Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Juristische Personen
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:26 Oktober 2024
- Pensum:80 – 100%
- Vertrag:Festanstellung
- Sprache:Deutsch (Fliessend)
- Arbeitsort:Rheinstrasse 33, 4410 Liestal
80–100 %
Steuerverwaltung
Ihre Verantwortung
- Sie veranlagen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen für die direkten Bundessteuern sowie die Staats- und Gemeindesteuern.
- Sie überprüfen dazu die Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerausscheidungen weitgehend selbständig und mit grosser Eigenverantwortung.
- Sie betreuen ein breites Kundenspektrum von regional, interkantonal und international tätigen Unternehmungen aus sämtlichen Branchen.
- Sie analysieren und bearbeiten steuerliche Fragestellungen und sind eine kompetente Ansprechperson für die steuerpflichtigen Gesellschaften sowie deren Vertretungen.
- Sie stehen im fachlichen Austausch mit Ihren Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen.
Ihr Hintergrund
- Abschluss einer höheren Ausbildung im Finanz- und Rechnungswesen oder eine gleichwertige Fachausbildung (z.B. Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen, Treuhänder/in mit Fachausweis, Bachelor, FH-Abschluss, Diplom in Rechnungslegung und Controlling).
- Mehrjährige Berufserfahrung im Steuerrecht, in der Wirtschaftsprüfung oder im Buchhaltungs- bzw. Treuhandwesen.
- Eigenverantwortliche, selbständige und zielorientierte Arbeitsweise.
- Entscheidungsfreudiges und geschicktes Kommunizieren und Verhandeln.
- Freude am Kundenkontakt, hohe Sozialkompetenz und teamorientiertes Handeln.
Für Fragen zur Stelle
Vincenzo Coco
Leiter Juristische Personen
061 552 63 47
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Corinne Lenzin
HR-Beraterin
062 552 63 74
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuerklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern gehören zum Tätigkeitsbereich der Steuerverwaltung.
Kontakt
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft