Tagesstruktur
Gemeinde Kerzers
Publication date:
19 January 2024Workload:
100%Contract type:
Unlimited employment- Place of work:Kerzers
n n
KERZERS
I I
lhre Gemeinde - lhre
Partnerin
Tagesstruktur
Kerzers
Ausfü h ru ngsbestl m m u ngen
ZUM
Reglement
27.03.2023
Mit dem Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) vom 01 '12-2015
werden d ie fol genden Ausf ü h ru n gsbesti m m u n gen vera bsch iedet
l.
Ziele
- Anwendungsbereich
- Allgemeines
Art.
Die vofliegenden Ausführungsbestimmungen (nachfolgend: ABTSK) beschrei- 1 ben die Organisation der Tagesstruktur Kerzers (nachfolgend. TSK) und dienen zugleich zur ausführlichen lnformation fÜr deren
Nutzer'
ll. Organisation
Arl.
2
Die TSK ist eine Dienstleistung der Gemeinde Kerzers. Sie ist dem Ressort
,,Soziales" angegIiedert.
Die TSK wird von einer fachlichen Leitung gefÜhrt, welche die pädagogische und administrative Verantwortung wahrnimmt. lhre steht ausgebildetes
Betreuungspersonal und je nach Bedarf auch Hilfsperson al zur Seite.
Die Personaldotation entspricht den Vorgaben des kantonalen
Jugendamtes.
lll.
Betrieb
Art. 3
Örtlichkeiten (Art.
1 RTSK)
Die Dienstleistung der TSK wird im
Pavillon, Schulhausstrasse
11 ,3210 Kerzers, angeboten.
Fürs Bringen und Abholen der Kinder stehen die Parkplätze der Turnhalle
Schmittengässli zur Verf ug un9.
Adressen
Erreichbarkeit der Einrichtung:
Montag - Freitag jeweils ab 07:00 bis 20:00 Uhr
Ku rzf ristige Abmeldungen :
Telefon. 079 901 23 31
E-Ma i I : ta gesstru ktu r@kerzers. ch
zum Reglement Tagesstruktur
Kerzers (ABRTSK)
2
Ausführungsbestimmungen
Art.
4 öffnungszeiten (Art.
14 RTSK)
Die TSK ist wie folgt geöffnet:
Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07:00- 08:10
Modul 1a
Modul la
Modld 1a
Modd
1a
Modülla
08:tO- 11:50 lrodt 1ä
ModItb lrofttlb
Mpditlö t{odtt l,b
13.30- 18:00
Modul 3a
Modul3a llodul 3a
Modd 3a
Modul 3a
15.
Modul 3b
Modd
3b
Modul 3b
Modrtr 3b
Modul 3b
Angebot:
Die Tagesstruktur Kerzers bleibt während den Schulferien, an gesetzlichen
Feiertagen und an schulfreien Tagen geschlossen.
Modul 'la. FruhstÜck und
Freizeitbetreuung
Modul 1b: Freizeitaktivitäten, Spielen, Znuni. Die Kinder werden zur selbständigen Erledigung der Hausaufgaben motiviert. Dazu steht ein separater, ruhiger
Raum zur Verfügung.
Modul 2: Die Kinder werden verpflegt. Sie helfen beim
Aufräumen.
Hausaufgaben dürfen, sofern Zeit dafur besteht, selbständig erledigt werden. Freizeit und
Erholung.
Modul 3a + 3b:
Freizeitaktivitäten,
Erholung und Zvieri. Die Kinder werden zur selbständigen Erledigung der Hausaufgaben motiviert. Dazu steht ein separater, ruhiger Raum zur Verfügung.
2
Die Kinder können frühestens um 7.00 Uhr in die TSK gebracht und müssen spätestens um 1B:00 Uhr in der TSK abgeholt werden.
Art.
5
Aufnahme
/ Angebotsdurchführung
Fur die Aufnahme in die Tagesstruktur wird ein vollständiges Anmeldedossier benötigt, welches Angaben zum Kind, zu
Erziehungsberechtigten und zu den nd i g E i n kom mensverhä ltn issen enthä lt sowie d ie Vera ntwortu n gszustä keiten regelt.
2
Für jedes Schuljahr wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Mit der
Vereinbarung wird eine JahresgebÜhr gemäss Anhang 1 RTSK zu Lasten der
Erzieh u n gsberechtigten fällig.
3
Für die Durchführung eines Moduls ist eine Mindestanzahl an
Anmeldungen erforderlich:
Modul 1: mindestens 3 Anmeldungen (pro Modul und Tag)
Modul 2 und 3: mindestens 7 Anmeldungen (pro Modul und Tag)
zum Reglement Tagesstruktur
Kerzers (ABRTSK)
3
Ausführungsbestimmungen
4
Aufgrund der Anmeldungen und der Mindestbelegung wird das definitive Angebot fur das kommende Schuljahr festgelegt. Wird die Mindestbelegung bestimmter Module bis zur Anmeldefrist nicht erreicht, werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
5
Bei Vollbelegung entscheidet der zuständige Gemeinderat zusammen mit der
Leitung TSK uber die Reihenfolge der Aufnahmen.
Folgende Kriterien werden bei der Priorisierung berücksichtigt:
a) Vorrang haben Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen, sowie Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im
Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen.
b) Falls darüber hinaus Plätze vorhanden sind, können Kinder aufgenommen werden, die wegen
Erwerbstätigkeit der Eltern oder fÜr ihre soziale lntegration eine familienergänzende Betreuung benötigen.
c) Kinder aus anderen Gemeinden, resp. Gemeinden ohne Vertragsvereinbarung sind nur aufzunehmen, wenn freie Plätze zur Verfugung stehen.
6
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Adressänderungen und relevante
Anderungen im familiären Umfeld zu melden.
lV.
Betreuung
Art.
6
Verantwortung und Pflichten des Personals
Die Verantwortung für die Aufsicht in der Tagesstruktur liegt bei den Betreuungspersonen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht anwesend sind.
2
Die TSK lehnt jegliche
Verantwortung
/ Haftung ab fur
. die Strecke zwischen
Wohnort / Tagesstruktur
. die Strecke zwischen Schule / Tagesstruktur (Ausnahme Kindergartenkinder) und umgekehrt
- Diebstähle oder Verluste innerhalb der Einrichtung oder deren Umfeld
. mutwillige Zerstörung des lnventars der
Einrichtung
.
