Lohn

Alles rund um den Lohn, Lohnverhandlung & mehr.

Der Stundenlohn

Ob bei  Nebenjobs, in Handwerksberufen oder im Gewerbe: der Stundenlohn ist weit verbreitet. Da dein monatliches Salär dabei von der tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenanzahl abhängt, schwankt es im Gegensatz zum Festsalär. Ferien, Feiertage, Überstunden und Krankheit können seine Höhe massgeblich beeinflussen. Grund genug also zu wissen, wie du deinen Stundenlohn berechnen kannst. 

Die Grundlagen der Stundenlohnberechnung

Möchtest oder kannst du nicht bei der Personalabteilung nachfragen, musst du deinen Stundenlohn selbst berechnen. Dies ist gar nicht so schwer und mit wenigen Informationen schnell erledigt. Du benötigst folgende Angaben, um deinen Stundenlohn über das Jahr hinweg zu berechnen:

  • Höhe des Monatslohns
  • Anzahl des Monatslohns
  • Wöchentliche Arbeitsstunden

Im Schweizer Recht ist ein 13. Monatslohn nicht vorgeschrieben. Ist er nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart, müssen ihn Arbeitgeber auch nicht auszahlen. Wer dies mindestens drei Jahre in Folge doch tut, stimmt stillschweigend einer Arbeitsvertragsänderung zu. Die Auszahlung des 13. Monatslohns wird dann obligatorisch und du als Arbeitnehmer:in hast von da an das Recht, auch weiterhin jährlich einen zusätzlichen Monatslohn zu erhalten.

Deine individuellen Zahlen setzt du in diese Formel ein:

(Monatslohn × 12 oder 13)/(wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen)

Die folgende Formel ist anders aufgebaut und berücksichtigt ebenfalls, dass die Monate eine unterschiedliche Anzahl an Tagen haben. Gibst du deine Werte ein, wirst du merken, dass der errechnete Monatslohn mit der oben stehenden Formel identisch ist:

Jahreslohn × 3/12/13/wöchentliche Arbeitsstunden

Zur besseren Veranschaulichung gehen wir über die reine Theorie hinaus und rechnen mit konkreten Zahlen.

Angenommen, du verdienst im Monat CHF 4’000.–., arbeitest 40 Stunden in der Woche und erhältst einen 13. Monatslohn von deinem Arbeitgeber, dann sieht die Rechnung folgendermassen aus:

(CHF 4’000.–  × 13)/(40 × 52 Wochen) = 52’000/2080 = CHF 25 pro Stunde

Liegt dein Monatslohn mit CHF 5’000  hingegen etwas höher bei 42 Stunden Arbeitszeit pro Woche und wegfallendem 13. Monatssalär, ergibt die Stundenlohnberechnung einen leichten Mehrverdienst:

(CHF 5’000.– × 12)/(42 × 52 Wochen) = 60’000/2184 = CHF 27.47 pro Stunde

Du siehst: Auf Basis von lediglich drei Angaben bist du in der Lage, ganz einfach deinen Stundenlohn in der Schweiz zu berechnen.

Doch was ist, wenn du Überstunden erarbeitet hast? Wie werden die dir gesetzlich zustehenden Ferien in die Stundenlohnberechnung integriert? Und was ist eigentlich mit den Feiertagen?

Stundenlohn: Überstunden und Zuschläge

So einfach die Formeln zur Berechnung deines Stundenlohns auch sein mögen: Sie berücksichtigen weder Überstunden noch Zuschläge. Doch keine Sorge. Auch die Berechnung von Überstunden ist kein Hexenwerk, da dir dein Arbeitgeber diese mit einem Zuschlag von 25 % bezahlt.

Mit Blick auf die Beispielrechnung ergibt sich bei 10 Überstunden:

(CHF 4’000.– × 13)/(40 × 52 Wochen) = 52’000/2080 = CHF 25 pro Stunde

CHF 25 × 1,25 = CHF 31.25 × 10 = CHF 312.50

Du erhältst in diesem Beispiel demnach CHF 312.50 zusätzlich zu deinen CHF 4’000 Monatslohn.

Achte darauf, dass dein Arbeitsvertrag dahingehend eindeutige Regelungen trifft. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe des Zuschlags als auch auf die Anwendungsbeschränkung.

