Beauftragte:r Digitalisierung Bereich Bildung 80 %
Gemeinde Köniz
Veröffentlicht:
09 Dezember 2024Pensum:
80%Vertragsart:
Festanstellung- Arbeitsort:Köniz
Beauftragte:r Digitalisierung Bereich Bildung 80 %
- Sie verantworten die Bereitstellung und Weiterentwicklung der Könizer Schulinformatik in enger Zusammenarbeit mit den schulischen Anspruchsgruppen.
- Sie leiten IT-Projekte zur Optimierung der digitalen Infrastruktur und Prozesse in den Volksschulen sowie den zugehörigen Verwaltungseinheiten der Gemeinde Köniz.
- Sie entwickeln, überprüfen und optimieren kontinuierlich die für die Bildung massgebenden ICT-Konzepte und planen sowie steuern die Beschaffungen der Infrastruktur in enger Zusammenarbeit mit dem Informatikzentrum.
- Sie übernehmen die fachliche Leitung und Förderung der Spezialistinnen und Spezialisten für Medien und Informatik (SMI) an den Könizer Schulen und unterstützen sie in der Umsetzung pädagogisch fundierter ICT-Konzepte.
- Sie unterstützen die pädagogische Umsetzung des Lehrplans 21 im Bereich Medien und Informatik sowie die Einhaltung der Empfehlungen der Direktion Bildung und Kultur zur ICT-Infrastruktur an den Könizer Schulen.
- Ausbildung als Informatiker/in mit höherer Ausbildung HF/FH oder pädagogische Ausbildung mit Weiterbildung im ICT-Bereich.
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im ICT-Bereich, idealerweise mit Projektleitungserfahrung (Projektmanagement-Zertifizierung von Vorteil).
- Kenntnisse im IT-Beschaffungswesen und Budgetmanagement.
- Kenntnisse der Schulverwaltungssoftware SCOLARIS sowie fundierte Anwenderkenntnisse der Microsoft Office 365 Plattform.
- Erfahrung in der fachlichen Führung und Förderung von Mitarbeitenden.
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Kommunikationsstärke, Team- und Konfliktlösungsfähigkeit.
- Belastbarkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse konstruktiv zu gestalten.
- Ein engagiertes und motiviertes Team, das sich gegenseitig unterstützt und auf Zusammenarbeit setzt
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Betreuungstage und funktionsbezogenes Homeoffice
- Grosszügige Ferienregelung: mindestens 26 Ferientage, zusätzlich nach Alter abgestufte Ferientage und die Möglichkeit, ein oder zwei unbezahlte Freiwochen zu nehmen
- Kompetenzbasierte Entwicklungsmöglichkeiten und individuelle Aus- und Weiterbildung
- Möglichkeiten zur Mitgestaltung und zur Umsetzung innovativer Projekte und Vorhaben
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