2 Situationspläne 1:500
Veröffentlicht:
18 Januar 2024Pensum:
100%Vertragsart:
Festanstellung- Arbeitsort:Therwil
GGA - Anschlussgesuch (im Doppel einzureichen) Gesuch Nr. :
Eingang Bauabteilung: :
Planbeilagen
Dem Begehren sind beizulegen:
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Bestehendes Gebäude
Bitte in Blockschrift ausfüllen! Bauobjekt
Parzelle Nr.: : Strasse: : Nr. :
Bauherr
Name: : Tel. :
Ad resse: :
Bauleiter/Architekt
Name: : Tel. . :
Adresse: :
Datum:
Der Bauherr:
Der Architekt:
:
:
:
Bewilligung
Therwil, :
Gemeinde Therwil
Auftrag an Saphir Group Engineering AG zur Ausführung Anschlussbeiträge
Anzahl leer lassen
(gemäss §9 des GGA-Reglements und Tarifordnung) CHF
a) Grundbeitrag pro Liegenschaft à CHF 950.00 b) Wohnungsbeitrag pro angeschlossene Wohnung inkl. eine Anschlussstelle à CHF 300.00 c) Anschlussstellenbeitrag für jede weitere Anschlussstelle à CHF 50.00
Zwischentotal
+ 7.7 % MwSt. (MwSt.-Nr. 322 228) Total Anschlusskosten
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Bewilligung kann innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 4106 Therwil Beschwerde erhoben werden. Eine Kopie der angefochtenen Bewilligung ist beizulegen. Gemeinde Therwil · Bahnhofstrasse 33 · 4106 Therwil · Telefon 061 725 21 21 · E-Mail schreiben · www.therwil.ch Internes Haus-Installations-Schema (durch einen konzessionierten Installateur einzeichnen lassen) Ausführende Firma:
_ ________________________________________________ _ _______________________________________________________________ _________________________________________________ ________________________________________________________________ In den Anschlusskosten ist die Lieferung des Signals nur bis an den Übergabepunkt enthalten. Die Kosten für die interne Hausinstallation müssen vom jeweiligen Hausbesitzer übernommen werden. Besondere Bedingungen:
1. Für jedes Gebäude ist ein separates Gesuch (im Doppel) einzureichen. 2. Spätere Erweiterungen von Nebenanschlüssen u.a. Mehrdosen sind der Generalunternehmung Saphir Group Networks AG sofort zu melden. 3. Es gelten die Bestimmungen des GGA-Reglements der Gemeinde Therwil. 4. An die GGA angeschlossenen UKW-Empfänger (z.B. Internet) sind den TV-Geräten gleichgestellt. Jährlich wiederkehrende Beiträge werden gemäss der Tarifordnung erhoben. 5. D ie Hausinstallations-Anzeige ist nach Einzug innerhalb von 4 Wochen an Saphir Gro up Engineering AG zu senden.
Datum und Visum:
Saphir Group Engineering AG
Kanalstrasse 21
4415 Lausen, Tel. 061 926 55 55 ____________________________________________ 01
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Eingang Bauabteilung: :
Planbeilagen
Dem Begehren sind beizulegen:
- 2 Situationspläne 1:500
- 2 Grundrisspläne 1:100 oder 1:50 mit Position des Übergabepunktes
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Bestehendes Gebäude
Bitte in Blockschrift ausfüllen! Bauobjekt
Parzelle Nr.: : Strasse: : Nr. :
Bauherr
Name: : Tel. :
Ad resse: :
Bauleiter/Architekt
Name: : Tel. . :
Adresse: :
Datum:
Der Bauherr:
Der Architekt:
:
:
:
Bewilligung
Therwil, :
Gemeinde Therwil
Auftrag an Saphir Group Engineering AG zur Ausführung Anschlussbeiträge
Anzahl leer lassen
(gemäss §9 des GGA-Reglements und Tarifordnung) CHF
a) Grundbeitrag pro Liegenschaft à CHF 950.00 b) Wohnungsbeitrag pro angeschlossene Wohnung inkl. eine Anschlussstelle à CHF 300.00 c) Anschlussstellenbeitrag für jede weitere Anschlussstelle à CHF 50.00
Zwischentotal
+ 7.7 % MwSt. (MwSt.-Nr. 322 228) Total Anschlusskosten
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Bewilligung kann innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 4106 Therwil Beschwerde erhoben werden. Eine Kopie der angefochtenen Bewilligung ist beizulegen. Gemeinde Therwil · Bahnhofstrasse 33 · 4106 Therwil · Telefon 061 725 21 21 · E-Mail schreiben · www.therwil.ch Internes Haus-Installations-Schema (durch einen konzessionierten Installateur einzeichnen lassen) Ausführende Firma:
_ ________________________________________________ _ _______________________________________________________________ _________________________________________________ ________________________________________________________________ In den Anschlusskosten ist die Lieferung des Signals nur bis an den Übergabepunkt enthalten. Die Kosten für die interne Hausinstallation müssen vom jeweiligen Hausbesitzer übernommen werden. Besondere Bedingungen:
1. Für jedes Gebäude ist ein separates Gesuch (im Doppel) einzureichen. 2. Spätere Erweiterungen von Nebenanschlüssen u.a. Mehrdosen sind der Generalunternehmung Saphir Group Networks AG sofort zu melden. 3. Es gelten die Bestimmungen des GGA-Reglements der Gemeinde Therwil. 4. An die GGA angeschlossenen UKW-Empfänger (z.B. Internet) sind den TV-Geräten gleichgestellt. Jährlich wiederkehrende Beiträge werden gemäss der Tarifordnung erhoben. 5. D ie Hausinstallations-Anzeige ist nach Einzug innerhalb von 4 Wochen an Saphir Gro up Engineering AG zu senden.
Datum und Visum:
Saphir Group Engineering AG
Kanalstrasse 21
4415 Lausen, Tel. 061 926 55 55 ____________________________________________ 01
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