Ferienentschädigung Stundenlohn: Stundenlohn berechnen mit Ferienzuschlag

Dies gilt auch für den Ferienlohn. Während deiner Ferien erhältst du als Stundenlöhner:in kein Salär. Dies kann problematisch sein, da du ja dennoch deine laufenden Fixkosten bezahlen musst. Grundsätzlich ist es verboten, dass dein Arbeitgeber deine Ferien während des laufenden Arbeitsverhältnisses mit Geld abgilt (Abgeltungsverbot). Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du deine wohl verdienten Ferien auch tatsächlich beziehst. Schliesslich sollst du dich erholen und neue Kraft tanken.

Der Gesetzgeber erkennt allerdings an, dass es gerade bei Arbeitsverhältnissen mit Stundenlohn zu schwierigen Konstellationen kommen kann. Dies trifft insbesondere auf unregelmässige und vergleichsweise kurze Arbeitseinsätze zu. Dann ist die Ferienabgeltung bei Stundenlöhner:innen zulässig. Du hast in diesem Fall das Recht auf Ferienentschädigung zum Stundenlohn.

Die Höhe des Ferienzuschlags richtet sich nach dem Ferienanspruch:

  • 4 Wochen: 8,33 %
  • 5 Wochen: 10,64 %
  • 6 Wochen: 13,04 %

Nehmen wir zur besseren Veranschaulichung wieder das obige Beispiel mit CHF 4’000 Monatslohn, 13. Lohn und 40 Arbeitsstunden in der Woche. Hast du einen Ferienanspruch von 4 Wochen, greifen die 8,33 % Ferienzuschlag.

(CHF 4’000.– × 13)/(40 × 52 Wochen) = 52’000/2080 = CHF 25 pro Stunde

CHF 25 × 1,0833 = CHF 27.08 

Zu den CHF 25 Lohn pro Stunde kommen CHF 2.08 Ferienentschädigung hinzu. Du erhältst dann einen totalen Stundenlohn von CHF 27.08.

Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber dies explizit im Arbeitsvertrag und auf der Lohnabrechnung ausweist. Die separate Darstellung ist zwingend, da die Ferienentschädigung nicht in deinen Stundenlohn integriert werden darf.

Achte auf eine derartige Ausweisung, die die Ferienentschädigung und den Stundenlohn voneinander getrennt auflistet:

Stundenlohn brutto: CHF 25.00

Ferienentschädigung: 8,33 % CHF 2.08

Total: CHF 27.08

 Voraussetzungen für die zulässige Ferienabgeltung auf einen Blick:

  • Unregelmässige oder sehr kurze Beschäftigung
  • Ausweisen des Ferienlohns im Arbeitsvertrag (in CHF & Prozent)
  • Ausweisen des Ferienlohns auf allen Lohnabrechnungen (in CHF & Prozent)
  • Möglichkeit effektiven Ferienbezugs

Die Auszahlung der Ferienentschädigung zusätzlich zum Stundenlohn erfolgt monatlich.

Aber wie ist die Vorgehensweise, wenn sich die Abgeltung der Ferientage durch Geld nicht vermeiden lässt? Ist dies zum Beispiel aufgrund eines zu grossen Arbeitspensums der Fall, erfolgt die Auszahlung der restlichen Ferientage bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses.

Bei der entsprechenden Stundenlohnberechnung gilt:

1 Ferientag = Jahreslohn/260

Mit Blick auf unsere Beispielrechnung ergibt sich:

Monatslohn CHF 4’000.– (× 13) = 52’000.– CHF/260 = CHF 200.–   oder CHF 25 je Stunde an einem Arbeitstag mit 8 Stunden

Sei nicht überrascht, falls deine Firma mehr auszahlt. Damit trägt das Unternehmen dem Umstand Rechnung, dass nicht bezogene Ferientage dein Arbeitsverhältnis verlängern. Und zwar genau um die Anzahl der Ferientage, die du nicht beziehen konntest. Dadurch ergibt sich allerdings ein höherer Anspruch auf Ferien, was wiederum zu einer höheren Ferienentschädigung zum Stundenlohn führt. Jene integriert deine Firma dann bereits in die Berechnung deines Ferienlohns.