Unfälle, die sich ereignen in Anwesenheit der Eltern oder einer anderen
Person, die berechtigt ist das Kind / die Kinder abzuholen
. ungenaue oder unvollständige
Angaben im Anmeldeformular
- äussergewöhnliche
Ereignisse
Arl. 7
Weg zur Tagesstruktur
/ Schulwegsicherung
Grundsätzlich liegt die
Verantwortung fur den Weg zur Schule oder von zu
Hause zur Tagesstruktur und zuruck bei den
Erziehungsberechtigten, resp. deren Vertretern.
Mit der Anmeldung eines Kindes wird festgelegt, ob das Kind nach Betreuungsende den Weg von der Einrichtung nach Hause selber zurucklegt oder durch die
Erziehungsberechtigten abgeholt wird. Falls das Kind den Weg nicht selbständig zurücklegt, ist die Leitung zu informieren, wer berechtigt ist das
Kind abzuholen. Die Leitung kann von dieser Person eine ldentifikation verlangen.
zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
4
Ausführungsbestimmungen
3
Kinder, welche den Kindergarten besuchen, werden
- fläch Modul 1a (Morgenbetreuung) in den Kindergarten begleitet
. für das Modul 2 (Mittagstisch) beim Kindergarten abgeholt und wieder zurückbegleitet
. fur das Modul 3b beim Kindergarten abgeholt
Sie werden bei den jeweiligen Schulhäusern an den definierten Treffpunkten durch die Betreuungsperson TSK abgeholt.
Art. B
Zusammenarbeit zwischen Betreuungspersonal, Eltern und
Lehrerschaft
Das Betreuungspersonal der TSK unterliegt der Schweigepflicht.
2
Fragen im Zusammenhang mit einem betreuten Kind werden ausschliesslich mit dessen Familie oder dem Personal der TSK besprochen.
3
Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal und der
Lehrerschaft ist unerlässlich. Sie kann den gegenseitigen Austausch von lnformationen beinhalten, die fur die Betreuung der
Kinder und deren Entfaltung erforderlich sind.
4
Bei unerwartetem Nichterscheinen eines der TSK anvertrauten Kindes hat das
Personal situativ angepasst, innert vernünftiger
Frist die Suchmassnahmen einzuleiten. Bleibt die Suche ergebnislos, verständigt die Einrichtung die
Erziehungsberechtigten oder
Personen gemäss Notfallblatt.
Bleibt die Suche ergebnislos, ist die Leitung bevollmächtigt, alle nötigen
Massnahmen einzuleiten, wie z.B. den Einbezug der Polizei. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der
Erziehungsberechtigten oder deren Versicherung.
6
Die Pflicht zur Meldung einer Notsituation eines Kindes gemäss der Gesetzgebung über den Kindesschutz bleibt vorbehalten.
7
Hausaufgaben können während der Betreuung selbständig erledigt werden, dazu steht am Nachmittag ein geeigneter Raum zur VerfÜgung. Die
TSK trägt keinerlei Verantwortung bezüglich deren Qualität oder Vollständigkeit. Diese
Aufgabe obliegt ausdrücklich den
Eltern.
Ein detailliertes Betreuungskonzept wird durch die Leitung der TSK erarbeitet
(Art. 15 Abs. 2 RTSK) und durch den Gemeinderat genehmigt.
Art.9
Zusammenleben in der
GrupPe
Die angebotene Tagesstruktur bietet den Kindern einen geschutzten Rahmen, im welchem sie sich wohlfühlen und weiterentwickeln können.
2
Die Kinder werden zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung in der Einrichtung wie auch im Freien ermuntert und angeleitet.
3
Der Umgang untereinander und miteinander (Personal der TSK - Kinder
- Eltern) ist respektvoll. Allgemeingultige
Regeln des Zusammenlebens werden vorgelebt.
4
Die Sozial- und Sachkompetenz sowie die Selbstverantwortung der Kinder werden altersgerecht gefördert.
5
Bei Nichteinhaltung der allgemeingültigen
Verhaltensregeln können durch die
Leitung Diszip linarmassnahmen laut Art. 10
- 12 RTSK eingeleitet werden zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
5
Ausführungsbestimmungen
Art. i 0
Gespräche, Beschwerden, Reklamationen
Das Betreuungspersonal kann den Erziehungsberechtigten beim Abholen des
Kindes / der Kinder ein kurzes Feedback zumfag geben.
2
Für längere Gespräche kann mit der
Leitung ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
3
Beschwerden und Reklamationen, welche die Organisation oder den
Betrieb der
Tagesstruktur betreffen, sind direkt mit der Leitung zu klären. Erst, wenn keine Einigung erzielt werden kann, sind dem ressortverantwortlichen
Gemeinderat die Beanstandungen schriftlich und begrundet mitzuteilen.
V.
Betreuungskosten
(Art.
16 RTSK)
Art.
11
Grundlagen zur Berechnung der Betreuungskosten
Die gültigen Tarife sind im Reglement TSK, Anhang 2 (Tariftabelle) ersichtlich.
Verrechnet werden die Kosten fÜr die gebuchten Module. Es werden nur ganze Module verrechnet, auch wenn das Kind nicht während der ganzen Zeit änwesend ist. Die Rechnung wird jeweils zu Beginn des Monates ausgestellt.
3
Die Tarife sind einkommensabhängig. Die Berechnung des Beitrages richtet sich nach dem anrechenbaren Einkommen. Als anrechenbares Einkommen gilt
das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung; das
Einkommen wird erhöht: a) fur Lohn- und
Rentenbezügerinnen und -bezüger um:
die Versicherungsprämien und
-beiträge
die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30'000 Franken übersteigen
die Unterhaltskosten für private Liegenschaften, soweit sie 15'000
Franken ubersteigen
einen Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens b) für Personen mit selbständiger Tätigkeit um:
die Prämien an die Kranken- und
Unfallversicherung
sonstige Prämien und Beiträge
den Einkauf von Beitragsjahren (2. Säule, Pensionskasse) soweit er
1 5'000
Franken ubersteigt
die privaten schuldzinsen, soweit sie 30'000
Franken ubersteigen
die
Unterhaltskosten fur private Liegenschaften, soweit sie 15'000
Franken übersteigen
einen Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens
Wohnt das Kind nur bei einem Elternteil, wird neben dessen Einkommen auch dasjenige einer Partnerin oder eines Partners berücksichtigt, mit dem dieser Elternteil in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einem Konkubinat lebt.
