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Die 10 wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit
Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft hart und mit der jetzigen Situation betreten wir alle gewissermassen Neuland. Viele Betriebe stehen nun vor der Herausforderung, wie sie trotz Einbussen bei den Einnahmen ihre Angestellten bezahlen können. Die Kurzarbeit kann da eine Lösung sein. Was bedeutet das für Mitarbeitende? Wir haben für dich die 10 wichtigsten Fragen & Antworten zur Kurzarbeit.
1. Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeit in einem Unternehmen vorübergehend reduziert oder auch vollständig eingestellt wird. Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen kantonalen Behörde dazu ein Gesuch, das bewilligt werden muss. Mit Kurzarbeit können so Zahlungsengpässe überbrückt und Stellen erhalten bleiben. Durch Kurzarbeit sollen also Kündigungen vermieden werden.
2. Welche Unternehmen sind von Kurzarbeit betroffen?
Durch die Massnahmen des Bundesrats aufgrund der Coronakrise sind zahlreiche Unternehmen in ihrer Arbeit stark eingeschränkt und haben grosse Einkommensausfälle. Insbesondere die Betriebe, die vollständig schliessen mussten, sind stark betroffen und laufen Gefahr, in Liquiditätsengpässe zu geraten, da z.B. Mieten und Mitarbeitende trotz Arbeitsausfall weiterbezahlt werden müssen. Besonders betroffen sind daher das Gastgewerbe sowie Selbstständige.
3. Wie hoch ist die Entschädigung bei Kurzarbeit?
Du erhältst eine Kurzarbeitsentschädigung, die 80 Prozent deines Lohns beträgt. Die Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf deine Beiträge für die Sozialversicherungen, diese werden weiterhin von dir und deinem Arbeitgeber in vollen Beträgen bezahlt.
4. Wer zahlt die Kosten für die Kurzarbeit?
Der Bund intervenierte mit einem Rettungspaket von Dutzenden Milliarden Franken, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Das Geld für die Kurzarbeitsentschädigung wird über die kantonalen Arbeitslosenkassen ausbezahlt.
5. Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Die Arbeitgeber können einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen, wenn sie aufgrund der Massnahmen des Bundesrates einen direkten Arbeitsausfall vorweisen können. In Zeiten von Corona wurde die Wartezeit für Kurzarbeit verkürzt und beträgt vorübergehend nun einen Tag.
6. Erhalten Lernende auch eine Entschädigung?
Neu seit der Corona-Krise gilt der Anspruch auf Kurzarbeit auch für Lernende sowie Angestellte im befristeten Arbeitsverhältnis oder Personen, die in Temporärarbeit beschäftigt sind. Da sich die Informationen hierzu laufend aktualisieren, lohnt sich hier ein Blick auf die Website des Staatssekretariat für Wirtschaft.
7.Was muss man als Mitarbeitender tun?
Du musst als Angestellter in deinem Betrieb nichts unternehmen. Das liegt in der Verantwortung deines Arbeitgebers, der den Antrag schriftlich an den Kanton meldet. Du brauchst lediglich ein schriftliches Einverständnis zu geben.
8.Wie lange kann Kurzarbeit dauern?
Die Kurzarbeit wird von der zuständigen kantonalen Amtsstelle für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Für eine Verlängerung muss vor Ablauf der Kurzarbeit eine erneute Bewilligung erteilt werden. Der Bezug für eine Kurzarbeitsentschädigung kann insgesamt bis zu zwölf Monate dauern.
9. Kann der Arbeitgeber auch mit Überstunden kompensieren?
Nein, du musst nicht erst deine Überstunden abbauen. Dein Arbeitgeber kann die Kurzarbeit sofort beantragen. Der Bundesrat hat dazu am 20. März den administrativen Ablauf für den Antrag auf Kurzarbeit auch stark vereinfacht.
10. Was tun bei Selbstständigkeit?
Selbstständige, die ihre Betriebe aufgrund der Massnahmen des Bundes schliessen mussten, Kinder unter zwölf Jahren betreuen müssen oder sich auf ärztlicher Verordnung in Quarantäne befinden, haben Anrecht auf eine Entschädigung, welche 80 Prozent ihres Einkommens und höchstens 196 Franken pro Tag beträgt. Geprüft wird der Anspruch auf eine Auszahlung der Leistung von den AHV-Ausgleichskassen.