Mitglied Opferhilfekommission
Key information
- Publication date:08 March 2025
- Workload:5 – 100%
- Contract type:Unlimited employment
- Language:German (Fluent)
- Place of work:Steinengraben 5, 4051 Basel
per sofort oder nach Vereinbarung
Opferhilfe-Kommissione beider Basel
Ihre Verantwortung:
- Die Regierungsräte beider Basel haben im Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel eine gemeinsame Kommission eingesetzt, welche die Anwendung des Opferhilfegesetzes begleitet und überwacht
- Die gemeinsame Kommission besteht aus 3 Vertreterinnen und Vertretern pro Kanton, welche Fachleute im Bereich der Opferhilfe und im Besonderen auf psychosozialem und juristischem Gebiet sind
- Die Opferhilfekommission beider Basel tagt einmal pro Monat an einem Vormittag
- zu den Aufgaben gehören insbesondere die Planung, Koordination und Begleitung der Beratungsstellen und der Erlass von Richtlinien für die Beratungstätigkeit
Ihr Hintergrund:
- psychotherapeutischer Abschluss, wenn möglich im Bereich Kinder- und Jugendpsychologie/-psychiatrie
- einige Jahre Berufserfahrung und Kenntnis der psychosozialen Institutionen der Region Basel vorausgesetzt
- Interesse an der Tätigkeit der Opferhilfe Kommission beider Basel und dem Gebiet des Strafrechts sowie der Opferhilfe
Für Fragen zur Stelle
Doris Oechslin
E-Mail schreiben
061 552 75 71
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Doris Oechslin,
E-Mail schreiben
061 552 75 71
Opferhilfe
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben eine gemeinsame Kommission mit je 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Einführung und Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) begleitet und überwacht (§ 2 der Verordnung vom 4. November 2008 zum Opferhilfegesetz, SGS 252.11). Die Kommission arbeitet Richtlinien aus für die Beratungstätigkeit und für finanzielle Belange, erteilt Kostengutsprachen, erlässt Verfügungen betreffend längerfristige Hilfe und beaufsichtigt die Beratungsstelle im Bereich der finanziellen Leistungen.