Auch dazu kommt hier eine Beispielrechnung zur besseren Veranschaulichung. Angenommen wird, dass du einen Ferienanspruch von 4 Wochen hast. Bei 20 Tagen Ferien greifen entsprechend die 8,33 % Ferienzuschlag:

CHF 200.– (siehe oben) × 1,0833 = CHF 216.66.– oder CHF 27.08 bei einem Arbeitstag mit 8 Stunden

Feiertagsentschädigung Stundenlohn: Stundenlohn berechnen mit Feiertagszuschlag

Ob Arbeitgeber eine Feiertagsentschädigung zum Stundenlohn zahlen, entscheiden sie selbst. Es handelt sich – bis auf den 1. August (Bundesfeiertag) – um eine freiwillige Leistung, da der Gesetzgeber auf eine Lohnzahlungspflicht an Feiertagen verzichtet. Es hängt demnach von deinem Arbeitgeber ab, ob du eine Entschädigung an Feiertagen erhältst. Im Arbeitsvertrag solltest du dazu klare Regelungen finden.

Die Kantone bestimmen die gesetzlichen Feiertage sowie jenen gleichgestellte Tage selbst. Dies dürfen maximal 8 Stück zusätzlich zum Bundesfeiertag sein. Lediglich Neujahrstag, Auffahrt und Weihnachtstag gelten in allen Kantonen als gesetzliche Feiertage.  

Der Feiertagszuschlag beträgt 3 %, was für unsere Beispielrechnung Folgendes bedeutet:

(CHF 4’000.– × 13)/(40 × 52 Wochen) = 52’000/2080 = CHF 25 pro Stunde

CHF 25 × 1,03 = CHF 25.75 

Auch hier gilt, dass dein Arbeitgeber die Feiertagsentschädigung zum Stundenlohn separat ausweisen muss – und zwar sowohl im Arbeitsvertrag als auch auf deiner Lohnabrechnung.

Beachte, dass der Feiertagszuschlag für den Nationalfeiertag am 1. August nur dann greift, wenn dieser Feiertag auf einen Werk- oder Wochentags fällt. Du arbeitest an fixen Tagen? Dann besteht für dich ebenfalls Anspruch auf eine Feiertagsentschädigung, falls der Feiertag genau auf einen deiner fixen Arbeitstage fallen sollte.

Darüber hinaus solltest du wissen, dass gemäss Arbeitszeitgesetz nur gewisse Berufsgruppen an Feiertagen arbeiten dürfen. Um das Gesellschaftsleben aufrechtzuerhalten, ist dir das Arbeiten an Feiertagen erlaubt, wenn du in einer dieser Branchen tätig bist:

  • Sicherheit
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Gastronomie
  • Verkehrsbetriebe
  • Presse
  • Wasser- und Energieversorgung
  • Landwirtschaft

Stundenlohn Krankheit: Stundenlohnberechnung bei Krankheit

Falls du erkrankst, existieren zwei Szenarien. Im ersten Fall hat dein Arbeitgeber eine Erwerbsausfallversicherung abgeschlossen, die genau dann greift, wenn du erkrankst. Im zweiten Fall besteht für dich lediglich eine teilweise Absicherung, da dein Arbeitgeber keine Erwerbsausfallversicherung für Krankheiten abgeschlossen hat.

Der erste Fall wirkt sich natürlich positiv auf deinen Stundenlohn während Krankheit aus. Du hast dann Anspruch auf 80 % deines Lohns bis zu 720 bzw. 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Zur Berechnung wird dein Durchschnittslohn der vergangenen 12 Monate herangezogen. Fair: Du und dein Arbeitgeber teilen sich die Krankentagegeldversicherungsprämie zu gleichen Teilen. Die entsprechenden Abzüge findest du in deiner Lohnabrechnung. Auch dein Arbeitsvertrag verrät dir, ob und inwieweit du während einer Erkrankung versichert bist.