4
Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Jahresdu rchsch nittsein kommen errechnet.
gsbesti mm gen zu m Reg lement Ta gesstru ktur Kerzers (ABRTSK)
6
Ausf ü h ru n u n
5
Für quellenbesteuerte Personen entspricht das anrechenbare Einkommen 80% des besteuerten Bruttoeinkommens des vorherigen Jahres oder des laufenden
Jahres zuzüglich eines Zwanzigslels des steuerbaren Vermögens.
6
Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Leitung TSK sofort zu melden.
7
Bis Ende Mai jeden Jahres, zusammen mit der Anmeldung, sind die aktuellen
Lohnausweise,
Lohnabrechnungen vom Dezember (Vorjahr) und Januar (aktuell) und die letzte gultige Veranlagungsanzeige vorzulegen.
8
Sofern die nötigen Belege nicht fristgerecht vorgelegt oder die verlangten
Auskunfte nicht wahrheitsgemäss erteilt werden, wird der Maximalansatz in
Rechnung gestellt. Spätere Ruckforderungen sind nicht zulässig.
I
Bei
Selbsteinstufung im Maximaltarif müssen keine Belege eingereicht werden.
ArI. 12
Mahlzeiten (Art.
17 RTSK)
Es wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Zusätzlich zur Mittagsmahlzeit wird den Kindern je nach Modul ein Morgenessen, ein ZnÜni und/oder ein Zvieri abgegeben.
2
Die Kosten der Mahlzeiten / Zwischenverpflegungen sind im
Betreuungstarif
TSK, Anhang 1 (Tarife) ersichtlich und werden gemäss den gebuchten Einheiten verrechnet.
3
Bei besonderer Verpflegung (spezielle
Diät, spezielle Ernährung aus religiösen oder anderen Grunden) sind die Eltern verpflichtet, den Kindern die entsprechende Mahlzeit mitzugeben.
4
Für die Aufbereitung besonderer Verpflegung werden pro Mahlzeit Fr. 2.00 in
Rechnung gestellt.
Art. 13
Besondere Kosten
.
Für gelegentliche Betreuung wird der Volltarif in Rechnung gestellt (Art.
B RTSK)
. lnkassoverfahren bei Zahlungsverzug (Anhang 1 RTSK)
Vl. Abmeldung bei Nutzung des Angebots ausserordentliche Kündigung
Art.
14
Abmeldung
(nrt. 13; 18 RTSK)
Besondere Pflichten der Nutzer:
Die Eltern sind verpflichtet, fur alle in der TSK angemeldeten Kinder eine persönliche, private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
2
Erkrankt oder verunfallt ein angemeldetes
Kind, ist dies der TSK vor
Betreuungsbeginn, resp. bis spätestens 08'00
Uhr des entsprechenden Tages mitzuteilen. Die gebuchten Module werden vollumfänglich in
Rechnung gestellt.
3
Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als einer Woche, die durch ein ärztliches Zeugnis begrundet wird, werden die Kosten fÜr die
Betreuungsleistungen frühestens ab der zweiten Woche um 50% reduziert.
gsbestim gen m Reg lement Ta gesstru ktu r Kerzers (ABRISK)
7
Ausf ü h ru n m u n zu
4
Die Eltern informieren die Einrichtung spätestens am Vortag uber die Rückkehr des genesenen Kindes.
5
Muss ein Kind Medikamente einnehmen, sind diese von zuhause mitzubringen. Für die Abgabe durch eine Betreuungsperson ist von den
Erziehungsberechti gten ei ne entsprechende Vol I macht a uszustel len.
6
Geplante
Absenzen eines Kindes (2.8. Schulausfall, Schullager, Schulreisen, mit Arztzeugnis belegte, längere Absenzen) sind der Leitung mindestens 48
Stunden im Voraus anzukündigen.
Ein entsprechender schriftlicher
Beleg kann eingefordert werden.
Die gebuchten Module werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
7
Die Eltern sind verpflichtet der Leitung so rasch als möglich mitzuteilen, wenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Das kranke Kind muss zu
Hause bleiben.
8
Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, die die unverzÜgliche Abholung des Kindes veranlassen'
9 lm medizinischen Notfall kann die Leitung einen Arzt, die Ambulanz oder die
Rega zu Hilfe rufen. Daraus resultierende Kosten gehen zulasten der Erziehungsberechtigten oder deren Versicherung.
Art.
15
Ausserordentliche Kündigung (nn. 13 RTSK)
1
Schriftlich und begründet (2.8. Wegzug aus der
Gemeinde, berufliche Veränderung) ist die Kundigung ausnahmsweise auch während des Schuljahres möglich.
2
Die Kündigung hat mindestens 60 Tage im Voraus auf Ende eines Monats an die Leitung zu erfolgen.
3
Bei einer ausserordentlichen
Kündigung bleibt die Einwilligung der
Leitung vorausgesetzt. Sie entscheidet in Härtefällen auch uber das weitere
Vorgehen.
4
Die Leistungen werden, unabhängig von der tatsächlich erfolgten
Betreuung bis zum Ende des festgelegten Kundigungstermins in Rechnung gestellt.
Vll. Schl ussbesti mmungen
Art.
1 16
Die Ausf ührungsbestimmungen bilden den Anhan g zum
Reglement Tagesstruktur
Kerzers.
2
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen der / die Erziehungsberechtigte resp. beide Elternteile, dass sie umfassend Über die Betreuungseinrichtung der TSK informiert worden sind.
