Bewerbungsgespräch | Bewerbung nachfragen
Spesenrückerstattung nach einem Bewerbungsgespräch?
Du hast schon viele Bewerbungsgespräche hinter dir und musstest dafür schon unzählige Male mit dem ÖV oder mit dem Auto herumfahren? Das kann ziemlich ins Geld gehen. Vielleicht hast du dir daher schon mal überlegt, ob du dir die Bewerbungskosten zurückerstatten lassen kannst. Wir klären dich auf.
Das sagt das Gesetz
Das Gesetz ist hier – wie so oft – etwas kompliziert: Derjenige, der das Interesse am Gespräch initiiert, ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wenn du also eine Bewerbung an eine Firma schickst, bekundest du Interesse an einem eventuellen Bewerbungsgespräch und musst dann bei einer Einladung zum Interview die Kosten selber übernehmen. Wenn du jedoch von einem Arbeitgeber direkt angesprochen und zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wirst – etwa über LinkedIn oder über die CVcloud von jobs.ch – geht das erste Interesse von der Firma aus und du kannst dir Reise- und Übernachtungsaufwendungen vergüten lassen.
Die Praxis ist jedoch anders
Rechtlich gesehen können Bewerbende also bei einer Einladung zum Bewerbungsgespräch ohne vorhergehende Bewerbung eine Spesenvergütung beanspruchen. Während dies in Ländern wie Deutschland durchaus üblich ist, verhält es sich in der Schweiz anders. Nur in wenigen Fällen senden Kandidaten Spesenrechnungen an die Firma – vor allem wenn es sich nur um kurze Anreisestrecken handelt.
Das sagt auch Tanja Vollenweider, HR-Verantwortliche von JobCloud: „Ich glaube, ich hatte in meinen 20 Jahren HR-Arbeit allerhöchstens zehn Bewerbende, die Spesen abgerechnet haben (oftmals vom Ausland, Flugkosten/Hotel). Das hat sicherlich damit zu tun, dass wir in der Schweiz gewöhnlich viel kürzere Anreisezeiten haben als etwa in Deutschland, und es vermutlich nicht ganz der Schweizer Kultur entspricht.“ Es kann jedoch vorkommen, dass Unternehmen bei einer weiteren Anreise bereit sind, eventuelle Spesen zu übernehmen. Das sollte jedoch unbedingt vor dem Gespräch vereinbart werden.
Steuerabzug möglich
Wenn du arbeitslos und beim RAV angemeldet bist, können unter gewissen Umständen deine Bewerbungskosten von der Steuer abgezogen werden. Darunter fallen Versandkosten, Kopien sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Bewahre dir die Belege auf und gib deine Spesen dann in deiner Steuererklärung an. So kannst wenigstens ein bisschen Geld sparen.