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Arbeiten im Homeoffice bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt

Spätestens seit der Covid-19-Pandemie gehört Homeoffice zum Arbeitsalltag und wird Remote Work nicht nur bei Arbeitnehmer:innen, sondern ebenso bei Arbeitgeber:innen zunehmend beliebt. Immer mehr Unternehmen erlauben es inzwischen ihren Mitarbeitenden, auch im Ausland zu arbeiten. Was musst du beachten, wenn du deinen Heimarbeitsplatz für eine gewisse Zeit ins Ausland verlegen willst?

Für wen sich Homeoffice im Ausland besonders eignet

Wenn du früher eine längere Zeit im Ausland verbringen wolltest, bot sich dafür meist nur ein Sabbatical an. Dabei stellte sich die Frage: Wie wirkt sich ein Sabbatical auf meinen Lebenslauf aus? Heute kann unter Umständen die Möglichkeit bestehen, eine Auslandsaufenthalt mit einer Remote-Work-Tätigkeit zu kombinieren.

Natürlich können aus offensichtlichen Gründen nicht alle Arbeitnehmer:innen im Homeoffice arbeiten. Es gibt jedoch auch Berufe, die perfekt im Homeoffice ausgeübt werden können.  Wenn man die Homeoffice-Arbeitsplatz aber ins Ausland zu verlegen möchte, gibt es einiges zu beachten.

Grundvoraussetzungen für Homeoffice im Ausland

Die erste und wichtigste Grundvoraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber  damit einverstanden ist, dass du vorübergehend im Ausland arbeitest. Du darfst also nicht ohne Rückfrage deinen Arbeitsplatz in die Ferienwohnung ins Ausland verlegen, ohne das Einverständnis deines Arbeitgebers einzuholen.

Für dich ist es am sichersten, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung festgelegt wird, dass du deiner Tätigkeit auch (teilweise) im Homeoffice im Ausland nachgehen darfst. Im Vertrag sollte auch festgelegt werden, dass für die Zeit, die du im Ausland verbringst, die Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts gelten. Somit bist du auch bei der Höhe des Lohns, den Kündigungsfristen sowie weiteren Rechten und Pflichten auf der sicheren Seite.

Für deine Arbeit müssen natürlich im Ausland auch die benötigten Arbeitsgeräte zur Verfügung stehen. Du benötigst also im Normalfall einen Computer und eine stabile sowie sichere Internetverbindung. Je nach Land, in dem du vorübergehend deiner Arbeit nachgehen willst, kann das Fehlen einer sicheren Internetverbindung ein Hinderungsgrund darstellen.

Problematisch kann es ebenfalls werden, wenn du bei deiner Arbeit Personendaten verwaltest. Machst du dies an einem Arbeitsplatz im Ausland, kannst du sehr schnell gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung verstossen. Verzichte auf solche Arbeiten nach Möglichkeit bzw. verschiebe sie, wenn möglich, und erledige sie in der Schweiz.

Rechtliche Voraussetzungen für Homeoffice im Ausland

Arbeitest du im Ausland, dann stellt sich sehr schnell die Frage nach der Steuerpflicht. Bist du nicht mehr als 20 Prozent der Jahresarbeitszeit im Ausland tätig, bist nach wie vor in der Schweiz angemeldet und beziehst deinen Lohn nach wie vor von einem Unternehmen in der Schweiz, dann wird die Schweiz auch weiterhin als Lebensmittelpunkt angesehen. Somit bist du grundsätzlich auch weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig.

Arbeitest du nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtarbeitszeit im Ausland, bleibt auch hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge alles beim Alten. Sie werden von deinem Lohn abgezogen und an die entsprechenden Institutionen und Stellen einbezahlt – gerade so, als würdest du vollumfänglich in der Schweiz arbeiten.

Wenn die erwähnten 20 Prozent jedoch überschritten werden, kann dir eine Steuerpflicht im Ausland drohen. Zudem kann dein Arbeitgeber gezwungen sein, Sozialversicherungen im Ausland für dich zu bezahlen. Da diese im Allgemeinen höher sind als in der Schweiz, sollte dies unbedingt vermieden werden.

Das gilt auch, wenn du als Freelancer in der Schweiz tätig bist und längere Auslandsaufenthalte geplant hast. Verlegst du deinen Arbeitsplatz als Freelancer dauerhaft ins Ausland, dann musst du genaue Informationen zu dort geltenden Sozialversicherungsbestimmungen, Steuerpflicht und weiteren rechtlichen Abklärungen einholen. Dabei ziehst du am besten Expert:innen vor Ort zurate.

Stolpersteine bei Homeoffice im Ausland

Es gibt ausserdem einige Stolpersteine, die dir drohen, wenn du deiner Arbeit im Homeoffice im Ausland nachgehst. Eine Besonderheit liegt vor, wenn du entweder ursprünglich aus dem Ausland stammst und erst vor kurzem in die Schweiz gezogen bist oder nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder in der Schweiz wohnst. Hast du in deiner ausländischen Heimat noch viele Freunde, besitzt dort vielleicht sogar noch eine Liegenschaft, dann kann es rasch geschehen, dass dir die ausländische Steuerbehörde vor Ort Schwierigkeiten macht. Sie könnte argumentieren, dass sich dein Lebensmittelpunkt im Ausland befindet und du somit auch vor Ort steuerpflichtig bist. Diese Gefahr besteht natürlich nicht, wenn du etwa in Spanien oder Italien spontan ein Ferienhaus mietest und zwei Monate dort arbeitest und sonst keine wesentlichen Bezugspunkte zu deinem vorübergehenden Aufenthaltsort hast.

Es gibt aber noch weitere Punkte, die du umgehen solltest:

  • Aufenthalt im Ausland während maximal 183 Tagen im Jahr (inklusive Krankentagen, Ferien und Wochenenden): Die Aufenthaltstage dürfen nicht überschritten werden, sonst droht eine Steuerpflicht im Ausland.
  • Zusätzliche Entschädigungen zum Lohn wie Essenspauschalen können zu Diskussionen führen und allenfalls gekürzt werden (wegen niedrigerer Kosten, die für das Essen für dich im Ausland anfallen).
  • Dein Arbeitgeber zahlt dir vorübergehend den Lohn von einer Niederlassung im Ausland aus, weil du dort tätig bist: Das kann zu unnötigen Diskussionen bezüglich der Steuerpflicht im Ausland führen.

Fazit: Homeoffice im Ausland als Abwechslung vom Arbeitsalltag

Da die mögliche Zeit, in der du Homeoffice im Ausland ausüben kannst, aus den genannten Gründen auf maximal 20 Prozent der Jahresarbeitszeit begrenzt ist, kann dies keine dauerhafte Lösung sein. Beziehungsweise gelten für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland für dich als Arbeitnehmer:in und für das Schweizer Unternehmen, für das du tätig bist, andere Regeln, und viele Dinge müssen zusätzlich beachtet werden.

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