Genehmigt durch den Gemeinderat Kerzers am
27 -03.2023
NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS
n cer/reindeschreiber
rtin
Maeder
,rrl#,
zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
8
Ausführungsbestimmungen
Anhang
1:
Tarife
KERZERS lhre Gemeinde
- lhre
Partnerin
Tariftabel le
Tagesstru ktur
Kerzers
Tarife
Kindergarten
Einkommen zur
Tarif- Tarifbe- Stundensatz
Modul la
Modul
1b
Modul
2
Modul
3a
Modul
3b stufe stimmung
0810-11
50
't
'13.30
07.00 - 08
10
1 .50
- 13.30-18.00
15 15 - 18.00
1 bis
40'000
050
060
1.85
085
2.25
1.40
2.00
40'001
0.70
0.80
2.55
1.15
3.15
2 ab
255
42'001
090
1.05
3.30
1.50
4.05
3 ab
'1
30
4.05
1.85
4.95
3.1 0
4 ab
44'001
1.10 ab
46'001
1.30
1.50
4.75
2.15 s.85
370
5 ab
48'001
1 .50
175
5.50
2.50
675
4.25
6
7 ab
50'001
170
200
625
285
765
4.80
200
2.35
7.35
3.35
9.00
565
8 ab
52'001
2.30
270
8.45
385
10.35
6.50
9 ab
54'001
2.60
3.05
9.55
4.3s
11.70
735
10 ab
56'001 ab
58'001
2.90
340
10 65
4.85
13.05
8.20
11
9.05
3.20
375
11.75
535
14.40
12 ab
60'001
9.90
3.50
4.10
12.85
5.85
15.75
13 ab
62'001
445
13.95
635
17.10
10 75
14 ab
64'001
3.80
'15
410
4.80
15.05
685
18 45
11 60 ab 66'001
440
5.1 5
1 6.'l
5
7.35
19.80
12.45
16 ab
68'001
13.30 ab
70'001
4.70
5.50
17.25
785
21.15
17 s00
5.85
18 35
8.35
22.50
14 15
18 ab
72'001
15.00
74'001
5.30
6.20
19.45
8.85
23.85
19 ab
5.60
6.55
20
55
9.3s
25.20
15 85
20 ab
76'001
16.70 s.90
6.90
21.65
985
26.55
21 ab
78'001
7.25
22.75
10.35
27.9Q
17 55
22 ab
80'001
6.20
6s0
7.60
23.85
10 85
29
25
18.40
23 ab
82'001
795
24.95
11.35
30.60
19 25
24 ab
84'00'l
6.80
710
830
26 05
1'1 85
31
.95
20.'l 0
25 ab 86'001
8.65
27.15
12 35
33
30
20.95
26 ab
88'001
7.40
9.00
28 25
12.85
34.65
21.80
27 ab
90'001
7.70
8.00
935
29 35
13 35
36
00
22.65
2 B ab 92'001
9.85
30.85
14.0s
37.80
23.75
29 ab
94'001
840
10.30
32 30
14.70
39 60
24.90
30 ab
96'00'l
8.80
Reglement Tagesstru ktur Kerzers
(ABRTSK)
9
Ausf ü h ru n gsbestim m ungen zum
9.20
10.75
33.75
15.35
41.40
26.05
31 ab
98'001
'100'001
'16.05
9.60
11 .25
35.25
43.20
27.15
32 ab
Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art.
1 1)
Zusätzliche
Mahlzeitkosten
Verrechnung
Frühstück
Fr.
2.50
Verrechnung
Znuni
Fr.
2.00
Verrechnung
Mittagessen
Fr. 10.00
Verrechnung
Zvieri
Fr. 2.00
Tariftabelle genehmigt durch Gemeinderat Kerzers, 27 .03.2023
Tariftabelle gultig ab
01 .08.2023
Krnzrns
reiber
fütu irt
Abschrift:
T CMI
Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
10
Ausführungsbestimmungen zum
Reglement
KERZERS lhre Gemeinde - lhre Partnerin
Tariftabel le Tagesstruktu r Kerzers
Tarife Primarschule
Einkommen zur
Tarif- Tarifbe- Stundenstufe stimmung satz Modul la Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b
07.00- 08.1 0 08.10 - 1 1.50 11.50 - 13.30 13.30 - 18.00 15.15-',I800
1 bis 40'000
1.80
2.10
6.60
3.00
8.1 0
5.10
200
2.35
735
33s
9.00
5.65
2 ab 40'001 ab 42'001 2.20
2.55
8.05
3.65
9.90
625
3
2.40
280
880
4.00
10 80
6.80
4 ab 44'001
7.35 ab 46'001 2.60
3.05
9.55
4.35
11.70
5
280
3.30
10.30
4.70
12.60
7.90
6 ab 48'001
3.00
3.50
11.00
5.00
1 ab 50'001
3.50
850
7
52'001
3.30
385
12.10
5.50
14 85
935
8 ab
10 20 ab 54'00'l 3.60
4.20
13 20
600
16.20
9
10 ab 56'001
3.90
4.55
14.30
6.50 17.55 1 1.05
',I.90
490
15.40
7.00
18 90 1
11 ab 58'001
4.20
12 ab 60'00'l
4.50
5.25
16.50
750 20.25 12.75
13 ab 62'00'l
4.80
5.60
17.60
8.00 21.60 13 60
14 ab 64'001
5.1
0
595
18.70
8.50 22.95 14.45
15 ab 66'001
5.40
6.30
19.80
9.00 24.30 15.30
16 ab 68'001 s70
6.6s
20.90
9.50 25.65 16 15
17 ab 70'001
6.00
7.00 22 00 10 00 27.00 17 00
18 ab 72'001 6.30
7.35 23 10 10.50 28.35 17 85
19 ab 74'00'l
6.60
770 24.20 1 1.00 29 70 18.70
20 ab 76'001
6.90
8.0s 25.30 1 1 50 31.05 19 55
'12
21 ab 78'001
720
840
26.40
00 32.40 20.40
22 ab 80'001
7.50
8.80 27.55 12.55 33 75 21 25
23 ab 82'001
7.80
9.1 5 28.65 13.05 35.1 0 22 05
24 ab 84'001
8.'l 0
950 29.75 13.55 36.45 22.90
25 ab 86'001
8.40
9.85 30.8s 14 05 37.80 23.75
26 ab 88'001 8.70 10.20 31 95 14.55
39.1 5 24.60
900 10 55 33 05 15.05 40.50
25.45
27 ab 90'001
9.30 10.90 34.15 1 5.55 41.85
26.30
28 ab 92'001
29 ab 94'001
9.70
'l135 35.60 16 2Q 43 65 27 45
'10.10 11.80 37.05 16.85 45.45
28.60
30 ab 96'001
31 ab
98'001 10.50 12.30 38.55 17.55 47 25
29 70
10.90 12 75 40 00 18 20 49.05
30.85
32 ab 100'001 gsbestim zum lement Tagesstru ktur Kerzers (ABRTSK)
11
Ausf ü hrun m u ngen Reg
Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art. 11)
Zusätzl iche
Mahlzeitkosten
Verrechnung
Frühstuck
Fr.
2.50
Verrechnung
Znuni
Fr.
2.00
Verrech n ung Mittagessen
Fr. 10.00
Verrechnung
Zvieri
Fr.
2.00
Tariftabelle genehmigt durch Gemeinderat Kerzers, 27'03'2023
Tariftabelle gultig ab 01 .08.2023
GeurrruoERAT
Krnzens
Ammann reiber
t/mtu
Erich Hirt
Abschrift: l cMt
gsbestimm gen
Reg lement Tagesstru ktu r Kerzers
(ABRTSK)
12
Ausf ü h ru n un zu m
KERZERS
I I
lhre Gemeinde - lhre
Partnerin
Tagesstruktur
Kerzers
Ausfü h ru ngsbestl m m u ngen
ZUM
Reglement
27.03.2023
Mit dem Reglement Tagesstruktur Kerzers (RTSK) vom 01 '12-2015
werden d ie fol genden Ausf ü h ru n gsbesti m m u n gen vera bsch iedet
l.
