Kündigung | Jobwechsel
Kündigung oder Freistellung – was ist der Unterschied?
Leitende Angestellte und Mitarbeitende mit Kundenkontakt oder Zugang zu geheimen Unterlagen werden oft direkt nach ausgesprochener Kündigung „freigestellt“. Doch eine Freistellung ist nicht dasselbe wie eine Kündigung. Wir erklären, worin der Unterschied besteht und was du dabei beachten solltest.
Was bedeutet freigestellt?
Wer bedingungslos freigestellt wird, erhält während der Kündigungsfrist immer noch den vollen Lohn inkl. Zulagen wie anteiliger 13. Monatslohn oder privater Gebrauch eines Geschäftswagens, ohne eine Arbeitsleistung dafür zu leisten. Wenn nichts Weiteres abgemacht ist, hat die freigestellte Person das Recht eine andere Stelle auszuüben, muss aber nicht. Weiter Punkte, die geregelt sein sollten, findest du hier.
Fristlose Kündigung ist nicht dasselbe
Nicht zu verwechseln ist die Freistellung mit der fristlosen Kündigung, bei der man auch per sofort die Arbeitsleistung einstellt. Eine fristlose Kündigung – das sagt auch schon der Name – ist eine Kündigung ohne Frist, während eine Freistellung das Arbeitsverhältnis erst nach der vertraglichen Kündigungsfrist beendet. Für einen „Fristlosen“ braucht es wichtige Gründe, ganz im Gegensatz zur Freistellung. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Tätlichkeiten, wiederholte Arbeitsverweigerung etc.
Muss man bei einer Freistellung in jedem Fall nicht mehr arbeiten?
Arbeitgeber können die Freistellung an Bedingungen knüpfen, wie beispielsweise, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für allfällige Arbeiten oder Auskünfte während der Freistellungszeit noch zur Verfügung steht bzw. begonnen Projekte noch beendet. Ebenso kann festgelegt werden, dass während der Freistellungszeit keine konkurrenzierende Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Warum werden Leute freigestellt?
Wenn Personen Zugang zu geheimen Daten haben, werden sie freigestellt, damit sie keine Geschäftsgeheimnisse entwenden oder dem Unternehmen auf eine andere Art und Weise schaden können. Ähnlich verhält es sich bei Mitarbeitenden mit Zugang zu Kundendaten. So wollen Arbeitgeber beispielsweise verhindern, dass Kunden zu einem neuen Arbeitgeber „umgezogen“ werden können.
Was ist bei einer Freistellung zu beachten?
Man sollte unbedingt mit dem Arbeitnehmer abmachen, was mit geleisteten Überstunden oder restlichen Ferientagen passiert, da dies sonst schnell zum Streitthema werden kann. Unzulässig sind Anweisungen, wie dass sich der freigestellte Arbeitnehmer fünf Mal pro Tag beim Arbeitgeber melden muss.
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