Leitende Staatsanwältin / Leitender Staatsanwalt
Kanton Bern
Key information
- Publication date:10 October 2024
- Workload:100%
- Contract type:Unlimited employment
- Language:German (Native language), French (Fluent)
- Place of work:Hodlerstrasse 7, 3011 Bern
Stellenantritt:
1. März 2025
Arbeitsort:
Bern
Wir suchen per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung eine leitende Staatsanwältin / einen leitenden Staatsanwalt für die Region Bern-Mittelland.
Ihre Aufgaben
- Personelle und fachliche Führung der direkt Unterstellten
- Verantwortlich für die fachlich und rechtlich einwandfreie Strafverfolgung im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich
- Planung und Einsatz von Ressourcen
- Einhaltung der Leistungsvereinbarung mit der Generalstaatsanwaltschaft und Erfüllung spezifischer Zielvorgaben
- Sicherstellung der Geschäftskontrolle und Rechnungsführung der Organisationseinheit
- Leitung von Vorverfahren samt Ausübung der Aufsicht und des Weisungsrechts gegenüber der Polizei
- Anklageerhebung und Anklagevertretung vor Gericht
- Genehmigung und Erlass von Einstellungs-, Nichtanhandnahme- und Sistierungsverfügungen sowie Anklageschriften im abgekürzten Verfahren
Ihr Profil
- Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent
- Qualifizierte Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts
- Mehrjährige forensische Berufserfahrung
- Führungsausbildung und mehrjährige Führungserfahrung
- Führungs- und charakterstarke, kommunikative, unabhängige sowie belastbare Persönlichkeit
- Sprachliche Sicherheit in der Amtssprache Deutsch, gute Kenntnisse der anderen Amtssprache Französisch
Wir bieten Ihnen
- Abwechslungsreiche, spannende und herausfordernde Tätigkeit in einem professionellen und dynamischen Umfeld
- Angenehmes und kollegiales Arbeitsklima
- Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen mit Vertrauensarbeitszeit
- Arbeitsplatz an zentraler Lage in der Nähe vom Bahnhof Bern
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Thomas Lauper, HR-Leiter, Telefon +41 31 636 43 48, E-Mail schreiben
Die Staatsanwaltschaft ist für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht. In geringfügigeren Fällen erlässt sie einen Strafbefehl.
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