Ziele
- Anwendungsbereich
- Allgemeines
Art.
Die vofliegenden Ausführungsbestimmungen (nachfolgend: ABTSK) beschrei- 1 ben die Organisation der Tagesstruktur Kerzers (nachfolgend. TSK) und dienen zugleich zur ausführlichen lnformation fÜr deren
Nutzer'
ll. Organisation
Arl.
2
Die TSK ist eine Dienstleistung der Gemeinde Kerzers. Sie ist dem Ressort
,,Soziales" angegIiedert.
Die TSK wird von einer fachlichen Leitung gefÜhrt, welche die pädagogische und administrative Verantwortung wahrnimmt. lhre steht ausgebildetes
Betreuungspersonal und je nach Bedarf auch Hilfsperson al zur Seite.
Die Personaldotation entspricht den Vorgaben des kantonalen
Jugendamtes.
lll.
Betrieb
Art. 3
Örtlichkeiten (Art.
1 RTSK)
Die Dienstleistung der TSK wird im
Pavillon, Schulhausstrasse
11 ,3210 Kerzers, angeboten.
Fürs Bringen und Abholen der Kinder stehen die Parkplätze der Turnhalle
Schmittengässli zur Verf ug un9.
Adressen
Erreichbarkeit der Einrichtung:
Montag - Freitag jeweils ab 07:00 bis 20:00 Uhr
Ku rzf ristige Abmeldungen :
Telefon. 079 901 23 31
E-Ma i I : ta gesstru ktu r@kerzers. ch
zum Reglement Tagesstruktur
Kerzers (ABRTSK)
2
Ausführungsbestimmungen
Art.
4 öffnungszeiten (Art.
14 RTSK)
Die TSK ist wie folgt geöffnet:
Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07:00- 08:10
Modul 1a
Modul la
Modld 1a
Modd
1a
Modülla
08:tO- 11:50 lrodt 1ä
ModItb lrofttlb
Mpditlö t{odtt l,b
13.30- 18:00
Modul 3a
Modul3a llodul 3a
Modd 3a
Modul 3a
15.
Modul 3b
Modd
3b
Modul 3b
Modrtr 3b
Modul 3b
Angebot:
Die Tagesstruktur Kerzers bleibt während den Schulferien, an gesetzlichen
Feiertagen und an schulfreien Tagen geschlossen.
Modul 'la. FruhstÜck und
Freizeitbetreuung
Modul 1b: Freizeitaktivitäten, Spielen, Znuni. Die Kinder werden zur selbständigen Erledigung der Hausaufgaben motiviert. Dazu steht ein separater, ruhiger
Raum zur Verfügung.
Modul 2: Die Kinder werden verpflegt. Sie helfen beim
Aufräumen.
Hausaufgaben dürfen, sofern Zeit dafur besteht, selbständig erledigt werden. Freizeit und
Erholung.
Modul 3a + 3b:
Freizeitaktivitäten,
Erholung und Zvieri. Die Kinder werden zur selbständigen Erledigung der Hausaufgaben motiviert. Dazu steht ein separater, ruhiger Raum zur Verfügung.
2
Die Kinder können frühestens um 7.00 Uhr in die TSK gebracht und müssen spätestens um 1B:00 Uhr in der TSK abgeholt werden.
Art.
5
Aufnahme
/ Angebotsdurchführung
Fur die Aufnahme in die Tagesstruktur wird ein vollständiges Anmeldedossier benötigt, welches Angaben zum Kind, zu
Erziehungsberechtigten und zu den nd i g E i n kom mensverhä ltn issen enthä lt sowie d ie Vera ntwortu n gszustä keiten regelt.
2
Für jedes Schuljahr wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Mit der
Vereinbarung wird eine JahresgebÜhr gemäss Anhang 1 RTSK zu Lasten der
Erzieh u n gsberechtigten fällig.
3
Für die Durchführung eines Moduls ist eine Mindestanzahl an
Anmeldungen erforderlich:
Modul 1: mindestens 3 Anmeldungen (pro Modul und Tag)
Modul 2 und 3: mindestens 7 Anmeldungen (pro Modul und Tag)
zum Reglement Tagesstruktur
Kerzers (ABRTSK)
3
Ausführungsbestimmungen
4
Aufgrund der Anmeldungen und der Mindestbelegung wird das definitive Angebot fur das kommende Schuljahr festgelegt. Wird die Mindestbelegung bestimmter Module bis zur Anmeldefrist nicht erreicht, werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
5
Bei Vollbelegung entscheidet der zuständige Gemeinderat zusammen mit der
Leitung TSK uber die Reihenfolge der Aufnahmen.
Folgende Kriterien werden bei der Priorisierung berücksichtigt:
a) Vorrang haben Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen, sowie Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im
Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen.
b) Falls darüber hinaus Plätze vorhanden sind, können Kinder aufgenommen werden, die wegen
Erwerbstätigkeit der Eltern oder fÜr ihre soziale lntegration eine familienergänzende Betreuung benötigen.
c) Kinder aus anderen Gemeinden, resp. Gemeinden ohne Vertragsvereinbarung sind nur aufzunehmen, wenn freie Plätze zur Verfugung stehen.
6
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Adressänderungen und relevante
Anderungen im familiären Umfeld zu melden.
lV.
Betreuung
Art.
6
Verantwortung und Pflichten des Personals
Die Verantwortung für die Aufsicht in der Tagesstruktur liegt bei den Betreuungspersonen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht anwesend sind.
2
Die TSK lehnt jegliche
Verantwortung
/ Haftung ab fur
. die Strecke zwischen
Wohnort / Tagesstruktur
. die Strecke zwischen Schule / Tagesstruktur (Ausnahme Kindergartenkinder) und umgekehrt
- Diebstähle oder Verluste innerhalb der Einrichtung oder deren Umfeld
. mutwillige Zerstörung des lnventars der
Einrichtung
.
Unfälle, die sich ereignen in Anwesenheit der Eltern oder einer anderen
Person, die berechtigt ist das Kind / die Kinder abzuholen
. ungenaue oder unvollständige
Angaben im Anmeldeformular
- äussergewöhnliche
Ereignisse
Arl. 7
Weg zur Tagesstruktur
/ Schulwegsicherung
Grundsätzlich liegt die
Verantwortung fur den Weg zur Schule oder von zu
Hause zur Tagesstruktur und zuruck bei den
Erziehungsberechtigten, resp. deren Vertretern.
