ihre Verantwortung
- Sicherheitsdienst inkl. Zutrittskontrollen
- Logentätigkeit im Strafjustizzentrum in Muttenz
- Vorbereitung der Gerichtsinfrastruktur und Weibeldienst (inkl. Wochenendpikettdienst im Zwangsmassnahmengericht)
- Archivieren von Fällen und Bearbeitung von Beschlagnahmegut etc.
Ihr Hintergrund
- Abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung; vorzugsweise eidgenössischer Fachausweis als Polizistin/Polizist oder als Fachperson für Sicherheit und Bewachung oder für Justizvollzug
- 4 Jahre Berufserfahrung; ausgeglichene und reife Persönlichkeit mit Geschick im Umgang mit Menschen
- Dienstleistungsorientierung und hohe Problemlösungskompetenz
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie Genauigkeit und Selbständigkeit
- fundierte EDV-Kenntnisse und technisches Geschick
- physische und psychische Leistungsfähigkeit sowie rasche Auffassungsgabe
- verantwortungsbewusst, teamfähig, flexibel und hilfsbereit
Für Fragen zur Stelle
Lynn With
Leiterin des Weibel- und Sicherheitsdiensts
061 552 32 58
Strafgericht
Das Strafgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Beurteilung von Straftäterinnen und Straftätern.
Das Jugendgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt.
Das Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person.
Kontakt
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft