Arbeitsrecht | Arbeitszeugnis
Jobsuche trotz Schwangerschaft: Gelten die normalen Regeln vom RAV?
Frage: Ich bin vor drei Monaten arbeitslos geworden und bin nun schwanger. Muss ich mich trotzdem bis zur Geburt um eine Stelle bemühen, um die Arbeitslosenentschädigung zu erhalten?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass sich Arbeitslose intensiv um eine neue Stelle bemühen. Arbeitslose Frauen müssen sich grundsätzlich auch während der Schwangerschaft bewerben und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Bloss in den letzten zwei Monaten vor der Geburt sind Sie als Schwangere von den Stellenbemühungen befreit.
Die Arbeitslosenentschädigung wird Ihnen in dieser Zeit normal ausbezahlt. Sollten Sie wegen der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, können Sie zudem während 30 Kalendertagen Arbeitslosentaggelder beziehen, obwohl Sie nicht vermittlungsfähig sind.
Vermittlungsfähigkeit ist eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Es bedeutet, dass jemand in der Lage, gewillt und berechtigt ist, einen Job anzunehmen.