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Personal Ausbildung

Stiftung Alterswohn- und Pflegeheim Magda
  • Date de publication :

    06 janvier 2024
  • Taux d'activité :

    100%
  • Type de contrat :

    Durée indéterminée
  • Lieu de travail :Hilterfingen
Personal Ausbildung
Informationsmappe Lernende

FaGe (Fachfrau/Fachmann Gesundheit)
FaGe-E (Fachfrau/Fachmann Gesundheit für Erwachsene)
AGS (Assistentin Gesundheit und Soziales)
Lernen im Alterswohn- und Pflegeheim Magda
Inhalt
1
Übersicht Beruf FaGe : 2
2
Übersicht Beruf FaGe-E : 3
3
Übersicht Beruf AGS : 4
4
Ausbildungskonzept FaGe und FaGe-E : 5
5
Ausbildungskonzept AGS : 7
6
Rechte und Pflichten der Lernenden : 9
7
Lernende im Magda : 10
8
Webinformationen : 11
Alterswohn- und Pflegeheim Magda Hilterfingen
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Staatsstrasse 7 3652 Hilterfingen www.altersheim-magda.ch
Infomappe Lernende Pflege
Tel 033 243 16 72 E-Mail schreiben
29.08.2019 / NM
Personal Ausbildung
1 Übersicht Beruf FaGe
Die Berufslehre Fachfrau/Fachmann Gesundheit, kurz FaGe, ist eine Generalisten-Ausbildung im
Gesundheitswesen, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliesst und zahlreiche Perspektiven eröffnet.
Fachleute Gesundheit arbeiten in Spitälern und Kliniken, Alters-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Rehabilitationszentren oder in der Spitex. Sie sind in Teams von Fachpersonen tätig und meistens diplomierten Pflegefachleuten unterstellt. Im Rahmen ihrer Kompetenzen begleiten, pflegen und betreuen sie hilfsbedürftige Menschen. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens übernehmen sie Aufgaben in Bereichen wie Pflege, Ernährung und Administration.
Speziell in unserem Alterswohn- und Pflegeheim helfen die FaGe Lernenden hauptsächlich in der
Pflege und Betreuung unserer Bewohner und Bewohnerinnen mit. Sie begleiten sie in Alltagssituationen, unterstützen sie bei der Körperpflege und der Ernährung, helfen bei der Alltagsgestaltung mit und unterstützen das Team beim Führen der Pflegedokumentation und Organisation von Terminen. Zudem übernehmen die Lernenden einen aktiven Teil im hauswirtschaftlichen Bereich, wie das
Auffüllen der Pflegelager, bewirtschaften von Materialbeständen und Mitarbeit beim sauber halten der Bewohnerzimmer und Abteilung.
Ausbildungsdauer
3 Jahre inklusiv des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU)
Anforderungen
Abgeschlossene Volksschule
Freude am intensiven Kontakt mit Menschen jeden Alters und Geschlechts
Team- und Kommunikationsfähigkeit, gute Umgangsformen
Geduld, Respekt, Hilfsbereitschaft, Dienstleistungsbewusstsein
Einfühlungsvermögen in die Situation pflegebedürftiger Menschen
Verständnis für deren Lebensumstände, Kultur und Religion gute Beobachtungsgabe, schnelles Reaktionsvermögen sorgfältige und genaue Arbeitsweise
Verantwortungsbewusstsein
Organisationsfähigkeit
Sinn für Sauberkeit und Ordnung psychische Belastbarkeit gute körperliche Verfassung
Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Gute Deutschkenntnisse
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Personal Ausbildung
2 Übersicht Beruf FaGe-E
Die 2-jährige verkürzte Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit für Erwachsene richtet sich an Personen, die in Akutspitälern, stationären Langzeiteinrichtungen, psychiatrischen Kliniken, Rehabilitationskliniken oder Spitex arbeiten und die über keinen Berufsabschluss im Gesundheitswesen verfügen. Mit der 2-jährigen Berufslehre erhalten Erwachsene die Möglichkeit, eine Ausbildung nachzuholen, ihr Fachwissen zu vertiefen und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben. Angesprochen werden Pflegeassistent/-innen, Pflegehelferinnen SRK sowie Quereinsteiger/-innen mit einem Berufsabschluss anderer Branchen. Sie sind in Teams von Fachpersonen tätig und meistens diplomierten Pflegefachleuten unterstellt. Im Rahmen ihrer Kompetenzen begleiten, pflegen und betreuen sie hilfsbedürftige Menschen. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens übernehmen sie Aufgaben in Bereichen wie Pflege, Ernährung und Administration.