Mit der Anmeldung eines Kindes wird festgelegt, ob das Kind nach Betreuungsende den Weg von der Einrichtung nach Hause selber zurucklegt oder durch die
Erziehungsberechtigten abgeholt wird. Falls das Kind den Weg nicht selbständig zurücklegt, ist die Leitung zu informieren, wer berechtigt ist das
Kind abzuholen. Die Leitung kann von dieser Person eine ldentifikation verlangen.
zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
4
Ausführungsbestimmungen
3
Kinder, welche den Kindergarten besuchen, werden
- fläch Modul 1a (Morgenbetreuung) in den Kindergarten begleitet
. für das Modul 2 (Mittagstisch) beim Kindergarten abgeholt und wieder zurückbegleitet
. fur das Modul 3b beim Kindergarten abgeholt
Sie werden bei den jeweiligen Schulhäusern an den definierten Treffpunkten durch die Betreuungsperson TSK abgeholt.
Art. B
Zusammenarbeit zwischen Betreuungspersonal, Eltern und
Lehrerschaft
Das Betreuungspersonal der TSK unterliegt der Schweigepflicht.
2
Fragen im Zusammenhang mit einem betreuten Kind werden ausschliesslich mit dessen Familie oder dem Personal der TSK besprochen.
3
Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal und der
Lehrerschaft ist unerlässlich. Sie kann den gegenseitigen Austausch von lnformationen beinhalten, die fur die Betreuung der
Kinder und deren Entfaltung erforderlich sind.
4
Bei unerwartetem Nichterscheinen eines der TSK anvertrauten Kindes hat das
Personal situativ angepasst, innert vernünftiger
Frist die Suchmassnahmen einzuleiten. Bleibt die Suche ergebnislos, verständigt die Einrichtung die
Erziehungsberechtigten oder
Personen gemäss Notfallblatt.
Bleibt die Suche ergebnislos, ist die Leitung bevollmächtigt, alle nötigen
Massnahmen einzuleiten, wie z.B. den Einbezug der Polizei. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der
Erziehungsberechtigten oder deren Versicherung.
6
Die Pflicht zur Meldung einer Notsituation eines Kindes gemäss der Gesetzgebung über den Kindesschutz bleibt vorbehalten.
7
Hausaufgaben können während der Betreuung selbständig erledigt werden, dazu steht am Nachmittag ein geeigneter Raum zur VerfÜgung. Die
TSK trägt keinerlei Verantwortung bezüglich deren Qualität oder Vollständigkeit. Diese
Aufgabe obliegt ausdrücklich den
Eltern.
Ein detailliertes Betreuungskonzept wird durch die Leitung der TSK erarbeitet
(Art. 15 Abs. 2 RTSK) und durch den Gemeinderat genehmigt.
Art.9
Zusammenleben in der
GrupPe
Die angebotene Tagesstruktur bietet den Kindern einen geschutzten Rahmen, im welchem sie sich wohlfühlen und weiterentwickeln können.
2
Die Kinder werden zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung in der Einrichtung wie auch im Freien ermuntert und angeleitet.
3
Der Umgang untereinander und miteinander (Personal der TSK - Kinder
- Eltern) ist respektvoll. Allgemeingultige
Regeln des Zusammenlebens werden vorgelebt.
4
Die Sozial- und Sachkompetenz sowie die Selbstverantwortung der Kinder werden altersgerecht gefördert.
5
Bei Nichteinhaltung der allgemeingültigen
Verhaltensregeln können durch die
Leitung Diszip linarmassnahmen laut Art. 10
- 12 RTSK eingeleitet werden zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
5
Ausführungsbestimmungen
Art. i 0
Gespräche, Beschwerden, Reklamationen
Das Betreuungspersonal kann den Erziehungsberechtigten beim Abholen des
Kindes / der Kinder ein kurzes Feedback zumfag geben.
2
Für längere Gespräche kann mit der
Leitung ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
3
Beschwerden und Reklamationen, welche die Organisation oder den
Betrieb der
Tagesstruktur betreffen, sind direkt mit der Leitung zu klären. Erst, wenn keine Einigung erzielt werden kann, sind dem ressortverantwortlichen
Gemeinderat die Beanstandungen schriftlich und begrundet mitzuteilen.
V.
Betreuungskosten
(Art.
16 RTSK)
Art.
11
Grundlagen zur Berechnung der Betreuungskosten
Die gültigen Tarife sind im Reglement TSK, Anhang 2 (Tariftabelle) ersichtlich.
Verrechnet werden die Kosten fÜr die gebuchten Module. Es werden nur ganze Module verrechnet, auch wenn das Kind nicht während der ganzen Zeit änwesend ist. Die Rechnung wird jeweils zu Beginn des Monates ausgestellt.
3
Die Tarife sind einkommensabhängig. Die Berechnung des Beitrages richtet sich nach dem anrechenbaren Einkommen. Als anrechenbares Einkommen gilt
das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung; das
Einkommen wird erhöht: a) fur Lohn- und
Rentenbezügerinnen und -bezüger um:
die Versicherungsprämien und
-beiträge
die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30'000 Franken übersteigen
die Unterhaltskosten für private Liegenschaften, soweit sie 15'000
Franken ubersteigen
einen Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens b) für Personen mit selbständiger Tätigkeit um:
die Prämien an die Kranken- und
Unfallversicherung
sonstige Prämien und Beiträge
den Einkauf von Beitragsjahren (2. Säule, Pensionskasse) soweit er
1 5'000
Franken ubersteigt
die privaten schuldzinsen, soweit sie 30'000
Franken ubersteigen
die
Unterhaltskosten fur private Liegenschaften, soweit sie 15'000
Franken übersteigen
einen Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens
Wohnt das Kind nur bei einem Elternteil, wird neben dessen Einkommen auch dasjenige einer Partnerin oder eines Partners berücksichtigt, mit dem dieser Elternteil in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einem Konkubinat lebt.
4
Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Jahresdu rchsch nittsein kommen errechnet.
gsbesti mm gen zu m Reg lement Ta gesstru ktur Kerzers (ABRTSK)
6
Ausf ü h ru n u n
5
Für quellenbesteuerte Personen entspricht das anrechenbare Einkommen 80% des besteuerten Bruttoeinkommens des vorherigen Jahres oder des laufenden
Jahres zuzüglich eines Zwanzigslels des steuerbaren Vermögens.