In Fall 2 bist du nur zum Teil versichert. Und dies auch nur dann, wenn dein Arbeitsvertrag bereits länger als 3 Monate andauert oder für einen darüber hinaus gehenden Zeitraum geschlossen worden ist. Zwar deckt dein Anspruch die komplette Höhe deines Lohns ab, jedoch erfolgt die Lohnfortzahlung bei Krankheit nur für einen recht überschaubaren Zeitraum. Entscheidend ist die Anzahl deiner Dienstjahre auf Basis der Berner Skala:

  • 1. Dienstjahr: 3 Wochen
  • 2. Dienstjahr: 1 Monat
  • 3. und 4. Dienstjahr: 2 Monate
  • 5. bis beendetes 9. Dienstjahr: 3 Monate

Dein Anspruch auf Fortzahlung deines Stundenlohns bei Krankheit steigt also mit deiner Dienstjahreszahl. Wie im Fall einer durch deinen Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherung dient dein durchschnittlicher Lohn der vergangenen 12 Monate als Berechnungsgrundlage.

Tipps und Tricks – so hast du mehr von deinem Stundenlohn

Rund um den Stundenlohn kannst du von einigen Informationen profitieren, die dir dein Arbeitgeber möglicherweise vorenthält. 

Vereinbare wöchentliche Mindeststundenanzahl

Wenn du im Stundenlohn arbeitest, kannst du dir nie sicher sein, dass du stets die versprochene Menge Arbeit erhältst. Manche Verträge heben Arbeitgeber in die vorteilhafte Position, ihre im Stundenlohn arbeitenden Angestellten gewissermassen für Arbeit auf Abruf bereitzuhalten.
Bemühe dich daher gleich zu Beginn, eine Mindestanzahl Arbeitsstunden je Woche oder Monat in deinem Arbeitsvertrag zu verankern. Dies gibt dir mehr Sicherheit in puncto Lohn.

Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber deinem Arbeitgeber vor, dich spätestens 1 Monat nach Dienstantritt schriftlich über deine Wochenarbeitszeit und dein Salär zu informieren.

Kannst du unverschuldet nicht arbeiten, musst du die betroffenen Stunden im Kündigungsfall nicht nacharbeiten. Dein Arbeitgeber ist ausserdem nicht berechtigt, im Rahmen einer Kündigung eine Lohnkürzung vorzunehmen.

Du bist im Arbeitsplan eingeteilt, hast aufgrund fehlender Arbeit jedoch nichts zu tun? Dann darf dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht vorenthalten. Du hast trotzdem Anspruch darauf. Dies gilt auch, wenn du früher als geplant nach Hause geschickt wirst.

Auszahl der Ferienentschädigung

Deine Ferienentschädigung wurde dir bisher monatlich ausbezahlt, wodurch du die Zuschläge zum Stopfen finanzieller Löcher statt als Rücklage genutzt hast? Dann frage danach, ob dir dein Arbeitgeber die Ferienentschädigung nicht doch erst zum Zeitpunkt des Bezugs deiner Ferien auszahlt. Dies kann zudem helfen, dass du auch tatsächlich Ferien machst und dich erholst, statt auf die Ferien zu verzichten, weil du wegen finanzieller Probleme mehr arbeitest im Vergleich zu Monatslohnangestellten. Dahingehend solltest du auch wissen, dass du unter Umständen im Kündigungsfall eine nochmalige Auszahlung der Ferienentschädigung verlangen kannst – und zwar in vollem Umfang. Dies ist dann der Fall, wenn dein Arbeitgeber nachlässig war und deinen Ferienbezug nicht ermöglicht hat. Die grösste Gewerkschaft der Schweiz – die Unia – ist in der Lage, dich zu unterstützen und dein Recht einzufordern.

Mutterschaftsurlaub bei Stundenlohn

Mütter geniessen besondere Rechte. Beanspruche auf jeden Fall deine 14 Wochen bezahlten Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Neben der mindestens 9-monatigen Zahlung von AHV-Beiträgen vor der Geburt ist unerlässlich, dass du währenddessen mindestens 5 Monate gearbeitet hast. Trifft dies auf dich zu, erhältst du 80 % deines durchschnittlichen Lohns. Ausserdem profitierst du von einem erweiterten Kündigungsschutz während der gesamten Schwangerschaft bis zu 16 Wochen nach Geburt deines Babys.

