zwei Ersatzmitglieder für die kantonale Schätzungskommission des Schätzungskreises III
Veröffentlicht:
29 März 2025Pensum:
100%- Arbeitsort:Zürich
Job-Zusammenfassung
Der Kanton Zürich sucht zwei Ersatzmitglieder für die Schätzungskommission III. Diese nebenamtliche Tätigkeit bietet spannende Herausforderungen und faire Entschädigungen.
Aufgaben
- Mitwirkung bei der Beurteilung von Entschädigungen in Enteignungsstreitigkeiten.
- Durchführung von Augenscheinen und Bewertung von Grundstücken.
- Beratung und Unterstützung durch ein juristisches Sekretariat.
Fähigkeiten
- Einwandfreier Leumund und Stimmberechtigung im Kanton Zürich erforderlich.
- Fachkenntnisse in Ingenieur-, Architektur- oder Rechtswesen.
- Erfahrungen in Immobilien- oder Treuhandbereich von Vorteil.
Ist das hilfreich?
zwei Ersatzmitglieder für die kantonale Schätzungskommission des Schätzungskreises III
Der Kanton Zürich ist in folgende vier Schätzungskreise eingeteilt:
I. Kreis: die Bezirke Zürich, Bülach und Dielsdorf
II. Kreis: die Bezirke Affoltern, Horgen und Meilen
III. Kreis: die Bezirke Hinwil, Uster und Pfäffikon
IV. Kreis: die Bezirke Winterthur und Andelfingen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der kantonalen Schätzungskommissionen und sucht deshalb für die Amtsdauer vom 1. Juli 2025 bis am 30. Juni 2028 zwei Ersatzmitglieder für die kantonale Schätzungskommission des Schätzungskreises III (nebenamtliche Tätigkeit).
I. Kreis: die Bezirke Zürich, Bülach und Dielsdorf
II. Kreis: die Bezirke Affoltern, Horgen und Meilen
III. Kreis: die Bezirke Hinwil, Uster und Pfäffikon
IV. Kreis: die Bezirke Winterthur und Andelfingen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der kantonalen Schätzungskommissionen und sucht deshalb für die Amtsdauer vom 1. Juli 2025 bis am 30. Juni 2028 zwei Ersatzmitglieder für die kantonale Schätzungskommission des Schätzungskreises III (nebenamtliche Tätigkeit).
Ihre Aufgaben
Sie wirken bei der Beurteilung der Entschädigungen in kantonalen Enteignungsstreitigkeiten (Abtretung von Privatrechten) mit. Dabei lässt sich die Schätzungskommission von den Parteien sämtliche Aufschlüsse über den Wert der Grundstücke und die damit zusammenhängenden Rechte und Vorteile geben und nimmt Augenscheine vor. Das kantonale Gesetz betreffend die Abtretung von Privatrechten vom 30. November 1879 (LS 781) bildet unter anderem die Rechtsgrundlage für die nebenamtliche Behördentätigkeit.
Ihr Profil
Folgende Anforderungen sind für das Nebenamt zu erfüllen:
- Einwandfreier Leumund
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
Sie bringen zudem Fachkenntnisse und Erfahrung in der Bewertung von Grundeigentum mit, welche Sie sich in einem der folgenden Bereiche erworben haben:
- Ingenieur- und Architekturwesen oder
- Recht
- Immobilien oder Treuhand
Die Schätzungskommissionen beurteilen bis zu zehn Fällen pro Jahr und werden von einem juristischen Sekretariat unterstützt (sogenannte Protokollführende). Die Mitglieder und Ersatzmitglieder amten als gerichtsähnliche unabhängige Behörde und erhalten für ihre Tätigkeit Sitzungsgelder und eine aufwandabhängige Entschädigung pro erledigtem Fall.
- Einwandfreier Leumund
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
Sie bringen zudem Fachkenntnisse und Erfahrung in der Bewertung von Grundeigentum mit, welche Sie sich in einem der folgenden Bereiche erworben haben:
- Ingenieur- und Architekturwesen oder
- Recht
- Immobilien oder Treuhand
Die Schätzungskommissionen beurteilen bis zu zehn Fällen pro Jahr und werden von einem juristischen Sekretariat unterstützt (sogenannte Protokollführende). Die Mitglieder und Ersatzmitglieder amten als gerichtsähnliche unabhängige Behörde und erhalten für ihre Tätigkeit Sitzungsgelder und eine aufwandabhängige Entschädigung pro erledigtem Fall.
Ihre Bewerbung
Ihre Bewerbung senden Sie bis spätestens 24. April 2025 mit einem aktuellen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) an die Zentralkanzlei des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich. Elektronische Bewerbungen senden Sie bitte an E-Mail schreiben.
Über die Tätigkeiten der Schätzungskommissionsmitglieder erteilt Ihnen der Protokollführer der Schätzungskommission des Schätzungskreises III, Herr MLaw Stefan Frey, E-Mail schreiben, Telefon 052 260 34 34, gerne Auskunft.
Über die Tätigkeiten der Schätzungskommissionsmitglieder erteilt Ihnen der Protokollführer der Schätzungskommission des Schätzungskreises III, Herr MLaw Stefan Frey, E-Mail schreiben, Telefon 052 260 34 34, gerne Auskunft.
Kontakt
Kantonale Verwaltung Zürich
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