Kündigung | Jobwechsel
Kündigung erhalten vs. selber kündigen – was sind die Unterschiede?
Susanne arbeitet seit über fünf Jahren in einem Metallbaubetrieb mit 90 Mitarbeitenden. Nun wurde von der Geschäftsführung eine Krisensitzung einberufen. Der Grund: Die Firma geht durch wirtschaftlich schwierige Zeiten, eine Restrukturierung ist nicht auszuschliessen – vor allem im Bereich, wo Susanne arbeitet. Das lässt bei ihr die Alarmglocken läuten, denn hinter Restrukturierungen verbergen sich häufig Kündigungen. Nun stellt sie sich die Frage, ob sie eine eventuelle Kündigung abwarten soll, oder ob sie der Ungewissheit ein Ende bereitet, indem sie das Arbeitsverhältnis selber kündigt.
Selber kündigen:
Wer selber kündigt, befindet sich in einer freieren Entscheidungsposition und kann erwartungsgemäss reagieren – sprich, es gibt keinen Überraschungseffekt und du hast das Ruder selber in der Hand. Entsprechend kannst du deine Bewerbungsunterlagen bereits vorbereiten und dir über mögliche berufliche Richtungswechsel Gedanken machen.
Selbstverständlich ist es am besten, selber zu kündigen, wenn du bereits eine neue Stelle gefunden hast. Denn wer selber kündigt, kann ohne Polster schnell in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man erst nach Abzug der vom RAV festgesetzten Einstelltage, wobei das max. 60 sein können, sich aber normalerweise zwischen 30 und 40 Einstelltagen bewegt. Einstelltage werden in Arbeitstagen gerechnet, folglich entsprechen 40 Einstelltage acht Kalenderwochen oder ungefähr zwei Monaten. Erst danach bekommst du vom RAV 70% deines letzten Gehalts.
Eine Kündigung aus freien Stücken macht auch meistens einen besseren Eindruck in den Bewerbungsunterlagen. Auch wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte – und nicht weil der Mitarbeitende ungenügende Leistungen erbrachte – bleibt immer ein bitterer Beigeschmack. Ausserdem hast du bei einer Kündigung aus eigenem Willen bei zukünftigen Bewerbungsgesprächen eine bessere Verhandlungsposition, weil du es besser begründen kannst. Hier kannst du eine Vorlage für dein Kündigungsbrief downloaden.
Kündigung erhalten
Wer eine Kündigung erhält, wird vor vollendete Tatsachen gestellt, es gibt also keine Chance selber Einfluss zu nehmen. Die Kündigung kann mehrere Gründe haben, zum Beispiel schlechte Arbeitsleistungen, Personalabbau, Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder Vorgesetzten usw. Jedoch kann eine Kündigung in der Schweiz auch ohne Angabe von Gründen erfolgen – gemäss Bundesgericht sind Kündigungen aus heiterem Himmel „kaum anständig“, aber eben auch nicht rechtswidrig.
Wem jedoch gekündigt wird, der hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt wird, dass die Person vermittlungsfähig ist, während den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer ALV-Beiträge einbezahlt hat und sich aktiv um einen neuen Job bemüht. Dennoch ist auch hier Vorsicht mit dem Budget geboten, da das Arbeitslosengeld nicht den kompletten Lohn ersetzt, sondern lediglich 70% des letzten Gehalts beträgt.
Kündigungen immer abhängig von der Situation
Ob man selber kündigt oder gekündigt wird, hängt häufig von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine allgemeine Antwort, was nun besser oder schlechter wäre, muss individuell beurteilt werden. Im Fall von Susanne macht es sicher Sinn, die Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen und sich bereits nach interessanten Jobs zu umzusehen. Ebenso sollte sie aber auch das Gespräch mit dem Unternehmen zu suchen, um mehr Klarheit über die aktuelle Situation zu bekommen. So ist sie im Fall der Fälle bereits ein wenig vorbereitet, ohne dass sie sich schon zu stark verpflichtet hat.