Mitglied Opferhilfekommission - Opferhilfe-Kommissione beider Basel 1 - 100%
Veröffentlicht:
08 März 2025Pensum:
5 – 100%- Arbeitsort:Basel
Job-Zusammenfassung
Die gemeinsame Kommission der Opferhilfe beider Basel unterstützt die Umsetzung des Opferhilfegesetzes. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten.
Aufgaben
- Überwachung und Begleitung des Opferhilfegesetzes in der Region.
- Planung und Koordination der Beratungsstellen für Opferhilfe.
- Erlass von Richtlinien für die Beratungstätigkeit.
Fähigkeiten
- Psychotherapeutischer Abschluss, idealerweise in Kinder- und Jugendpsychologie.
- Berufserfahrung in psychosozialen Institutionen der Region Basel.
- Interesse an Opferhilfe und Strafrecht.
Ist das hilfreich?
Ihre Verantwortung:
- Die Regierungsräte beider Basel haben im Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel eine gemeinsame Kommission eingesetzt, welche die Anwendung des Opferhilfegesetzes begleitet und überwacht
- Die gemeinsame Kommission besteht aus 3 Vertreterinnen und Vertretern pro Kanton, welche Fachleute im Bereich der Opferhilfe und im Besonderen auf psychosozialem und juristischem Gebiet sind
- Die Opferhilfekommission beider Basel tagt einmal pro Monat an einem Vormittag
- zu den Aufgaben gehören insbesondere die Planung, Koordination und Begleitung der Beratungsstellen und der Erlass von Richtlinien für die Beratungstätigkeit
Ihr Hintergrund:
- psychotherapeutischer Abschluss, wenn möglich im Bereich Kinder- und Jugendpsychologie/-psychiatrie
- einige Jahre Berufserfahrung und Kenntnis der psychosozialen Institutionen der Region Basel vorausgesetzt
- Interesse an der Tätigkeit der Opferhilfe Kommission beider Basel und dem Gebiet des Strafrechts sowie der Opferhilfe
Doris Oechslin
E-Mail schreiben
061 552 75 71
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