Lohn | Benefits
Die Berechnung des 13. Monatslohns
Bei einer festen Anstellung mit vereinbartem Monatslohn stellt sich die Frage kaum, wie hoch der 13. Monatslohn tatsächlich ist. Er beträgt im Normalfall einen Monatslohn. Anders sieht es aber aus, wenn du etwa nicht das ganze Jahr im Unternehmen beschäftigt warst oder einen befristeten Arbeitsvertrag hast. Hier erfährst du, wie du die Höhe des 13. Monatslohns berechnen kannst.
Der Anspruch auf den 13. Monatslohn
Bevor du den 13. Monatslohn berechnest, solltest du abklären, ob dir überhaupt ein 13. Monatslohn zusteht. Er ist in der Schweiz zwar üblich, jedoch im Normalfall nicht obligatorisch. Die Ausnahme bilden verschiedene Branchen, in denen im Gesamtarbeitsvertrag festgehalten wird, dass Arbeitnehmer:innen vom Unternehmen den 13. Monatslohn erhalten. Du solltest also im Arbeitsvertrag nachlesen, ob er vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, kannst du im allenfalls bestehenden Gesamtarbeitsvertrag nachsehen, ob dein Arbeitgeber dir den 13. Monatslohn nicht trotzdem schuldet.
Da in der Schweiz Vertragsfreiheit herrscht, ist es auch möglich, dass der 13. Monatslohn nicht (wie üblich) einem vollen Monatslohn entspricht oder dass du beispielsweise bei einer Auszahlung von Überstunden für diese zusätzliche Auszahlung keinen anteiligen 13. Monatslohn erhältst. Ob solche Sonderfälle vereinbart wurden oder nicht, steht meist ebenfalls in deinem Arbeitsvertrag oder ist in einem Gesamtarbeitsvertrag der Branche festgehalten. Jedoch unterstehen nicht alle Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen einem Gesamtarbeitsvertrag. Damit dieser für die gesamte Branche gültig ist, muss er durch den Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt werden.
Die Bedingungen für die Auszahlung des 13. Monatslohn
Wurde ein 13. Monatslohn im Normalarbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart, darf der Arbeitgeber die Auszahlung nicht an Bedingungen knüpfen. Dies gilt jedoch nur für den 13. Monatslohn, nicht für eine Gratifikation oder Bonuszahlungen. Während der 13. Monatslohn ein fester Bestandteil deines Lohns ist, handelt es sich bei einer Gratifikation oder einem Bonus um eine zusätzliche (in manchen Fällen sogar freiwillige) Zahlung des Unternehmens. Wie du auch im Beitrag über Bonus als Lohnbestandteil nachlesen kannst, ist es möglich, die Auszahlung an eine Bedingung zu knüpfen. Es kann also sein, dass du die Gratifikation nur erhältst, wenn du dich in einer ungekündigten Anstellung befindest.
Anders verhält es sich beim 13. Monatslohn. Auch bei einer Kündigung hast du einen Anspruch auf die anteilsmässige Auszahlung. Keinen Anspruch auf einen 13. Monatslohn hast du bei einer selbständigen bzw. Freelance-Tätigkeit.
Die Kürzung des 13. Monatslohns
Wie bereits erwähnt, ist die Höhe des 13. Monatslohns grundsätzlich klar. Er entspricht einem zusätzlichen ganzen Monatslohn. Verdienst du also pro Monat CHF 5’000, liegt auch der 13. Monatslohn bei CHF 5’000. Arbeitest du jedoch mit Stundenlohn und erhältst somit nicht jeden Monat gleich viel Lohn, wird eine Berechnung schon schwieriger.
Keinen vollen 13. Monatslohn erhältst du bei:
- Ein- und Austritt während des Kalenderjahres
- unbezahltem Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit ohne Lohnfortzahlung
Achtung: Die Kürzung des 13. Monatslohns in diesen Fällen ist üblich und kann auch erfolgen, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
Die Berechnung des 13. Monatslohns
Berechnet wird der 13. Monatslohn ganz einfach. Er beträgt ein Zwölftel des Jahresbruttolohns, wird also aliquot berechnet. Hast du also erst im Juli zu arbeiten begonnen, und dein Lohn beträgt CHF 5’000 pro Monat, dann liegt der 13. Monatslohn bei CHF 2’500 (sechs Monate à CHF 5’000 Monatslohn = CHF 30’000; ein Zwölftel davon sind CHF 2’500).
Wenn du einen Stundenlohn erhältst und dir der 13. Monatslohn jeden Monat ausbezahlt wird, beträgt der Zuschlag dafür 8.33 Prozent des Bruttolohns.
Der Zeitpunkt der Auszahlung des 13. Monatslohns
Der 13. Monatslohn wird je nach Unternehmen unterschiedlich ausbezahlt. Es gibt Arbeitgeber, die ihn zum Ende des Jahres auszahlen, andere zahlen die erste Hälfte im Juni und die zweite Hälfte im Dezember aus. Es ist sogar möglich, dass du den 13. Monatslohn jeden Monat erhältst. Das ist oft der Fall, wenn du einen Stundenlohn erhältst oder wenn du quellensteuerpflichtig bist.
Die Versteuerung des 13. Monatslohns
Der 13. Monatslohn wird genauso versteuert wie der Rest des Einkommens. Er gehört zum Jahreslohn, und es ist für die Steuerbehörden unerheblich, ob du deinen Jahreslohn in zwölf oder 13 Monatslöhnen erhältst. Wichtig ist bei den Steuern nur die Höhe des steuerpflichtigen Nettolohns. Unterliegst du also der «normalen» Steuerpflicht und musst jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen, dann ist der 13. Monatslohn im angegebenen Lohn auf deinem Lohnausweis bereits enthalten.
Unterstehst du jedoch der Quellensteuerpflicht, wird dir ein bestimmter Prozentsatz als Steuer jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die Steuerbehörden weitergeleitet. Der Prozentsatz ist unter anderem abhängig von der Höhe des Lohns im Auszahlungsmonat. Bekommst du also den 13. Monatslohn nur einmal im Jahr ausbezahlt, kann der Quellensteuersatz in diesem Monat beträchtlich höher sein als in den Monaten, in denen lediglich der Monatslohn ausbezahlt wird. Deshalb kann eine monatliche Auszahlung des 13. Monatslohns für dich von Vorteil sein, wenn du Quellensteuer bezahlen musst. Falls du dich fragst, wer genau Quellensteuer bezahlen muss, findest du nähere Angaben in diesem Ratgeber für Ausländer:innen, die in der Schweiz arbeiten oder auf Jobsuche sind.