Speziell in unserem Alterswohn- und Pflegeheim helfen die FaGe Lernenden hauptsächlich in der
Pflege und Betreuung unserer Bewohner und Bewohnerinnen mit. Sie begleiten sie in Alltagssituationen, unterstützen sie bei der Körperpflege und der Ernährung, helfen bei der Alltagsgestaltung mit und unterstützen das Team beim Führen der Pflegedokumentation und Organisation von Terminen. Zudem übernehmen die Lernenden einen aktiven Teil im hauswirtschaftlichen Bereich, wie das
Auffüllen der Pflegelager, bewirtschaften von Materialbeständen und Mitarbeit beim sauber halten der Bewohnerzimmer und Abteilung.
Ausbildungsdauer
2 Jahre, der allgemeinbildende Unterricht muss vorgängig abgeschlossen sein
Anforderungen
Mindestalter 22 Jahre, mindestens zwei Jahre Praxis in Form einer Anstellung von mind. 60 Prozent im Berufsfeld Pflege und Betreuung.
Freude am intensiven Kontakt mit Menschen jeden Alters und Geschlechts
Team- und Kommunikationsfähigkeit, gute Umgangsformen
Geduld, Respekt, Hilfsbereitschaft, Dienstleistungsbewusstsein
Einfühlungsvermögen in die Situation pflegebedürftiger Menschen
Verständnis für deren Lebensumstände, Kultur und Religion gute Beobachtungsgabe, schnelles Reaktionsvermögen sorgfältige und genaue Arbeitsweise
Verantwortungsbewusstsein
Organisationsfähigkeit
Sinn für Sauberkeit und Ordnung psychische Belastbarkeit gute körperliche Verfassung
Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Gute Deutschkenntnisse
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3 Übersicht Beruf AGS
Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) betreuen in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen. Sie unterstützen Klientinnen und Klienten bei der Alltagsgestaltung, im Haushalt und bei der Gesundheitsund Körperpflege. Sie wirken mit bei Administration, Logistik und Arbeitsorganisation.
Speziell in unserem Alterswohn- und Pflegeheim helfen die AGS Lernenden hauptsächlich in der
Pflege und Betreuung unserer Bewohner und Bewohnerinnen mit. Sie begleiten sie in Alltagssituationen, unterstützen sie bei der Körperpflege und der Ernährung, helfen bei der Alltagsgestaltung mit und unterstützen das Team beim Führen der Pflegedokumentation. Zudem übernehmen die Lernenden einen aktiven Teil im hauswirtschaftlichen Bereich, wie das Auffüllen der Pflegelager, bewirtschaften von Materialbeständen und Mitarbeit beim sauber halten der Bewohnerzimmer und Abteilung.
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Anforderungen
abgeschlossene obligatorische Schulzeit
Flair für praktische Arbeit
Freude am Umgang mit Menschen gute körperliche Gesundheit und Belastbarkeit
Flexibilität
Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Teamfähigkeit verständlicher mündlicher und schriftlicher Ausdruck in deutscher Sprache
Nach Abschluss der Grundbildung können sie auf dem Beruf arbeiten oder das eidgenössische
Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) oder Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) erlangen. Bei genügender Eignung kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden
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4 Ausbildungskonzept FaGe und FaGe-E
Ausbildung: Im Alterswohn- und Pflegeheim Magda bilden wir Fachangestellte Gesundheit aus.
Diese Ausbildung dauert 3 Jahre, oder 2 Jahre für Erwachsene Fachangestellte Gesundheit. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten sie den eidgenössischen Fähigkeitsausweis.
Ausbildungsqualität: Die Berufsbildungsverantwortlichen (BBV) besuchen regelmässig Weiterbildungen, nehmen Rücksprache mit der OdA Suisse und lassen Änderungen und Neuerungen in die
Ausbildung einfliessen. Sie überprüfen ihre Arbeit damit die Qualität gewährleistet ist. Sie nehmen
Ihre Rolle als Berufsbildungsverantwortliche wahr und setzten sich für die Auszubildenden im Betrieb ein. Die BBV arbeiten am Morgen mit den Auszubildenden zusammen und reflektiert den Pflegealltag der Heimbewohner. Am Nachmittag wird der Transfer von Theorie und Praxis besprochen.
