Leiter/in Aktivierung (80-100%)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:28 Februar 2025
- Pensum:80 – 100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Kanton Baselland
Unser Kunde bietet 140 Bewohnerinnen und Bewohnern ein angenehmes Zuhause. Das Zentrum befindet sich in zentraler Lage im Kanton Baselland und verfügt über eine moderne Infrastruktur. Zur Verstärkung des 30-köpfigen Teams suchen wir eine erfahrene Leitung Aktivierung.
Ihre Aufgaben
Sie übernehmen die fachliche und personelle Leitung des 30-köpfigen Aktivierungsteams und sind verantwortlich für die Planung, Organisation und Koordination des gesamten Aktivierungsbereichs. Sie fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Fachbereiche hinweg und tragen zur Sicherstellung sowie Weiterentwicklung der Qualität im Bereich Aktivierung bei. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Zudem übernehmen Sie administrative Aufgaben (mit 50% Bürozeit) und begleiten sowie unterstützen Lernende in ihrer Entwicklung.Unsere Anforderungen
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als dipl. Aktivierungsfachfrau/-mann HF oder Aktivierungstherapeut/-in sowie Führungserfahrung. Mit Freude und Einfühlungsvermögen gehen Sie auf pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner ein. Ihre strukturierte und organisierte Arbeitsweise sowie Ihre digitale Affinität ermöglichen eine effiziente Gestaltung des Alltags. Sie zeichnen sich durch Kommunikationsstärke, Offenheit und Flexibilität aus. Zudem sind Sie eine verantwortungsbewusste, belastbare und positiv eingestellte Persönlichkeit mit hoher Empathie.Ihre Perspektiven
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Führungsaufgabe in einer angesehenen Non-Profit-Organisation mit wertschätzender und offener Unternehmenskultur
- Ein eingespieltes, motiviertes und kompetentes Team
- Ein interessantes und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld mit Gestaltungsspielraum
- Zentral gelegener und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbarer Arbeitsort in Sissach
- Attraktive Anstellungsbedingungen mit geregelten Arbeitszeiten