PFLICHTENHEFT DER FINANZKOMMISSION
Date de publication :
18 janvier 2024Taux d'activité :
100%Type de contrat :
Durée indéterminée- Lieu de travail :Therwil
PFLICHTENHEFT
DER
FINANZKOMMISSION
Fassung vom 12. März 2012
1.
Zweck
Die Finanzkommission berät und unterstützt den Gemeinderat in allen finanzpolitischen Fragen.
2.
Zusammensetzung
Die Kommission besteht aus 7 - 9 Mitgliedern. Ihr gehören an:
- Zuständige Gemeinderätin oder zuständiger Gemeinderat
- 1 Vertreter/in der Gemeindekommission
- 1 Vertreter/in der Rechnungsprüfungskommission
- Gemeindeverwalter/in
- Abteilungsleiter/in Rechnungswesen
- 1 - 3 vom Gemeinderat vorgeschlagene Fachleute (Finanzexperte, -berater, Treuhänder,
- 1 - 2 an der Thematik interessierte Personen aus der Bevölkerung mit Erfahrung im Finanzwesen
3.
Wahl / Amtsdauer / Konstituierung Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Gemeinderates. Die Kommission wird alle vier Jahre im Anschluss an die Erneuerungswahlen durch die Wahlkommission gewählt. Das zuständige Gemeinderatsmitglied übernimmt das Präsidium. Ein Mitglied der Kommission ist als Protokollführer/in zu bestimmen. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst. Bei Bedarf können projektbezogene Ausschüsse gebildet werden. 1 | 3
4.
Aufgaben
In den Aufgabenbereich der Kommission fallen insbesondere:
- Jährliche Erstellung eines fünfjährigen Finanzplans der Einwohnergemeinde
- Schriftliche Berichterstattung zum Finanzplan zuhanden der Gemeindeversammlung
- Analyse und Kommentar zu Budget und Jahresrechnung
- Erarbeitung von finanzpolitischen und/oder infrastrukturellen Annahmen resp. Prioritäten
- Achtung auf die Erhaltung eines gesunden Ausgaben-/Einnahmen-Verhältnisses Der Gemeinderat kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen. 5.
Die Mitglieder der Kommission handeln auf der Basis der kommunalen und kantonalen Gesetze, Reglemente und Verordnungen sowie der Bundesvorschriften. 6.
Kompetenzen
Der Kommission steht ein Antragsrecht zu Handen des Gemeinderates zu. Die Kommission kann keine finanziellen Verpflichtungen eingehen oder Absprachen mit finanziellen Folgen treffen.
Zur Beratung spezieller Themen kann die Kommission weitere Fachpersonen einladen. 7.
Amtsgeheimnis
Die Kommissionsmitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis, der Schweigepflicht sowie der Ausstandspflicht gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. 8.
Informationsaustausch
Die Kommission informiert den Gemeinderat über den Stand der Arbeiten. Diese Information erfolgt durch die zuständige Gemeinderätin oder den zuständigen Gemeinderat sowie durch das für jede Sitzung zu erstellende Protokoll. Anträge an den Gemeinderat sind via Sitzungsprotokoll zu stellen. Der/die Kommissionspräsident/in wird über Beschlüsse des Gemeinderates mittels Protokollauszug informiert.
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9. Entschädigung
Die Mitglieder der Kommission erhalten eine Entschädigung gemäss "Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Therwil".
10. Anpassung / Inkraftsetzung Dieses Pflichtenheft kann durch den Gemeinderat laufend ergänzt und neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Dieses Pflichtenheft ist vom Gemeinderat am 12. März 2012 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Gemeinde Therwil
Im Namen des Gemeinderates
Reto Wolf
Theo Kim
Gemeindepräsident
Gemeindeverwalter
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