6
Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Leitung TSK sofort zu melden.
7
Bis Ende Mai jeden Jahres, zusammen mit der Anmeldung, sind die aktuellen
Lohnausweise,
Lohnabrechnungen vom Dezember (Vorjahr) und Januar (aktuell) und die letzte gultige Veranlagungsanzeige vorzulegen.
8
Sofern die nötigen Belege nicht fristgerecht vorgelegt oder die verlangten
Auskunfte nicht wahrheitsgemäss erteilt werden, wird der Maximalansatz in
Rechnung gestellt. Spätere Ruckforderungen sind nicht zulässig.
I
Bei
Selbsteinstufung im Maximaltarif müssen keine Belege eingereicht werden.
ArI. 12
Mahlzeiten (Art.
17 RTSK)
Es wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Zusätzlich zur Mittagsmahlzeit wird den Kindern je nach Modul ein Morgenessen, ein ZnÜni und/oder ein Zvieri abgegeben.
2
Die Kosten der Mahlzeiten / Zwischenverpflegungen sind im
Betreuungstarif
TSK, Anhang 1 (Tarife) ersichtlich und werden gemäss den gebuchten Einheiten verrechnet.
3
Bei besonderer Verpflegung (spezielle
Diät, spezielle Ernährung aus religiösen oder anderen Grunden) sind die Eltern verpflichtet, den Kindern die entsprechende Mahlzeit mitzugeben.
4
Für die Aufbereitung besonderer Verpflegung werden pro Mahlzeit Fr. 2.00 in
Rechnung gestellt.
Art. 13
Besondere Kosten
.
Für gelegentliche Betreuung wird der Volltarif in Rechnung gestellt (Art.
B RTSK)
. lnkassoverfahren bei Zahlungsverzug (Anhang 1 RTSK)
Vl. Abmeldung bei Nutzung des Angebots ausserordentliche Kündigung
Art.
14
Abmeldung
(nrt. 13; 18 RTSK)
Besondere Pflichten der Nutzer:
Die Eltern sind verpflichtet, fur alle in der TSK angemeldeten Kinder eine persönliche, private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
2
Erkrankt oder verunfallt ein angemeldetes
Kind, ist dies der TSK vor
Betreuungsbeginn, resp. bis spätestens 08'00
Uhr des entsprechenden Tages mitzuteilen. Die gebuchten Module werden vollumfänglich in
Rechnung gestellt.
3
Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als einer Woche, die durch ein ärztliches Zeugnis begrundet wird, werden die Kosten fÜr die
Betreuungsleistungen frühestens ab der zweiten Woche um 50% reduziert.
gsbestim gen m Reg lement Ta gesstru ktu r Kerzers (ABRISK)
7
Ausf ü h ru n m u n zu
4
Die Eltern informieren die Einrichtung spätestens am Vortag uber die Rückkehr des genesenen Kindes.
5
Muss ein Kind Medikamente einnehmen, sind diese von zuhause mitzubringen. Für die Abgabe durch eine Betreuungsperson ist von den
Erziehungsberechti gten ei ne entsprechende Vol I macht a uszustel len.
6
Geplante
Absenzen eines Kindes (2.8. Schulausfall, Schullager, Schulreisen, mit Arztzeugnis belegte, längere Absenzen) sind der Leitung mindestens 48
Stunden im Voraus anzukündigen.
Ein entsprechender schriftlicher
Beleg kann eingefordert werden.
Die gebuchten Module werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
7
Die Eltern sind verpflichtet der Leitung so rasch als möglich mitzuteilen, wenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Das kranke Kind muss zu
Hause bleiben.
8
Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, die die unverzÜgliche Abholung des Kindes veranlassen'
9 lm medizinischen Notfall kann die Leitung einen Arzt, die Ambulanz oder die
Rega zu Hilfe rufen. Daraus resultierende Kosten gehen zulasten der Erziehungsberechtigten oder deren Versicherung.
Art.
15
Ausserordentliche Kündigung (nn. 13 RTSK)
1
Schriftlich und begründet (2.8. Wegzug aus der
Gemeinde, berufliche Veränderung) ist die Kundigung ausnahmsweise auch während des Schuljahres möglich.
2
Die Kündigung hat mindestens 60 Tage im Voraus auf Ende eines Monats an die Leitung zu erfolgen.
3
Bei einer ausserordentlichen
Kündigung bleibt die Einwilligung der
Leitung vorausgesetzt. Sie entscheidet in Härtefällen auch uber das weitere
Vorgehen.
4
Die Leistungen werden, unabhängig von der tatsächlich erfolgten
Betreuung bis zum Ende des festgelegten Kundigungstermins in Rechnung gestellt.
Vll. Schl ussbesti mmungen
Art.
1 16
Die Ausf ührungsbestimmungen bilden den Anhan g zum
Reglement Tagesstruktur
Kerzers.
2
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen der / die Erziehungsberechtigte resp. beide Elternteile, dass sie umfassend Über die Betreuungseinrichtung der TSK informiert worden sind.
