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Als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten
Die Schweiz lockt Arbeitskräfte aus den Nachbarstaaten nicht nur mit ihrer schönen Natur und hohen Lebensqualität, sondern auch mit deutlich höheren Durchschnittslöhnen sowie stabilen Arbeits- und Wirtschaftsverhältnissen. Wobei das Modell, als Grenzgänger im eigenen Heimatland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sehr attraktiv sein kann. Folgendes gilt es als Grenzgänger in der Schweiz zu beachten.
Grenzgänger sind Beschäftigte oder Selbstständige, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten. Das Gehalt bezieht der Grenzgänger in der Schweiz, die Miete bezahlt er in Deutschland, Österreich oder in Frankreich. Wobei der Beschäftigte im Grunde täglich immer wieder an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Grenzgänger müssen von Wochenaufenthalter und Aufenthalter unterschieden werden. Während der Wochenaufenthalter auch an seinem Arbeitsort übernachtet, wohnt und arbeitet der Aufenthalter in der Schweiz.
Beliebte Grenzgebiete sind zum Beispiel die Region um Konstanz bzw. Lörrach. Das benachbarte Basel liegt dann nur neun Kilometer von Lörrach entfernt. Von Freiburg kann Basel mit einem ICE in rund 45 Minuten und quasi im Halbstundentakt erreicht werden. Wen die tägliche Pendelei nicht stört, kann als Grenzgänger nicht nur beim Thema Miete, sondern auch bei Aufschlägen der Schweizer Lebensmittelpreise von 20 bis 30 Prozent eine Menge Geld sparen. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind für Grenzgänger aus Deutschland jedoch einige Punkte zu beachten.
Ausweis G und Schweizer Konto
Grenzgänger mit EU-Staatsbürgerschaft bzw. deutsche Grenzgänger müssen eine Grenzgänger-Bewilligung (Ausweis G) nachweisen können. Dieser Ausweis wird vom Schweizer Arbeitgeber beantragt. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen: Passfoto und Kopien des Arbeitsvertrages, der Wohnsitzbescheinigung sowie des Personalausweises bzw. Reisepasses. Darüber hinaus benötigen Grenzgänger ein Konto in der Schweiz, auf das ihr Gehalt regelmässig überwiesen wird.
Besteuerung als Grenzgänger in der Schweiz
Steuern werden in dem Land bezahlt, in dem der Steuerpflichtige wohnt. Das heisst, deutsche Grenzgänger zahlen ihre Steuern demnach in Deutschland, wobei der Schweizer Arbeitgeber bis zu 4,5 Prozent vom Bruttolohn als Quellensteuer wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz einbehält. Der Rest wird in Deutschland versteuert. Die bereits entrichtete Quellensteuer darf angerechnet werden.
Zu beachten ist hier die sogenannte „60-Tage-Regel“: Es muss der gesamte Lohn in der Schweiz versteuert werden, wenn der Grenzgänger aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen jährlich nicht am Wohnsitz in Deutschland übernachtet.
Damit alles glatt abläuft, sollte sich der Grenzgänger beim zuständigen Finanzamt in Deutschland melden und sich eine Ansässigkeitsbescheinigung (GRE-1) ausstellen lassen, die er dann beim Schweizer Arbeitgeber abgeben muss. Die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer müssen in Deutschland getätigt werden. Die täglichen Fahrtkosten können als Werbungskosten (Pendlerpauschale) geltend gemacht werden.
Da man in der Schweiz jedoch durchschnittlich nur 12 Prozent Steuern zu zahlen hat (bei einem durchschnittlichem Einkommen), wäre eine Auswanderung aus dieser Hinsicht durchaus vorteilhafter.
Krankenversicherung
Auch in der Schweiz existiert natürlich eine Versicherungspflicht, wobei es bei der Schweizer Krankenversicherung keinen Arbeitgeberanteil wie in Deutschland gibt und der Beschäftigte die gesamten Kosten selbst tragen muss. Zudem imitiert nicht wie in Deutschland der Arbeitgeber die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern der Beschäftigte selbst.
Er kann sich aber auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür erhält der Grenzgänger eine für drei Monate andauernde Wahlfrist (Optionsrecht). Das bedeutet, er kann entscheiden, ob er entweder einem Schweizer Krankenversicherer beitreten oder in Deutschland weiterhin freiwillig gesetzlich oder privat versichert bleibt.
Grenzgänger aus Österreich
Österreich unterhält zwar spezielle Grenzgängerklauseln in den DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Deutschland, Liechtenstein und Italien, jedoch keine besonderen mit der Schweiz. Für alle drei Abkommen gilt, dass der Grenzgänger seinen (Haupt-)Wohnsitz und Arbeitsort in Grenznähe unterhalten muss. Nur im DBA mit Deutschland wird die Definition Grenznähe mit 30 km Luftlinie näher gefasst. An anderer Stelle wird Grenznähe so dargelegt, dass der Arbeitsort bei modernen Verkehrsverhältnissen täglich vom Wohnsitz erreichbar sein muss.
Das soll heissen, sie zahlen ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem sie wohnen, also in Österreich. Zudem fällt in der Schweiz eine Quellensteuer an. Diese variiert in der Schweiz zwischen Kantonen bzw. Gemeinden und auch der Familienstand spielt bei der Höhe eine Rolle. Letztlich spielt die Höhe der Quellensteuer für den Grenzgänger jedoch keine grosse Rolle, da sie mit der österreichischen Steuer bei der Steuererklärung gegenverrechnet wird. Des Weiteren gelten für Österreich als EU-Land auch alle oben beschriebenen Sachverhalte (Krankenversicherung).
Grenzgänger aus Frankreich
Der französische Grenzgänger darf nur höchsten 20 km von der Staatsgrenze entfernt wohnen. Gemäss dem Abkommen von 1983 erhebt Frankreich Steuern von Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten. Paris verpflichtet sich im Gegenzug, 4,5 Prozent des Bruttolohns nach Bern zu überweisen. Von dort wird dieser Betrag dann in der Folge an die acht unter dieses Abkommen fallenden Kantone verteilt: Waadt, Neuenburg, Bern, Wallis, Solothurn, Jura, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Von dieser Regelung ist der Kanton Genf ausgenommen. Dort wird der französische Grenzgänger mit 3,5 Prozent des gesamten Bruttogehalts von dem Kanton selbst besteuert. Bei der Krankenversicherung kann sich der Grenzgänger wahlweise von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Des Weiteren gelten auch für Frankreich als EU-Land alle oben beschriebenen Sachverhalte (Krankenversicherung).
Bewerbungen in der Schweiz
Grenzgänger, die sich in der Schweiz auf eine Stelle bewerben, benötigen sehr ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung im Heimatland. Das heisst, Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate. Bewerber sollten aber darauf achten, auch eine Referenzliste mit beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet.
Eine solche Liste umfasst Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen, die sich bereit erklären, dem zukünftigen Arbeitgeber Auskunft über Leistungen und Persönlichkeit zu erteilen. Darüber hinaus sollten sich Bewerber aus Deutschland über die in der Schweiz jeweils geforderten sprachlichen Voraussetzungen im Klaren sein.