Arbeitsrecht | Arbeitszeugnis
Arbeitslosentaggelder: Kürzungen wegen Krankheit?
Frage: Ich bin seit drei Monaten arbeitslos. Nun liege ich seit ein paar Tagen wegen einer starken Grippe im Bett. Wird mir jetzt das Arbeitslosentaggeld gekürzt, weil ich momentan arbeitsunfähig bin?
Nein. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber innert einer Woche dem RAV melden. Versäumen Sie diese Frist ohne entschuldbaren Grund, haben Sie für die Tage vor der Meldung keinen Taggeldanspruch. Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie ab dem vierten Tag zudem mit einem ärztlichen Zeugnis belegen.
Eingeschränktes Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld bei Arbeitsunfähigkeit ist ausserdem eingeschränkt. Arbeitslose haben während der laufenden Rahmenfrist insgesamt maximal 44 «Krankentaggelder» zugut. Auch wenn dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist, gibt es bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit nur während der ersten 30 Kalendertage seit Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, besteht nur dann noch ein Anspruch auf Taggeld, wenn Sie trotz verminderter Arbeitsfähigkeit vermittelbar und höchstens zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind.
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