Lohn | Benefits
Coronavirus: Auswirkungen auf den Lohn
Die Coronavirus-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf unser Arbeitsleben. Kurzarbeit, Selbst-Quarantäne, Teilzeitarbeit, wie wirkt sich das auf deinen Lohn aus? Folgend eine Übersicht.
Üblicher Lohn im Fall von Telearbeit
Gemäss einer kürzlich durchgeführten Studie der ETH Zürich wird die Coronavirus-Pandemie die Schweizer Wirtschaft über 100 Milliarden Franken kosten. Soweit gehen die Auswirkungen der Krise. Bei den Mitarbeitenden dominiert daher besonders eine Unsicherheit und die Angst, nicht das volle Gehalt zu erhalten. Was sagt das Gesetz dazu? Falls dein Unternehmen seine Aktivitäten fortsetzt und du im Home Office weiterarbeitest, wird dein Gehalt wie üblich bezahlt.
Reduzierte Arbeitszeiten wegen des Coronavirus
Wenn dein Arbeitgeber von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen ist, wird seine erste Reaktion wohl sein, bei seinen Mitarbeitenden auf Kurzarbeit umzustellen. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei erhalten und die Entschädigung im Falle von Kurzarbeit ermöglicht es, eine angemessene Kompensation für den Arbeitsausfall zu erhalten. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entschädigung deckt auch Arbeitsausfälle aufgrund von Massnahmen des Bundes ab, wie z.B. die Schliessungen von Restaurants, Geschäftsfilialen, Schulen etc., die sich der Kontrolle des Arbeitgebers entziehen. Dieser Grundsatz gilt unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber den Arbeitsausfall nicht durch geeignete und wirtschaftlich tragbare Massnahmen vermeiden oder einen Dritten für den Schaden haftbar machen kann.
Löhne im Fall von Quarantäne
Haben Mitarbeitende, die, wie vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen, in Quarantäne zu Hause bleiben müssen und deshalb nicht weiterarbeiten können, Anspruch auf ihren Lohn? Die Antwort ist ja. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zu Hause bleibt, weil er oder sie Symptome des Virus (Husten, Fieber etc.) verspürt. Wenn das Unternehmen die gesunden Mitarbeitenden bittet, zu Hause zu bleiben, Home Office aber nicht möglich ist, dann wird das Gehalt ebenfalls weiterbezahlt. Zu beachten gilt, dass die Dauer der Gehaltszahlung von der Anzahl der Dienstjahre im Unternehmen abhängig ist. Hier gilt die sogenannte Berner Skala. Im ersten Dienstjahr drei Wochen Gehaltszahlung, im zweiten Jahr einen Monat und im dritten und vierten Jahr zwei Monate.
Ausserordentliche Massnahmen aufgrund der Corona-Krise
Anderes Szenario: Du bist im Ausland gestrandet und kannst nicht zur Arbeit kommen. In dieser Situation kann die Zahlung deines Lohns problematisch werden. Gemäss Artikel 324a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) besteht der Anspruch auf den Lohn nämlich nur, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden und aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Arbeit verhindert ist. Zum Beispiel im Falle von Krankheit, Unfall oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dennoch kann mit dem Arbeitgeber eine angemessene Lösung gefunden werden, etwa in Form eines Ausgleichs mit Urlaubstagen oder Überstunden oder wenn möglich mit Home Office.
Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag, Lehrlinge oder Mitarbeitende, die vorübergehend eingesetzt werden, hatten vor der Corona-Krise noch keinen Anspruch auf Kurzarbeit. Dies wurde nun aber vom Bund geändert.
Der Bundesrat hat angekündigt, der durch das Coronavirus gebremsten Wirtschaft bis zu 42 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Diese Hilfe wird schnell und ohne unnötige Bürokratie geleistet werden. Die Priorität liegt auf der Auszahlung der Löhne. Aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung können bis zu CHF 8 Mrd. für die Kompensation der Kurzarbeit bezogen werden. Die Wartefrist für den Antrag auf Kurzarbeit wird bis zum 30. April auf einen Tag verkürzt. Die Unternehmen müssen also nur für einen Tag Arbeitsausfall selbst aufkommen. Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, besonders betroffenen Unternehmen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1 Milliarde Franken zu gewähren. Mit dieser Unterstützung soll sichergestellt werden, dass sie während der Krise über die notwendige Liquidität verfügen und die Löhne weiterhin rasch ausbezahlt werden können.