Berufsbildungsverantwortliche: Für die Berufsbildung sind die Dipl. Pflegefachfrauen HF, Nadine
Mischler und Justina Urfer verantwortlich. Sie sind für sämtliche Ausbildungsfragen zuständig, rekrutieren zusammen mit der HL Sonja Bühler die Auszubildenden. Sie übernehmen die Verantwortung für die Ausbildung, nehmen Rücksprache mit den Teammitgliedern und arbeiten auch mit dem
Berufsbildungszentrum Interlaken und der OdA Bern zusammen. Sie begleiten die Lernenden an den Lerntagen.
Einführung: Die Lernende arbeitet während der Einführung mit der BBV zusammen. Bei deren Abwesenheit, ist eine Dipl. Pflegefachperson HF oder FaGe als Ansprechperson zuständig. Während der Einführung werden den Lernenden alle Beurteilungsinstrumente, die Lernjournale und die Betrieblichen Strukturen gezeigt und erklärt.
Probezeit: Die Probezeit dauert 3 Monate und ist im Lernvertrag erwähnt. Danach findet mit der
BBV und der HL ein Probezeitgespräch statt. Die Probezeit kann von der BBV und der HL bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Berufsschule: Die Berufsschule wird in der Regel in Interlaken beim BZI besucht. Die Lernenden, die die Berufsmaturität während der Lehre machen, besuchen die Schule an der BFF in Bern. Die
Schultage finden je nach Lehrjahr immer fix an den gleichen Wochentagen statt. Bei den 3- jährigen
FaGe ist dies im 1. und 2. Lehrjahr 2 Tage und im 3. Lehrjahr 1 Tag.
Bei den 2- jährigen ist dies im 1. Lehrjahr fix 1 Tag und jede 2. Woche 2 Tage. Im 2. Lehrjahr ist es
1 Tag Berufsschule. Zu den Berufsspezifischen Fächern haben die 3- jährigen FaGe den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) und jede Woche Sportunterricht. Der Besuch der Schultage ist obligatorisch und muss im Verhinderungsfall schriftlich entschuldigt und von der BBV oder der HL unterschrieben werden. Die Kosten der Schulbücher werden vom Betrieb übernommen.
Überbetrieblicher Kurs (ÜK): Der ÜK wird von der OdA Bern ausgerichtet und findet in Köniz im
OdA Gebäude statt. Die Planung der ÜK erfolgt durch die OdA und wird von der HL im Monatsarbeitsplan eingeplant. Der Besuch der ÜK ist obligatorisch und muss im Verhinderungsfall entschuldigt werden. Der ÜK dient dazu, die erlernte Theorie aus der Schule in die Praxis umzusetzen.
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Austauschpraktikum: Findet im 4. Semester gemäss Arbeitsplan, im Hohmad Thun statt, um die medizinaltechnischen Kompetenzen zu erlernen und zu vertiefen. Dieses dauert in der Regel 1 Monat. Die Lernenden werden vorgängig genauer darüber informiert und haben die Möglichkeit, sich vorher im Hohmad vor zu stellen.
Lernbegleitung: Die Lernbegleitung findet jeweils nach Arbeitsplan zusammen mit der BBV statt.
Den Inhalt der Lernbegleitung kann von den Lernenden mitbestimmt und gestaltet werden. Die Lernenden sind sst. dafür verantwortlich, dass die gewünschten BW eingeplant werden. An jedem Lerntag wird vorher ein Ziel gesetzt, dass im Verlaufe des Lerntages, oder ggf. an weiteren Lerntagen erarbeitet wird. Am Nachmittag erhaltet die Lernende Zeit, um Ämtli, Arbeitsaufträge, Lernjournale oder Schulstoff zu erarbeiten und erledigen.
Bildungsbericht: Der Bildungsbericht wird jeweils Ende jedes Semesters, ausgenommen dem 6.
Semester von der BBV geschrieben und anschliessend zusammen mit der HL mit den Lernenden besprochen. Dieser erfasst die Leistung und Einsatzbereitschaft während des Semesters. Hier werden auch Ziele und Vereinbarungen für das nächste Semester getroffen.
