Mindestanforderungen an Lehrbetriebe
Veröffentlicht:
10 März 2024Pensum:
100%Vertrag:
Festanstellung- Arbeitsort:Dübendorf
Mindestanforderung an Lehrbetriebe Der Schweizer Fleisch-Fachverband und die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität der Fleischberufe (B+Q) empfehlen den kantonalen Berufsbildungsämtern, bei der Bewilligung von Lehrverhältnissen sicherzustellen, dass der/die Lernende im Lehrbetrieb die folgenden Tätigkeiten bzw. Ausbildungsbereiche regelmässig ausüben und lernen kann. Selbstverständlich kann jeder Lehrbetrieb seine Lernenden zeitweise in einem anderen Betrieb ausbilden lassen, um deren Ausbildung zu vervollständigen. Für alle Fachrichtungen bzw. Schwerpunkte der Fleischfachleute und Fleischfachassistenten
Für Fleischfachleute mit Fachrichtung Feinkost und Veredelung
- Anwendung der persönlichen und betrieblichen Hygienerichtlinien
- Einbindung in das betriebliche Hygienekonzept "HACCP"
- Einbindung in das betriebliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept "SGA"
- Tägliche Anwendung der persönlichen und betrieblichen Massnahmen zur Verhinderung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
- Einbindung in das betriebliche Unterhalts- und Entsorgungskonzept
- Einbindung in die betriebliche Lagerbewirtschaftung
- Dressieren aller Teilstücke
- Erkennen von Qualitätsabweichungen
- Erhitzen von Fleischerzeugnissen
- Verpacken und Kennzeichnen von Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen
- Berechnung von Verkaufspreisen, Abzügen und Verlusten
- Anwenden betriebsüblicher Hilfsmittel
- Einhalten von Tierschutzvorgaben
- Einbindung in die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
- Einbindung in die Aufstallung der Tiere
- Schlachten von Tieren
- Nebenprodukte optimal verwerten
- Zerlegen und Ausbeinen von Schlachtkörpern
- Herstellen von Bräten und Wurstwaren
- Herstellen von Pökelerzeugnissen
- Zerlegen und Ausbeinen von Schlachtkörpern
- Herstellen von Bräten und Wurstwaren (4 Produkte aus mindestens zwei der folgenden
- Herstellen von Pökelerzeugnissen
- Herstellung von küchenfertigen und pfannenfertigen Fleischerzeugnissen
- Vorbereitung von Produkten für den Ladenverkauf
Für Fleischfachleute mit Fachrichtung Feinkost und Veredelung
- Herstellung von groben Bräten (z.B. Hamburger, Hackbraten, etc.)
- Verarbeitung von Pökelerzeugnissen für den Verkauf
- Herrichten von Aufschnitt-, Fondue-, Grill und Tagesplatten
- Herstellen von verkaufsfertigen Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen (z.B.
- Einbindung in die Herrichtung und Gestaltung der Verkaufstheke und des Verkaufsraumes
- Bedienen und beraten von Kunden inklusive Herstellung von Artikeln nach deren Wunsch.
- Einbindung in die Beratung von Cateringkunden
- Einhalten von Tierschutzvorgaben
- Einbindung in die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
- Aufstallen und Schlachten von Tieren
- Nebenprodukte optimal verwerten
- Zerlegen und Ausbeinen von Schlachtkörpern
- Herstellen von Bräten und Wurstwaren
- Herstellen von Pökelerzeugnissen
- Herstellung von küchenfertigen und pfannenfertigen Fleischerzeugnissen
- Vorbereitung von Produkten für den Ladenverkauf
- Herstellung von groben Bräten (z.B. Hamburger, Hackbraten, etc.)
- Herrichten von Aufschnitt- und Fondueplatten
- Herstellen von verkaufsfertigen Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen (z.B.
- Einbindung in die Herrichtung und Gestaltung der Verkaufstheke und des Verkaufsraumes
- Bedienen und beraten von Kunden inklusive Herstellung von Artikeln nach deren Wunsch.