News - schadenanwaelte
Publication date:
07 August 2024Workload:
100%Contract type:
Unlimited employment- Place of work:Dietlikon
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Job summary
Lawyer Leo Sigg joins our firm on January 1, 2025. This is a great opportunity to work in a supportive environment.
Tasks
- Advocate for clients in liability and insurance cases.
- Navigate complex social insurance laws effectively.
- Provide personalized legal support to individuals in need.
Skills
- Experience in liability and insurance law required.
- Strong communication and negotiation skills.
- Ability to work collaboratively in a team.
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Wir freuen uns sehr Ihnen mitzuteilen, dass Fachanwalt Leo Sigg per 1. Januar 2025 in unsere Partnerschaft aufgenommen wurde.
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg die Schweiz in dem von Schadenanwalt Martin Hablützel erstrittenen Urteil vom 13. Februar 2024 Jann-Zwicker and Jann v. Switzerland (Nr. 4976/20) ein zweites Mal wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerügt hat, muss der Fall †Marcel Jann nun endgültig innerstaatlich beurteilt werden.
Invalidenversicherungsrechtliche Verfahren dauern oftmals mehrere Jahre, was für die Betroffenen eine grosse Belastung darstellt und insbesondere was die finanzielle Existenzsicherung betrifft Unsicherheiten schafft, die nicht immer anderweitig aufgefangen werden können. Daraus ergeben sich nicht selten persönliche und familiäre Probleme. Es ist daher unerlässlich, dass solche Verfahren so rasch als möglich und ohne unnötige Verzögerungen ablaufen.
Nach einer geradezu abenteuerlichen parlamentarischen Vorgeschichte trat am 1. Januar 2022 die neue Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Diese enthält viele Verbesserungen für Versicherte und Versicherungsnehmerinnen, aber auch eine sehr restriktive Übergangsbestimmung (Art. 103a VVG). Demnach gilt für altrechtliche Verträge (vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen) praktisch ausnahmslos weiterhin das frühere Recht. Es war aber lange umstritten, ob Art. 103a VVG den Übergang vom alten zum neuen Recht abschliessend regelt oder für gewisse Neuerungen nicht doch eine andere Übergangsregelung bestehen könnte.
Die Taktik von Haftpflichtversicherungen, bei im Raum stehenden Behandlungsfehlern auf medizinische Abklärungen zu verzichten und die Haftung kategorisch zu verneinen, wurde im Newsletter vom 12. Juni 2024 beleuchtet. Über weitere Erfahrungen im Rahmen von Schadenerledigungsdiskussionen berichten wir im folgenden Beitrag.
Bereits im Mai 2024 hat die renommierte Zeitschrift Medscape bekannt gegeben, dass eine nicht-invasive Elektrostimulation bei gelähmten Patientinnen und Patienten die Hand- und Armfunktion verbessern könne. Gemäss einer Studie von Chet Moritz vom Department of Rehabilitation Medicine der University of Washington in Seattle und Kollegen an 65 Personen mit einer Lähmung des Ober- und Unterkörpers (Tetraplegie) haben sich beim Grossteil der Probanden die sensorischen Fähigkeiten an Arm und Handfunktionen und die Lebensqualität verbessert.
Unser Sozialversicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Solidarität: Wer gesund ist, trägt mit seinen Beiträgen dazu bei, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen abgesichert sind. Um eine Rente der Invalidenversicherung (IV) zu erhalten, muss allerdings nachgewiesen werden, dass eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.
Wir sind eine mittelgrosse, spezialisierte Anwaltskanzlei mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten, welche sich für die haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Belange unserer Klientschaft einsetzen. Wir vertreten ausschliesslich geschädigte und versicherte Personen gegenüber Versicherungen.
Für unsere Kanzleistandorte Zürich oder/und Zug suchen wir ab März 2026 oder nach Vereinbarung eine/einen
Substitutin/Substitut (100%)
Keine Lust mehr auf Wirtschaftskanzlei oder Grosskonzern? Bei uns vertreten Sie die kleine Frau/den kleinen Mann nach Unfall oder Krankheit gegenüber den grossen Versicherungsgesellschaften oder Haftpflichtigen – ganz im Sinne von David/Davida gegen Goliath. Wir sind mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten zwar die grösste Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts in der Schweiz, aber im Umgang trotzdem unkompliziert und familiär geblieben.
Das neue Jahr bringt hoffentlich viel Glück. Sicher ist, dass es wie immer viele Neuerungen bei den Sozialversicherungen bringt. Die jährlich von unserem Partner RA Ulrich Kurmann aktualisierte AKTE Sozialversicherungen hilft auch mit der 34. Ausgabe, Unklarheiten und Fragen zu beseitigen. Das Werk enthält eine praktische Übersicht über sämtliche Sozialversicherungszweige und geht insbesondere auch auf die per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen ein. Mit dem Rabatt-Code «schadenanwaelte» gibt es im Online-Shop bis zum 31.1.2025 15% Rabatt.