Gerichtsschreiber/in (a)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:06 November 2024
- Pensum:100%
- Vertrag:Festanstellung
- Arbeitsort:Hochdorf
Ihre Aufgaben
- Sie begründen Urteile und Entscheide.
- Sie entlasten die Richterpersonen, unter anderem beim Erarbeiten von Referaten.
- Sie führen Protokoll an Gerichtsverhandlungen.
- Sie klären grundsätzliche Rechtsfragen ab.
- Sie erteilen Rechtsauskunft.
Ihr Profil
- abgeschlossene juristische Ausbildung (MLaw, Dr. iur.)
- das Anwaltspatent ist erforderlich
- Bereitschaft, sich intensiv mit juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen
- Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und verständlich zu kommunizieren
- hohe Leistungsbereitschaft
- Belastbarkeit und Beharrlichkeit in der Fallbearbeitung
- effiziente Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Loyalität
- Flexibilität bezüglich Rechtsgebiet und Arbeitsort
Ihr Arbeitgeber
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Die Leistungsgruppe Erstinstanzliche Gerichte besteht aus den vier Bezirksgerichten Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau, sowie dem Arbeits- und dem Kriminalgericht. Sie koordiniert unter anderem den Belastungsausgleich zwischen den erstinstanzlichen Gerichten. Als Pool-Gerichtsschreiberin / Pool-Gerichtsschreiber sind Sie bereit, an allen erstinstanzlichen Gerichten zu arbeiten. Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Ihre Vorteile Arbeitsumfeld Mobil-flexibles Arbeiten (Work Smart) Sinnstiftende Tätigkeiten Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot Unterstützung bei externer Aus- und Weiterbildung Arbeitszeit und Ferien 42-Stunden-Wochen Flexible Arbeitszeitmodelle Familie und Beruf Mehr als 50 % der Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit Besondere Sozialzulage von über 250 Franken pro Monat (pensenabhängig) Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 6 Monaten Besoldung und Sozialleistungen Marktgerechter Lohn mit 13. Monatsgehalt Grundsolide und finanziell gesunde Pensionskasse Bessere Absicherung in der 2. Säule bei Teilzeitarbeit
Gerichte Bezirksgericht Hochdorf, Abteilung 2 lic. iur. Stefan Wüest Abteilungspräsident +41 41 228 36 55
6280 Hochdorf
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Kanton Luzern