Leiterin/Leiter Geschäftsbereich Spezialsteuern
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Dezember 2024
- Pensum:100%
- Vertrag:Festanstellung
- Sprache:Deutsch (Fliessend)
- Arbeitsort:Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf
100 %
Steuerverwaltung
Ihre Verantwortung
- Operative, strategische und personelle Führung des Geschäftsbereichs Spezialsteuern, bestehend aus den Bereichen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.
- Organisatorische und fachliche Weiterentwicklung des Geschäftsbereichs.
- Verantwortungsvolle und kompetente Führung und Förderung der Mitarbeitenden.
- Führung von Verhandlungen mit Steuerkundinnen und Steuerkunden sowie deren Vertretungen.
- Mitarbeit in IT-Projekten sowie Leitung von Teilprojekten.
- Planung und Steuerung der Arbeitsabläufe sowie Qualitäts- und Produktionskontrolle.
- Unterstützung des Vorstehers bei der Führung mit Ziel- und Leistungsvorgaben.
Ihr Hintergrund
- Abgeschlossenes juristisches Studium oder Abschluss einer höheren Weiterbildung (dipl. Steuerexpertin/Steuerexperte, dipl. Treuhandexpertin/Treuhandexperte, dipl. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer).
- Weiterbildung im Steuerrecht und/oder mehrjährige Berufserfahrung im Steuerwesen.
- Vorzugsweise Kenntnisse im Grundbuch- und Sachenrecht.
- Führungserfahrung oder Bereitschaft, sich das notwendige theoretische und praktische Wissen anzueignen.
- Erfahrungen mit Organisations- und IT-Projekten.
- Hohe Eigeninitiative und Kommunikationsfähigkeit, analytische und konzeptionelle Denkweise sowie Entscheidungs- und Führungsstärke.
Für Fragen zur Stelle
Michael Schwaller
Vorsteher Steuerverwaltung
Tel. 061 552 56 48
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Susanne Spettel
HR Business Partner
Tel. 061 552 96 05
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuerklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug von Spezialsteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern gehören zum Tätigkeitsbereich der Steuerverwaltung.