Kompetenznachweis (KNW): Pro Semester wird 1 KNW durchgeführt. Anfang des Semesters werden die möglichen Kompetenzen mit der BBV besprochen und werden im laufenden Semester bearbeitet. Dieser findet in der Regel in den letzten beiden Monaten des Semesters Dezember/ Januar oder Juni/ Juli statt. Die zu prüfende Kompetenz wird am letzten Arbeitstag vor dem KNW bekannt gegeben und mit der Lernenden besprochen.
Nach dem Praktischen Teil wird eine Reflexion geschrieben, die ebenfalls in die Beurteilung einfliesst. Hierfür erhalten die Lernenden 1 Stunde Zeit. Nach Abschluss des KNW wird dieser zusammen mit der Lernenden besprochen und die Notengebung wird bekannt gegeben.
Lernjournal: An jedem Lerntag wird eigenständig ein Lernjournal geschrieben und der BBV zur
Durchsicht abgegeben und anschliessend zusammen besprochen. Zeit zum schreiben dieser Lernjournale erhalten die Lernenden jeweils nach der Lernbegleitung (jeweils ca. 30 Minuten). An den
Einsatztagen wird ebenfalls ein Lernjournal geschrieben und mit der Zuständigen Betreuungsperson besprochen.
Strukturierte Gespräche: Jeden Monat findet jeweils 1 strukturiertes Gespräch, mit der BBV statt.
Die Lernziele werden zusammen ausgewertet und danach definieren wir neue Lernziele. Die Lernziele richten sich nach der Kompetenznachwies-Planung der Oda Gesundheit Bern. Diese Besprechung lehnt sich an die Standortbestimmung, die vorgängig von der BBV gemacht wurde. Hier haben die Lernenden auch Gelegenheit Dinge mit der BBV zu besprechen und den aktuellen Lernbedarf zu bestimmen.
Ziele: Anfangs jedes Semesters werden zusammen mit der BBV ein Langfristiges-, sowie ein Mittelfristiges Ziel festgelegt. Kurzfristige Ziele werden jeweils aus den beurteilten Lernbegleitungen zusammen festgelegt. Die Kurzfristigen Ziele werden von den Lernenden eigenständig evaluiert.
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Personal Ausbildung
5 Ausbildungskonzept AGS
Ausbildung: Im Alterswohn- und Pflegeheim Magda bilden wir Angestellte Gesundheit und Soziales
(AGS) aus. Diese Ausbildung dauert 2 Jahre. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten sie das eidgenössische Berufsattest. Nach Abschluss haben die Lernenden die Möglichkeit, den Abschluss der FaGe mit dem eidgenössischen Fähigkeitsausweis, in 2 Jahren anzuhängen. Sie können somit direkt in das 2. Lehrjahr der FaGe einsteigen. Die beiden Ausbildungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Ausbildungsqualität: Die Berufsbildungsverantwortlichen (BBV) besuchen regelmässig Weiterbildungen, nehmen Rücksprache mit der OdA Suisse und lassen Änderungen und Neuerungen in die
Ausbildung einfliessen. Sie überprüfen ihre Arbeit damit die Qualität gewährleistet ist. Sie nehmen
Ihre Rolle als Berufsbildungsverantwortliche wahr und setzten sich für die Auszubildenden im Betrieb ein. Die BBV arbeiten am Morgen mit den Auszubildenden zusammen und reflektiert den Pflegealltag der Heimbewohner. Am Nachmittag wird der Transfer von Theorie und Praxis besprochen.
Berufsbildungsverantwortliche: Für die Berufsbildung sind die Dipl. Pflegefachfrauen HF, Nadine
Mischler und Justina Urfer verantwortlich. Sie sind für sämtliche Ausbildungsfragen zuständig, rekrutieren zusammen mit der HL Sonja Bühler die Auszubildenden. Sie übernehmen die Verantwortung für die Ausbildung, nehmen Rücksprache mit den Teammitgliedern und arbeiten auch mit dem
Berufsbildungszentrum Interlaken und der OdA Bern zusammen. Sie begleiten die Lernenden an den Lerntagen.
