Revidiertes Aktienrecht – das Wichtigste in Kürze
PKF Consulting AG
Publication date:
18 January 2024Workload:
100%Contract type:
Unlimited employment- Place of work:Zürich
PKF Consulting AG | PKF Wirtschaftsprüfung AG
das Wichtigste in Kürze
Endlich ist es soweit!
Am 1. Januar 2023 tritt das
- Generalversammlung kann virtuell erfolgen; revidierte Aktienrecht in Kraft. Hier eine Auswahl schriftliche oder elektronische Beschlüsse von wichtigen Änderungen (keine vollständige sind zulässig. Sie kann an mehreren Orten Auflistung der Änderungen): gleichzeitig und auch im Ausland stattfinden (Regelung in Statuten) - gilt auch für die GmbH Aktienkapital
- Generalversammlung kann die Revisionsstelle nur noch aus wichtigen Gründen abberufen, - kann neu in funktionaler Währung bedarf Offenlegung im Anhang geführt werden, sofern Buchführung und Rechnungslegung in gleicher Währung erfolgt. Verwaltungsrat
Beschluss auf Beginn eines Geschäftsjahres. Bedarf Statutenänderung und öffentlich - Beschlüsse elektronisch im Zirkularverfahren beurkundeter Generalversammlungsbeschluss. ohne Unterschriften möglich Gilt sinngemäss auch für die GmbH - Sorgfalts- und Treuepflichten bei - Kapitalband +/- 50% des eingetragenen Interessenkonflikten (gilt auch für die GmbH) Aktienkapitals statt genehmigten Aktienkapitals. - Weiterhin Finanzverantwortung des Bedarf Statutenänderung bei jeder Änderung Verwaltungsrates; neue ausdrückliche Pflichten innerhalb des Kapitalbands. Kein Optingbei drohender Zahlungsunfähigkeit (bei GmbH Out möglich
Pflichten der Geschäftsführer) Zwischendividende (Interimsdividende) - Bei hälftigem Kapitalverlust muss die letzte Jahresrechnung vor Genehmigung - Dividenden neu auch aus Gewinnen des durch Generalversammlung (bei GmbH laufenden Geschäftsjahres möglich - sowohl Gesellschafterversammlung) von Revisionsstelle bei AG wie auch bei GmbH / zugelassenem Revisor eingeschränkt geprüft - Basierend auf einem Zwischenabschluss werden => dies gilt bereits für den Abschluss (gleiche Grundsätze wie Jahresabschluss) per 31.12.2022! - Grundsätzliche Prüfpflicht des - Bei begründeter Besorgnis der Überschuldung Zwischenabschluss ausser Opting-Out in Abhängigkeit der Fortführungsfähigkeit ist oder sämtliche Aktionäre stimmen der Zwischenabschluss zu Fortführungs- oder Zwischendividende zu
Veräusserungswerten zu erstellen; dieser muss von Revisionsstelle / zugelassenem Revisor Aktionärsrecht und Generalversammlung eingeschränkt geprüft werden => dies gilt bereits für den Abschluss per 31.12.2022! - Anpassung diverser Schwellwerte zur Geltendmachung von Mitwirkungs- und - Auch für die GmbH relevant Kontrollrechten
Verwaltungsrat ist verpflichtet zur Finanzkontrolle und damit zur Überwachung von Liquidität und Bilanz Liquiditätslage
Vermögenslage
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Kapitalverlust
- Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität - Massnahmen zur Beseitigung des Kapitalverlusts - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Gesuch um Nachlassstundung Überschuldung
Rilana Wolf-Bayard
Anja Walter
Partner / zugelassene Revisionsexpertin Partner / zugelassene Revisionsexpertin
Revidiertes Aktienrecht -
das Wichtigste in Kürze
Endlich ist es soweit!
Am 1. Januar 2023 tritt das
- Generalversammlung kann virtuell erfolgen; revidierte Aktienrecht in Kraft. Hier eine Auswahl schriftliche oder elektronische Beschlüsse von wichtigen Änderungen (keine vollständige sind zulässig. Sie kann an mehreren Orten Auflistung der Änderungen): gleichzeitig und auch im Ausland stattfinden (Regelung in Statuten) - gilt auch für die GmbH Aktienkapital
- Generalversammlung kann die Revisionsstelle nur noch aus wichtigen Gründen abberufen, - kann neu in funktionaler Währung bedarf Offenlegung im Anhang geführt werden, sofern Buchführung und Rechnungslegung in gleicher Währung erfolgt. Verwaltungsrat
Beschluss auf Beginn eines Geschäftsjahres. Bedarf Statutenänderung und öffentlich - Beschlüsse elektronisch im Zirkularverfahren beurkundeter Generalversammlungsbeschluss. ohne Unterschriften möglich Gilt sinngemäss auch für die GmbH - Sorgfalts- und Treuepflichten bei - Kapitalband +/- 50% des eingetragenen Interessenkonflikten (gilt auch für die GmbH) Aktienkapitals statt genehmigten Aktienkapitals. - Weiterhin Finanzverantwortung des Bedarf Statutenänderung bei jeder Änderung Verwaltungsrates; neue ausdrückliche Pflichten innerhalb des Kapitalbands. Kein Optingbei drohender Zahlungsunfähigkeit (bei GmbH Out möglich
Pflichten der Geschäftsführer) Zwischendividende (Interimsdividende) - Bei hälftigem Kapitalverlust muss die letzte Jahresrechnung vor Genehmigung - Dividenden neu auch aus Gewinnen des durch Generalversammlung (bei GmbH laufenden Geschäftsjahres möglich - sowohl Gesellschafterversammlung) von Revisionsstelle bei AG wie auch bei GmbH / zugelassenem Revisor eingeschränkt geprüft - Basierend auf einem Zwischenabschluss werden => dies gilt bereits für den Abschluss (gleiche Grundsätze wie Jahresabschluss) per 31.12.2022! - Grundsätzliche Prüfpflicht des - Bei begründeter Besorgnis der Überschuldung Zwischenabschluss ausser Opting-Out in Abhängigkeit der Fortführungsfähigkeit ist oder sämtliche Aktionäre stimmen der Zwischenabschluss zu Fortführungs- oder Zwischendividende zu
Veräusserungswerten zu erstellen; dieser muss von Revisionsstelle / zugelassenem Revisor Aktionärsrecht und Generalversammlung eingeschränkt geprüft werden => dies gilt bereits für den Abschluss per 31.12.2022! - Anpassung diverser Schwellwerte zur Geltendmachung von Mitwirkungs- und - Auch für die GmbH relevant Kontrollrechten
Verwaltungsrat ist verpflichtet zur Finanzkontrolle und damit zur Überwachung von Liquidität und Bilanz Liquiditätslage
Vermögenslage
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Kapitalverlust
- Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität - Massnahmen zur Beseitigung des Kapitalverlusts - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Gesuch um Nachlassstundung Überschuldung
- Überschuldungsanzeige bei Konkursgericht
- Es sei denn:
- Genügende Rangrücktritte
- Begründete Aussicht auf Beseitigung der Überschuldung
Rilana Wolf-Bayard
Anja Walter
Partner / zugelassene Revisionsexpertin Partner / zugelassene Revisionsexpertin
- 41 44 285 75 10
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