Krankheit und Lohnauszahlung

Du bist erkrankt und sorgst dich, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht mehr zahlen möchte? Dazu ist er nicht berechtigt und auch der mögliche Hinweis darauf, dass er deine Arbeitskraft ohnehin nicht mehr nutzen will, ist unzulässig. Lass dir zudem nicht einreden, deinen Ferienbezug auf die Zeit deiner Erkrankung zu legen. Ferien sind zur Erholung ausserhalb einer Krankheit oder Rehabilitation infolge eines Unfalls da.

Kündigungsfristen

Als unbefristet:e Angestellte:r mit Stundenlohn solltest du die geltenden Kündigungsfristen kennen. Eine Entlassung innerhalb eines Tages ist nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn dein Arbeitgeber dich nicht mehr mit Arbeit versorgen kann. Beharre daher auf den folgenden Kündigungsfristen, die sich an der Anzahl deiner Dienstjahre orientieren. Die Fristen gelten im Übrigen auch für dich, falls die Kündigung von dir ausgeht:

    • während der Probezeit: 7 Tage
    • im 1. Jahr: 1 Monat (auf Ende des Monats)
    • vom 2. bis zum 9. Jahr: 2 Monate (auf Ende des Monats)
    • nach dem 9. Jahr: 3 Monate (auf Ende des Monats)
      Gut zu wissen: Innerhalb der Kündigungsfrist hast du Anspruch auf deinen durchschnittlichen Lohn der vergangenen 12 Monate. Dies gilt sogar dann, wenn du aufgrund fehlender Arbeit nicht angefordert wirst.

Fordere regelmässige Arbeitszeiten

Du erhältst keine Arbeit mehr und überlegst, dich ohne Arbeitsvertragskündigung arbeitslos zu melden? Dies ist eine gute Methode, um die Verdienstausfälle abzufedern. Umsetzbar ist dies aber nur, wenn du zuvor eine relativ stabile Arbeitszeit hattest. Unterschiede in beide Richtungen – du hast mehr oder weniger als gewöhnlich gearbeitet – von 10 % (vergangene 6 Monate) und 20 % (vergangene 12 Monate) sind erlaubt. Nur dann darfst du die Leistungen der Arbeitslosenkasse nutzen.
Fordere deshalb nach Möglichkeit regelmässige Arbeitszeiten, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.


FAQ zum Stundenlohn in der Schweiz

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Nutze die Formel: (Monatslohn × 12 oder 13)/(wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen).

Wie werden Überstunden in der Stundenlohnberechnung berücksichtigt?
Überstunden werden mit einem Zuschlag von 25% auf deinen Stundenlohn gerechnet.

Wie wird die Ferienentschädigung zum Stundenlohn berechnet?
Je nach deinem Ferienanspruch: 4 Wochen (8,33%), 5 Wochen (10,64%), 6 Wochen (13,04%).

Was ist die Feiertagsentschädigung zum Stundenlohn?
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, außer am 1. August (Bundesfeiertag). Der Feiertagszuschlag beträgt 3%.

Wie wird der Stundenlohn bei Krankheit berechnet?
Wenn eine Erwerbsausfallversicherung vorliegt, bekommst du 80% deines Lohns für bis zu 720/730 Tagen innerhalb von 900 Tagen.

Welche Rechte haben Mütter in Bezug auf den Stundenlohn?
Als Mutter hast du nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Kündigungsfristen gelten für unbefristete Angestellte mit Stundenlohn?
In der Probezeit sind es 7 Tage, im 1. Jahr 1 Monat, vom 2. bis zum 9. Jahr 2 Monate und nach dem 9. Jahr 3 Monate.

Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn bei Krankheit kürzen?
Nein, er darf deinen Lohn während einer Krankheit nicht kürzen.

Wie werden nicht bezogene Ferientage behandelt?
Bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses werden die restlichen Ferientage ausbezahlt.

Was sollte ich tun, wenn ich im Stundenlohn arbeite und nicht die versprochene Menge Arbeit erhalte?
Versuche, eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden pro Woche oder Monat in deinem Arbeitsvertrag festzulegen.

Was sollte ich beachten, wenn ich Ferienentschädigung erhalte?
Achte darauf, dass dein Arbeitgeber die Ferienentschädigung separat ausweist und sie nicht in deinen Stundenlohn integriert.