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ENGELER BAU-DENKMAL+STEUERRECHT AG

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Bau- und Steuerrecht Unser Engagement gilt dem Recht von Baudenkmälern und archäologischen Denkmälern als «Ding gewordene Geschichte» menschlichen Denkens und Handelns. Wir unterstützen die an der Gesetzgebung Beteiligten bei der Entwicklung einer zweckmässigen Rechtsetzung sowie öffentliche Institutionen und Private bei einer verhältnismässigen und fortschrittlichen Umsetzung. Wir unterstützen Sie bei Fragen innerhalb der komplexen Steuergesetzgebung, die von einer vielfältigen Rechtspraxis und Rechtsprechung geprägt ist. Mit unserem steuerrechtlichen Fachwissen stehen wir Ihnen bei der Steuerplanung, der Steuerdeklaration, dem Veranlagungs- und bei Rechtsmittelverfahren zur Seite.

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