Stellvertretende Leitung Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport (80 %)
Gemeinde Köniz
Veröffentlicht:
26 November 2024Pensum:
80%Vertrag:
Festanstellung- Arbeitsort:Köniz
Stellvertretende Leitung Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport (80 %)
- Sie unterstützen und vertreten die Abteilungsleitung bei der Entwicklung und Umsetzung der bildungs-, sozial- und gesundheitspolitischen Ziele der Gemeinde Köniz.
- Sie beraten und unterstützen den Vorsteher der Direktion, die Abteilungsleitung sowie sämtliche Anspruchsgruppen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen in Sach-, Führungs- und Personalfragen.
- Sie leiten innerhalb der Abteilung den Teilbereich der sozialen Angebote in fachlicher, personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht (Führung von 2 Fachstellenleitenden und insgesamt 30 Mitarbeitenden) und verantworten die Entwicklungsprojekte in diesem Bereich.
- Sie leiten und arbeiten aktiv in Arbeits- und Projektgruppen der Gemeinde mit und vernetzen sich auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene.
- Sie verfügen über eine höhere Ausbildung in Sozialwissenschaften, Sozialarbeit oder einem vergleichbaren Fachgebiet mit Weiterbildung in den Bereichen Führung sowie Organisationsentwicklung.
- Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der sozialen Arbeit sowie über Führungserfahrung.
- Sie bringen vertiefte Kenntnisse in Projektmanagement mit und Ihnen sind die Abläufe in einer öffentlichen Verwaltung geläufig.
- Sie verfügen über eine hohe Sozialkompetenz und verfolgen einen kooperativen Führungsstil, der auf gegenseitiger Wertschätzung, Förderung und Entwicklung Ihrer Mitarbeitenden basiert.
- Sie punkten durch eine ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie mit sehr guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift.
- Sie sind belastbar, teamfähig und bringen die Fähigkeit mit, Veränderungsprozesse konstruktiv zu gestalten.
- Ein engagiertes und motiviertes Team, das sich gegenseitig unterstützt und auf Zusammenarbeit setzt.
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Betreuungstage und funktionsbezogenes Homeoffice.
- Grosszügige Ferienregelung: mindestens 26 Ferientage, zusätzlich nach Alter abgestufte Ferientage und die Möglichkeit, ein oder zwei unbezahlte Freiwochen zu nehmen.
- Kompetenzbasierte Entwicklungsmöglichkeiten und individuelle Aus- und Weiterbildung.
- Möglichkeiten zur Mitgestaltung und zur Umsetzung innovativer Projekte.
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