Genehmigt durch den Gemeinderat Kerzers am
27 -03.2023
NAMENS DES GEMEINDERATES KERZERS
n cer/reindeschreiber
rtin
Maeder
,rrl#,
zum Reglement Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
8
Ausführungsbestimmungen
Anhang
1:
Tarife
KERZERS lhre Gemeinde
- lhre
Partnerin
Tariftabel le
Tagesstru ktur
Kerzers
Tarife
Kindergarten
Einkommen zur
Tarif- Tarifbe- Stundensatz
Modul la
Modul
1b
Modul
2
Modul
3a
Modul
3b stufe stimmung
0810-11
50
't
'13.30
07.00 - 08
10
1 .50
- 13.30-18.00
15 15 - 18.00
1 bis
40'000
050
060
1.85
085
2.25
1.40
2.00
40'001
0.70
0.80
2.55
1.15
3.15
2 ab
255
42'001
090
1.05
3.30
1.50
4.05
3 ab
'1
30
4.05
1.85
4.95
3.1 0
4 ab
44'001
1.10 ab
46'001
1.30
1.50
4.75
2.15 s.85
370
5 ab
48'001
1 .50
175
5.50
2.50
675
4.25
6
7 ab
50'001
170
200
625
285
765
4.80
200
2.35
7.35
3.35
9.00
565
8 ab
52'001
2.30
270
8.45
385
10.35
6.50
9 ab
54'001
2.60
3.05
9.55
4.3s
11.70
735
10 ab
56'001 ab
58'001
2.90
340
10 65
4.85
13.05
8.20
11
9.05
3.20
375
11.75
535
14.40
12 ab
60'001
9.90
3.50
4.10
12.85
5.85
15.75
13 ab
62'001
445
13.95
635
17.10
10 75
14 ab
64'001
3.80
'15
410
4.80
15.05
685
18 45
11 60 ab 66'001
440
5.1 5
1 6.'l
5
7.35
19.80
12.45
16 ab
68'001
13.30 ab
70'001
4.70
5.50
17.25
785
21.15
17 s00
5.85
18 35
8.35
22.50
14 15
18 ab
72'001
15.00
74'001
5.30
6.20
19.45
8.85
23.85
19 ab
5.60
6.55
20
55
9.3s
25.20
15 85
20 ab
76'001
16.70 s.90
6.90
21.65
985
26.55
21 ab
78'001
7.25
22.75
10.35
27.9Q
17 55
22 ab
80'001
6.20
6s0
7.60
23.85
10 85
29
25
18.40
23 ab
82'001
795
24.95
11.35
30.60
19 25
24 ab
84'00'l
6.80
710
830
26 05
1'1 85
31
.95
20.'l 0
25 ab 86'001
8.65
27.15
12 35
33
30
20.95
26 ab
88'001
7.40
9.00
28 25
12.85
34.65
21.80
27 ab
90'001
7.70
8.00
935
29 35
13 35
36
00
22.65
2 B ab 92'001
9.85
30.85
14.0s
37.80
23.75
29 ab
94'001
840
10.30
32 30
14.70
39 60
24.90
30 ab
96'00'l
8.80
Reglement Tagesstru ktur Kerzers
(ABRTSK)
9
Ausf ü h ru n gsbestim m ungen zum
9.20
10.75
33.75
15.35
41.40
26.05
31 ab
98'001
'100'001
'16.05
9.60
11 .25
35.25
43.20
27.15
32 ab
Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art.
1 1)
Zusätzliche
Mahlzeitkosten
Verrechnung
Frühstück
Fr.
2.50
Verrechnung
Znuni
Fr.
2.00
Verrechnung
Mittagessen
Fr. 10.00
Verrechnung
Zvieri
Fr. 2.00
Tariftabelle genehmigt durch Gemeinderat Kerzers, 27 .03.2023
Tariftabelle gultig ab
01 .08.2023
Grurlru
Krnzrns
reiber
fütu irt
Abschrift:
T CMI
Tagesstruktur Kerzers (ABRTSK)
10
Ausführungsbestimmungen zum
Reglement
KERZERS lhre Gemeinde - lhre Partnerin
Tariftabel le Tagesstruktu r Kerzers
Tarife Primarschule
Einkommen zur
Tarif- Tarifbe- Stundenstufe stimmung satz Modul la Modul 1b Modul 2 Modul 3a Modul 3b
07.00- 08.1 0 08.10 - 1 1.50 11.50 - 13.30 13.30 - 18.00 15.15-',I800
1 bis 40'000
1.80
2.10
6.60
3.00
8.1 0
5.10
200
2.35
735
33s
9.00
5.65
2 ab 40'001 ab 42'001 2.20
2.55
8.05
3.65
9.90
625
3
2.40
280
880
4.00
10 80
6.80
4 ab 44'001
7.35 ab 46'001 2.60
3.05
9.55
4.35
11.70
5
280
3.30
10.30
4.70
12.60
7.90
6 ab 48'001
3.00
3.50
11.00
5.00
1 ab 50'001
3.50
850
7
52'001
3.30
385
12.10
5.50
14 85
935
8 ab
10 20 ab 54'00'l 3.60
4.20
13 20
600
16.20
9
10 ab 56'001
3.90
4.55
14.30
6.50 17.55 1 1.05
',I.90
490
15.40
7.00
18 90 1
11 ab 58'001
4.20
12 ab 60'00'l
4.50
5.25
16.50
750 20.25 12.75
13 ab 62'00'l
4.80
5.60
17.60
8.00 21.60 13 60
14 ab 64'001
5.1
0
595
18.70
8.50 22.95 14.45
15 ab 66'001
5.40
6.30
19.80
9.00 24.30 15.30
16 ab 68'001 s70
6.6s
20.90
9.50 25.65 16 15
17 ab 70'001
6.00
7.00 22 00 10 00 27.00 17 00
18 ab 72'001 6.30
7.35 23 10 10.50 28.35 17 85
19 ab 74'00'l
6.60
770 24.20 1 1.00 29 70 18.70
20 ab 76'001
6.90
8.0s 25.30 1 1 50 31.05 19 55
'12
21 ab 78'001
720
840
26.40
00 32.40 20.40
22 ab 80'001
7.50
8.80 27.55 12.55 33 75 21 25
23 ab 82'001
7.80
9.1 5 28.65 13.05 35.1 0 22 05
24 ab 84'001
8.'l 0
950 29.75 13.55 36.45 22.90
25 ab 86'001
8.40
9.85 30.8s 14 05 37.80 23.75
26 ab 88'001 8.70 10.20 31 95 14.55
39.1 5 24.60
900 10 55 33 05 15.05 40.50
25.45
27 ab 90'001
9.30 10.90 34.15 1 5.55 41.85
26.30
28 ab 92'001
29 ab 94'001
9.70
'l135 35.60 16 2Q 43 65 27 45
'10.10 11.80 37.05 16.85 45.45
28.60
30 ab 96'001
31 ab
98'001 10.50 12.30 38.55 17.55 47 25
29 70
10.90 12 75 40 00 18 20 49.05
30.85
32 ab 100'001 gsbestim zum lement Tagesstru ktur Kerzers (ABRTSK)
11
Ausf ü hrun m u ngen Reg
Relevant ist das anrechenbare Einkommen (ABTSK Art. 11)
Zusätzl iche
Mahlzeitkosten
Verrechnung
Frühstuck
Fr.
2.50
Verrechnung
Znuni
Fr.
2.00
Verrech n ung Mittagessen
Fr. 10.00
Verrechnung
Zvieri
Fr.
2.00
Tariftabelle genehmigt durch Gemeinderat Kerzers, 27'03'2023
Tariftabelle gultig ab 01 .08.2023
GeurrruoERAT
Krnzens
Ammann reiber
t/mtu
Erich Hirt
Abschrift: l cMt
gsbestimm gen
Reg lement Tagesstru ktu r Kerzers
(ABRTSK)
12
Ausf ü h ru n un zu m
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Gemeinde Kerzers