Arbeitsrecht | Arbeitszeugnis
Hilft die Invalidenversicherung auch bei der Stellensuche?
Frage: Meine behinderte Tochter hat über die IV eine Lehre abgeschlossen. Nun ist sie stellenlos und ausgesteuert. Hilft ihr die IV auch bei der Jobsuche?
Ja. Ihre Tochter hat im Rahmen der IV-Arbeitsvermittlung Anspruch auf Unterstützung durch eine Fachperson. Diese kann mit ihr die Bewerbungsunterlagen aktualisieren, Bewerbungssituationen üben, sie bei Bedarf zu Vorstellungsgesprächen begleiten und regelmässige Gespräche führen. Die Spezialistin der IV hat Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern und kann Ihre Tochter auf offene Stellen hinweisen oder im besten Fall sogar eine vermitteln. Allerdings braucht es für diese Zusammenarbeit eine sehr hohe Motivation, wirklich einen Job finden zu wollen. Zudem muss die Tochter in ihrem Arbeitsbereich vermittlungsfähig sein und Vereinbarungen verbindlich einhalten können.
Einarbeitungszuschüsse der IV als Anreiz für Firmen
Neben Beratung und Begleitung kann die IV-Stelle jungen Erwachsenen auch noch anders bei der beruflichen Eingliederung helfen. Sie kann einen Arbeitgeber bei der Einarbeitung einer Person unterstützen, indem sie Einarbeitungszuschüsse bis maximal sechs Monate ausrichtet. Damit gewinnt man Zeit, um die Leistungsfähigkeit aufzubauen. Mit den Zuschüssen werden Firmen motiviert, behinderten Menschen überhaupt eine Anstellung zu bieten – indem sie für die Diskrepanz zwischen der effektiv erbrachten Leistung und dem Bruttolohn entschädigt werden.
IV finanziert Arbeitsversuch für sechs Monate
Wenn man keinen Arbeitgeber für eine direkte Anstellung gefunden hat, kann die IV-Stelle ausserdem einen Arbeitsversuch finanzieren. Dabei entstehen dem involvierten Betrieb keine Kosten, die IV bezahlt der Mitarbeiterin den Lohn in Form eines Taggelds. Formell entsteht dann kein Arbeitsverhältnis zwischen der versicherten Person und dem Arbeitgeber, deshalb trägt der Arbeitgeber auch keine Soziallasten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich während maximal sechs Monaten kennenlernen – und so die Chance auf eine Weiterführung der Zusammenarbeit durch eine nachfolgende, feste Anstellung erhöhen.
Neben einer Rente bezahlt die Invalidenversicherung Leistungen, die den Alltag der Betroffenen erleichtern und die soziale wie berufliche Integration fördern soll. Mitglieder von Guider erfahren nicht nur, wie hoch diese Leistungen sein können, sondern auch welche Voraussetzungen für das Beantragen erfüllt sein müssen.
Weitere Infos zur Arbeitsvermittlung findest du auf Guider, der Rechtsberatung des Beobachters.