Dokumentation zum Naturkindergarten
Bezirksschulen Küssnacht
Veröffentlicht:
06 Januar 2024Pensum:
100%Vertrag:
Festanstellung- Arbeitsort:Küssnacht am Rigi
Dokumentation zum Naturkindergarten Küssnacht
Inhalt
1.
Ziele des Naturkindergartens : 2 2.
Standort : 2
3.
Erreichbarkeit : 3
4.
Stundenplan : 3
5.
Mittagessen für OKG-Kinder : 3 6.
Lehrpersonen / Klassenassistenz : 3 7.
Voraussetzungen für den Besuch des Naturkindergartens : 3 8.
Schulhauszugehörigkeit : 4
9.
Anmeldeverfahren / Aufnahme : 5 10.
Verschiedenes : 5
1
1. Ziele des Naturkindergartens Mit dem Naturkindergarten führen die Bezirksschulen Küssnacht ein naturpädagogisches Angebot, welches zum Ziel hat, die Kinder darin zu unterstützen, die Natur mit allen Sinnen wahrzunehmen, sie zu achten und mit den natürlich vorhandenen Ressourcen kreativ und sorgfältig umzugehen. Naturnahe Erlebnisse gehören wie das aktive, lustvolle, ganzheitliche und nachhaltige Lernen zum Alltag. Die Lerninhalte entsprechen dabei dem Lehrplan 21. 2. Standort
Der Naturkindergarten ist im Forenmoos. Dieser Platz bietet für die Vermittlung von naturpädagogischen Erlebnissen optimale Voraussetzungen. 2
3. Erreichbarkeit
Das Grundstück befindet sich in einem Naherholungsgebiet, welches vor dem privaten Personenverkehr geschützt werden muss. Für den Transport der Kinder zum Naturkindergartenplatz wird eine zusätzliche Schulbusroute installiert. Elterntaxis sind nicht erlaubt. Die Schulbusroute startet am Morgen beim Parkplatz Ebnet in Küssnacht, nachdem dot alle anderen Schulbusrouten angekommen sind. Danach werden die Haltestellen beim Seeplatz und beim Schulhaus Merlischachen angefahren. Um ca.11 Uhr (Nachmittag um 14.30 Uhr) fährt der Bus im Forenmoos wieder ab und bringt die Kinder in umgekehrter Reihenfolge an die einzelnen Schulbushaltestellen. Das heisst für die Kinder von Merlischachen, dass der Schulbus ungefähr um 8.30 Uhr morgens, 11.10 Uhr mittags und 14.40 Uhr nachmittags beim Schulhaus ist. Mit diesen Fahrzeiten sind die Anschlussverbindungen mit den anderen Schulbusrouten gewährleistet. 4. Stundenplan
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30 Uhr bis
Alle
Alle
Alle
OKG
Alle
11.30 Uhr
Mittag 90 min
OKG
OKG
13.00 Uhr bis
OKG
OKG
14.30 Uhr
5. Mittagessen für OKG-Kinder Am Dienstag und Donnerstag bereiten die Betreuungspersonen zusammen mit den Kindern an einer Kochstelle eine einfache Mahlzeit zu. Gemeinsam wird dann zu Mittag gegessen. Für die Mittagsverpflegung und die Betreuung wird von den Eltern 6 Fr. je Mittag in Rechnung gestellt. 6. Lehrpersonen / Klassenassistenz Die Kinder des Naturkindergartens werden von einer Kindergartenlehrperson unterrichtet und zusätzlich steht eine Klassenassistenz für die Betreuung der Kinder und die Unterstützung der Lehrperson zur Verfügung. Zudem werden wie im Regelunterricht eine IF-Lehrperson (integrative Förderung) und wenn nötig eine DaZ-Lehrperson (Deutsch als Zweitsprache) für einige Lektionen vor Ort sein. 7. Voraussetzungen für den Besuch des Naturkindergartens Grundsätzlich gehen die Bezirksschulen Küssnacht bei einem Eintritt in den freiwilligen Kindergarten von folgenden Voraussetzungen aus (s. auch Reglement zum freiwilligen Kindergarten, Homepage www.bskuessnacht.ch):
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Das Kind
- kann rund vier Stunden von seinen engsten Bezugspersonen getrennt sein, also die Blockzeiten von 8.10 - 11.30 Uhr einhalten.
