Amtliche Fachassistentin/Amtlicher Fachassistent Fleisch
Key information
- Publication date:12 December 2024
- Workload:40 – 60%
- Contract type:Unlimited employment
- Language:German (Fluent)
- Place of work:Gräubernstrasse 16, 4410 Liestal
40–60 %
Ressort Lebensmittelsicherheit und Tierische Nebenprodukte
Ihre Verantwortung
- In dieser Funktion führen Sie die Fleischkontrolle in den Schlachtbetrieben durch.
- Zusätzlich werden Sie bei weiteren Aufgaben im Schlachtbetrieb, wie z.B. Hygienekontrollen und Probennahmen, am Schlachthof eingesetzt.
- Sie unterstützen das Team bei den Kontrollen der TNP- und Schlachtbetriebe.
Ihr Hintergrund
- Für die Erfüllung dieser Aufgaben verfügen Sie über eine abgeschlossene Lehre im Lebensmittelbereich oder der Landwirtschaft, vorzugsweise als Metzger/-in.
- Sie verfügen zudem über eine abgeschlossene Weiterbildung als amtliche/-r Fachassistent/-in Fleisch oder sind bereit, diese zu absolvieren.
- Sie zeichnen sich durch eine hohe Belastbarkeit und Flexibilität aus.
- Ein konstruktives Arbeiten im Team ist für Sie selbstverständlich.
- Sie pflegen einen freundlichen Umgang mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und mit Kunden.
- Sie zeichnen sich durch Ihr gutes handwerkliches Geschick und Ihre körperliche Kondition aus.
- Sie sind bereit, auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten zu arbeiten und ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Für Fragen zur Stelle
Patrick Korff
Leiter Ressort Lebensmittelsicherheit und TNP
061 552 59 14
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV)
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Dienststelle der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) und beschäftigt rund 40 Mitarbeitende.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier, in dem es als kantonale Vollzugsbehörde die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung kontrolliert und die Gesetze rund um das Tier vollzieht. Das Labor liefert die analytischen Grundlagen als wichtiger Teil zum Vollzug der Lebensmittel- und Umweltschutzgesetzgebung.
Contact
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft