Mitglied der Kommission für Enteignungen, Gebäudeversicherung und Brandschutz (m/w)
Key information
- Publication date:01 November 2024
- Workload:100%
- Contract type:Temporary
- Place of work:Schaffhausen
Kanton Schaffhausen, Obergericht
Die Kommission für Enteignungen, Gebäudeversicherung und Brandschutz beurteilt als erstinstanzliches Spezialverwaltungsgericht Rekurse gegen Einspracheentscheide der Gemeinden über Mehrwertbeiträge und über die Kostenverteilung bei Landumlegungen, Begehren im Zusammenhang mit formeller und materieller Enteignung sowie Rekurse gegen Verfügungen der Gebäudeversicherung und der Feuerpolizei.
Das Obergericht sucht infolge Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung ein
Die Kommission für Enteignungen, Gebäudeversicherung und Brandschutz beurteilt als erstinstanzliches Spezialverwaltungsgericht Rekurse gegen Einspracheentscheide der Gemeinden über Mehrwertbeiträge und über die Kostenverteilung bei Landumlegungen, Begehren im Zusammenhang mit formeller und materieller Enteignung sowie Rekurse gegen Verfügungen der Gebäudeversicherung und der Feuerpolizei.
Das Obergericht sucht infolge Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung ein
Was erwartet Sie
Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung!
Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle und zur Kommission für Enteignungen, Gebäudeversicherung und Brandschutz erteilt Ihnen gerne der Präsident der Kommission, Rechtsanwalt Konrad Waldvogel, telefonisch unter:
052 533 00 88, oder besuchen Sie uns auf www.justiz.sh.ch .
Bitte beachten Sie, dass nur Online Bewerbungen berücksichtigt werden.
Dossiers von Personalberatern nehmen wir nicht entgegen.
- Eine verantwortungsvolle und spannende nebenamtliche Tätigkeit
- Sie wirken unter der Leitung des Präsidenten an den Verfahren der Kommission mit, welche jeweils in Dreierbesetzung entscheidet
- Abgeschlossenes juristisches Studium
- Spezialkenntnisse im Bau- und Planungsrecht bzw. Enteignungsrecht
- Unabhängigkeit, Flexibilität und Entscheidungsfreudigkeit
- Die auf in der Regel bis zu zwei Fälle im Jahr beschränkte Tätigkeit wird nach Aufwand entschädigt
- Diese Funktion ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Kantonsrat und mit einer Stelle in der kantonalen Verwaltung
- Wahlbehörde ist das Obergericht. Die Wahl erfolgt für die Amtsdauer 2025-2028
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Bitte beachten Sie, dass nur Online Bewerbungen berücksichtigt werden.
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