Einführung: Die Lernende arbeitet während der Einführung mit der BBV zusammen. Bei deren Abwesenheit, ist eine Dipl. Pflegefachperson HF oder FaGe als Ansprechperson zuständig. Während der Einführung werden den Lernenden alle Beurteilungsinstrumente, die Lernjournale und die Betrieblichen Strukturen gezeigt und erklärt.
Probezeit: Die Probezeit dauert 3 Monate und ist im Lernvertrag erwähnt. Danach findet mit der
BBV und der HL ein Probezeitgespräch statt. Die Probezeit kann von der BBV und der HL bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Berufsschule: Die Berufsschule wird in der Regel in Interlaken beim BZI besucht. Die Schultage finden je nach Lehrjahr immer fix am gleichen Wochentag statt. Zu den Berufsspezifischen Fächern haben sie noch den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) und jede Woche Sportunterricht. Der Besuch der Schultage ist obligatorisch und muss im Verhinderungsfall schriftlich entschuldigt und von der BBV oder der HL unterschrieben werden. Die Kosten der Schulbücher werden vom Betrieb übernommen.
Überbetrieblicher Kurs (ÜK): Der ÜK wird von der OdA Bern ausgerichtet und findet in Köniz im
OdA Gebäude statt. Die Planung der ÜK erfolgt durch die OdA und wird von der HL im Monatsarbeitsplan eingeplant. Der Besuch der ÜK ist obligatorisch und muss im Verhinderungsfall entschuldigt werden. Der ÜK dient dazu, die erlernte Theorie aus der Schule in die Praxis umzusetzen.
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Personal Ausbildung
Lernbegleitung: Die Lernbegleitung findet jeweils nach Arbeitsplan zusammen mit der BBV statt.
Den Inhalt der Lernbegleitung kann von den Lernenden mitbestimmt und gestaltet werden. Die Lernenden sind sst. dafür verantwortlich, dass die gewünschten BW eingeplant werden. An jedem Lerntag wird vorher ein Ziel gesetzt, dass im Verlaufe des Lerntages, oder ggf. an weiteren Lerntagen erarbeitet wird. Am Nachmittag erhaltet die Lernende Zeit, um Ämtli, Arbeitsaufträge, Lernjournale oder Schulstoff zu erarbeiten und erledigen.
Bildungsbericht: Der Bildungsbericht wird jeweils Ende jedes Semesters, ausgenommen dem 4.
Semester von der BBV geschrieben und anschliessend zusammen mit der HL mit den Lernenden besprochen. Dieser erfasst die Leistung und Einsatzbereitschaft während des Semesters. Hier werden auch Ziele und Vereinbarungen für das nächste Semester getroffen.
Kompetenznachweis (KNW): Pro Semester wird 1 KNW durchgeführt. Anfang des Semesters werden die möglichen Kompetenzen mit der BBV besprochen und werden im laufenden Semester bearbeitet. Dieser findet in der Regel in den letzten beiden Monaten des Semesters Dezember/ Januar oder Juni/ Juli statt. Die zu prüfende Kompetenz wird am letzten Arbeitstag vor dem KNW bekannt gegeben und mit der Lernenden besprochen.
Nach dem Praktischen Teil wird eine Reflexion geschrieben, die ebenfalls in die Beurteilung einfliesst. Hierfür erhalten die Lernenden 1 Stunde Zeit. Nach Abschluss des KNW wird dieser zusammen mit der Lernenden besprochen und die Notengebung wird bekannt gegeben.
Lernjournal: An jedem Lerntag wird eigenständig ein Lernjournal geschrieben und der BBV zur
Durchsicht abgegeben und anschliessend zusammen besprochen. Zeit zum schreiben dieser Lernjournale erhalten die Lernenden jeweils nach der Lernbegleitung (jeweils ca. 30 Minuten). An den
Einsatztagen wird ebenfalls ein Lernjournal geschrieben und mit der Zuständigen Betreuungsperson besprochen.
Strukturierte Gespräche: Jeden Monat findet jeweils 1 strukturiertes Gespräch, mit der BBV statt.
Die Lernziele werden zusammen ausgewertet und danach definieren wir neue Lernziele. Die Lernziele richten sich nach der Kompetenznachwies-Planung der Oda Gesundheit Bern. Diese Besprechung lehnt sich an die Standortbestimmung, die vorgängig von der BBV gemacht wurde. Hier haben die Lernenden auch Gelegenheit Dinge mit der BBV zu besprechen und den aktuellen Lernbedarf zu bestimmen.
