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«Ich will kündigen, doch mein Chef ist in den Ferien»

Liebes Job Coach-Team,

ich will diesen Monat noch kündigen, doch mein Chef ist in den Ferien. Ebenso gibt es in der Firma weder Stellvertreter noch eine Personalabteilung. Wie kann ich nun künden? Reicht eine Kündigung per Einschreiben oder muss ich das persönlich machen? Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüsse,

M.*

mann übergibt kündigung schriftlich

Liebe M.*

Eine sehr gute und berechtigte Frage! Um in deinem Fall korrekt zu kündigen, solltest du die folgenden Punkte berücksichtigen:

Gültigkeit der Kündigung

Zwar herrscht die weitverbreitete Meinung, dass die Kündigung bereits ab dem Versanddatum, also per Datum vom Poststempel gültig ist, doch wichtig ist der Zeitpunkt, an dem der Empfänger von der Kündigung Kenntnis nimmt oder hätte nehmen können. Verzögert sich die Postzustellung der Kündigung, trägt der Kündende das Risiko. Denn die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie die andere Partei erhalten hat.

Gesendete Kündigung heisst nicht zugestellte Kündigung

Wenn ein eingeschriebener Kündigungsbrief nicht zugestellt werden kann, gilt er als eingetroffen, wenn er gemäss Abholungseinladung auf dem Postamt zum Abholen bereit liegt. Das bedingt jedoch, dass der Empfänger in der Lage sein muss, den Brief abzuholen. Wenn der Empfänger nun in den Ferien ist und den Brief nicht abholen kann, wird die Kündigung auch noch nicht wirksam – massgebend für die Wirkung der Kündigung bleibt der (mögliche) Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Jedoch nützt es dem Arbeitgeber nichts, den Brief absichtlich nicht abzuholen, denn mit dem ersten Tag der Abholfrist gilt der eingeschriebene Brief in der Regel als zugestellt.

Schriftliche und mündliche Kündigungen

Du musst nicht zwangsläufig schriftlich und per Einschreiben künden. Es empfiehlt sich jedoch, damit du deine Kündigung nötigenfalls beweisen kannst. Dennoch sind neben der schriftlichen Kündigung auch mündliche Kündigungen möglich – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Wer seine Kündigung persönlich überreicht, sollte sich den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen – damit du deine mündliche Kündigung beweisen kannst.

Praxisbeispiel 1:

Du kündest am Donnerstag, den 26. Juli per eingeschriebenem Brief. Als der Postangestellte den Brief zustellen möchte, verweigert dein Arbeitgeber die Annahme, weil er befürchtet, dass es sich um eine Kündigung handelt. Der Brief gilt dennoch als zugestellt und das Arbeitsverhältnis endet bei einer zweimonatigen Kündigungsfrist am 30.September. Trotzdem solltest du den zurückgeschickten Brief aus Beweisgründen ungeöffnet aufbewahren.

Praxisbeispiel 2:

Der Postangestellte versucht am 26. Juli den eingeschriebenen Brief zuzustellen, doch niemand ist vor Ort. Auf der Abholungseinladung, die der Postbote in den Briefkasten wirft, steht, dass der Brief ab 30. Juli abholbereit ist. Auch wenn der Arbeitgeber den Brief nicht am 30. Juli abholt, gilt die Kündigung als zugestellt, sofern er die Gelegenheit hatte, den Brief abzuholen.

Praxisbeispiel 3:

Du schickst die Kündigung am 31. August ab, doch der eingeschriebene Brief kann nicht zugestellt werden und ist ab dem 3. September abholbereit. Somit gilt bei einer zweimonatigen Kündigungsfrist (es zählt immer das Monatsende) der 30. November als letzter Arbeitstag – und nicht der 31. Oktober.

Praxistipp für Kündigungen

Grundsätzlich gilt, dass man die Kündigung nicht auf den letzten Drücker schicken sollte – denn oftmals vergisst man, dass eingeschriebene Briefe am Samstag nicht zugestellt werden. Wenn es trotzdem sehr kurzfristig geschehen muss, kann man die Kündigung auch persönlich überreichen. Dann sollte man sich den Empfang von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter quittieren lassen. Falls dir die Unterschrift verweigert wird, kannst du ganz ruhig und sachlich erklären, dass es sich um eine Empfangsbestätigung handelt und nicht um ein Einverständnis. Beharrt die Person auf der Unterschriftsverweigerung, solltest du aus Beweisgründen ein Gesprächsprotokoll anfertigen und zwei geeignete Personen herbeiziehen – idealerweise Führungskräfte oder Personalverantwortliche.

(*Name der Redaktion bekannt)

 

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