- fühlt sich in grösseren Gruppen wohl.
- findet sich in grösseren Gruppen zurecht, ohne dass stets ein Erwachsener dabei ist.
- kann auch einmal warten, also seine eigenen Bedürfnisse einen Moment aufschieben.
- kann einfache Anweisungen in deutscher Sprache verstehen und annehmen.
- kann sich ca. 15 Minuten am Stück selbständig mit einer Sache beschäftigen, ohne dass jemand Erwachsener anwesend ist.
- kann sich in kurzen, deutschen Sätzen verständlich machen und Bedürfnisse äussern.
- kann Grenzen akzeptieren und Regeln einhalten.
- geht selbständig zur Toilette.
- kann sich möglichst ohne Hilfe anziehen.
- putzt sich die Nase möglichst selbständig.
Das Kind soll
- grosse Freude am Verweilen in der freien Natur haben.
- eine gewisse Robustheit haben, um auch bei schlechtem Wetter Freude am Aufenthalt im Freien zu behalten.
- bereits Erfahrungen mit längeren Aufenthalten und Spielen in der freien Natur gemacht haben.
Die Eltern sind bereit
- ihr Kind den Transport zum Forenmoos nach einer Angewöhnungszeit mit dem Schulbus selbständig machen zu lassen.
- auf Elterntaxis im Schulalltag zu verzichten.
- für den Transport zu Schulveranstaltungen (Elternabende, Besuchstage usw.) im
- Znüni und Flasche (Thermosflasche) mit Wasser/Tee
- OKG-Kinder: Teller, Tasse und Besteck fürs Mittagessen
- dem Wetter angepasste Kleider
- Ersatzkleider
- Regenhosen, Gummistiefel und Wanderschuhe
Schulhauszugehörigkeit
Der Naturkindergarten Forenmoos gehört organisatorisch zur Schuleinheit Merlischachen. Bei speziellen Veranstaltungen im Schulhaus Merlischachen kann der Naturkindergarten 4
miteinbezogen werden. Für die Schulhauszuteilung beim Übertritt in die 1. Klasse ist die dannzumal gültige Wohnadresse des Kindes ausschlaggebend. Wenn die Witterung sehr schlecht ist und der Unterricht im Naturkindergarten aus sicherheitstechnischen Gründen nicht im Freien stattfinden kann (z.B. Sturm), dann wird die Gruppe im Schulhaus Merlischachen unterrichtet. Der Transport mit dem Schulbus bleibt in einem solchen Fall gleich wie an den anderen Unterrichtstagen im Freien. 9. Anmeldeverfahren / Aufnahme Grundsätzlich haben alle Kindergartenkinder des Bezirks Küssnacht die Möglichkeit, sich für den Besuch des Naturkindergartens anzumelden. Für die Kinder aus Immensee gibt es beim Parkplatz Ebnet eine Wartezeit von ca. 15 Minuten. Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme in den Naturkindergarten beachtet:
- Heterogene Zusammensetzung der Gruppe analog einer Zusammensetzung für einen Indoor-Kindergarten. Das heisst zum Beispiel, dass die Verhältnisse Mädchen/Knaben und OKG-Kinder/FKG-Kinder ausgeglichen sind. - Begründung/Motivation der Eltern, warum ihr Kind für den Besuch eines Naturkindergarten geeignet ist (z.B. bereits grosse Erfahrung mit längeren Aufenthalten in der freien Natur - auch bei schlechter Witterung; Besuch einer Waldspielgruppe usw.). Die Eltern haben bei der Anmeldung für ihre Kinder freie Wahl zwischen Regel- und Naturkindergarten. Kein Kind wird unfreiwillig in den Naturkindergarten eingeteilt. Andererseits besteht auch kein Anrecht auf Aufnahme im Naturkindergarten. Bei einer zu grossen Nachfrage bestimmt der Rektor zusammen mit der Gesamtschulleitung anhand der oben aufgeführten Kriterien, wer in den Naturkindergarten aufgenommen wird. Die Bezirksschulen bitten um Verständnis, wenn bei zu grosser Nachfrage nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Die Rekursinstanz ist der Schulrat. 10. Verschiedenes
Ein Wechsel vom Natur- in den Schulhauskindergarten (und umgekehrt) ist grundsätzlich möglich. In der Regel erfolgen solche Wechsel per Anfang Schuljahr. 5
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