Ziele: Anfangs jedes Semesters werden zusammen mit der BBV ein Langfristiges-, sowie ein Mittelfristiges Ziel festgelegt. Kurzfristige Ziele werden jeweils aus den beurteilten Lernbegleitungen zusammen festgelegt. Die Kurzfristigen Ziele werden von den Lernenden eigenständig evaluiert.
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6 Rechte und Pflichten der Lernenden
Ziel:
Die Lernenden sollen im Rahmen ihrer Ausbildung eine engmaschige und qualitativ hochwertige
Begleitung und Betreuung erhalten. Alle Lernende haben gegenüber dem Lehrbetrieb ihre Rechte und Pflichten.
Rechte der Lernenden:
Alle Lernenden haben Anspruch auf fix geplante Lerntage, an denen sie zusammen mit der BBV ihre Ziele erarbeiten und neue Kompetenzen gezeigt bekommen. Diese werden nach Möglichkeit immer eingehalten, der Bewohner kommt jedoch immer an erster Stelle.
1x im Monat findet ein Standortgespräch (anhand der Standortbestimmung) statt. Die Lernenden werden durch die BBV betreut, Ansprechpersonen im Team sind an jedem Tag vorhanden.
Die Lernenden haben Einsicht in ihre Beurteilungen, werden frühzeitig über Standortbestimmungen und den Zeitpunkt des KNW informiert.
An den Lernnachmittagen wir ihnen Zeit gegeben, um Ämtli, Arbeitsaufträge, Lernjournale, ÜK Lernjournale und Schulstoff zu erledigen. Die BBV steht zur Unterstützung und ev. Theorieerläuterung zur Verfügung.
Pflichten der Lernenden:
Die Lernenden unterstehen der Schweigepflicht. Bei Bsp. Für die Schule bitte Personendaten immer anonymisieren.
Alle Personen in der Magda werden mit Respekt, Verständnis und Achtung behandelt. Bei Problemen ist die BBV Ansprechperson.
Alle schulischen (inkl. ÜK) Daten sind obligatorisch und müssen bei Fehlstunden umgehend begründet entschuldigt und von der BBV unterschrieben werden.
An allen 3 Lernorten (Schule, ÜK und Praxis) wird Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und angemessener Einsatz erwartet. Zu allen Materialien und dem Mobiliar wird Sorge getragen. Die
PCs werden nach jedem Gebrauch ausgeschaltet.
Bei Krankheit im Betrieb muss dies so bald wie möglich per Telefon in den Betrieb erfolgen. Ärztliche
beginn nach den Kranktagen.
Die Ämtli müssen von allen Lernenden gleich selbständig und zuverlässig erledigt werden.
Erteilte Arbeitsaufträge oder geltende Arbeitsanweisungen sind einzuhalten.
Alle schulischen benoteten Tests werden im gleichen Monat am Lerntag mitgenommen und mit der
BBV besprochen.
ÜK Lernjournale werden vorgängig der BBV gezeigt und anschliessend besprochen.
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7 Lernende im Magda
Ich startete meine Ausbildung zur FaGe im Jahr 2017. Ich wurde vom Team sehr gut aufgenommen und akzeptiert. Im Magda kann man es sehr geniessen, vor allem wegen der Aussicht. Ich als Lernende werde sehr gut vom Team unterstützt und man kann es zusammen sehr lustig haben. Hier wird viel gelacht. Als Lernende wirst du von Anfang an in die Pflege einbezogen und lernst somit viele Kompetenzen. Ich als Jüngste im Betrieb fühle mich sehr wohl hier unter all den älteren Menschen. Bis jetzt in meiner Ausbildungszeit in der Magda habe ich schon viele coole und spannende
Sachen erlebt.
Leila S., FaGe im 3. Lehrjahr
Eine der Hauptaufgaben einer FaGe ist die Mobilisation einer Bewohnerin. Die Bewohnerin wird vom Rollstuhl am Rollator beim Aufstehen unterstützt und beim
Gehtraining begleitet.
Eine weitere Aufgabe ist die Verrichtung von medizinaltechnischen Arbeiten.
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Personal Ausbildung
8 Webinformationen
Weiterführende Links unter www.der-wichtigste-job.ch www.oda-gesundheit-bern.ch www.bzi.ch
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