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Gemeinsame Einrichtung KVG

Gemeinsame Einrichtung KVG

Wir lösen gemeinsame Aufgaben der Krankenversicherer und erfüllen einen öffentlichen Auftrag

Bestimmte Aufgaben können nur gemeinsam bewältigt werden. Dafür sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Gründung einer Stiftung für alle Krankenversicherer vor. Diese privatrechtliche Stiftung wurde von den Krankenversicherern auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des KVG (1. Januar 1996) unter der Bezeichnung „Gemeinsame Einrichtung KVG“ gegründet.

Wir, die Gemeinsame Einrichtung KVG, lösen komplexe Aufgaben in der Krankenversicherung. Diese öffentlich-rechtlichen Aufgaben werden uns vom Parlament, vom Bundesrat, von einzelnen Kantonen und dem Verband der Krankenversicherer übertragen.

Damit gewährleisten wir heute die internationale Koordination der Krankenversicherung, die Abwicklung des Risikoausgleiches unter den Krankenversicherern sowie die Kostenübernahme anstelle zahlungsunfähiger Versicherer (Insolvenzfonds).

Wir setzen uns Ziele und erfüllen die uns zugewiesenen Aufgaben heute wie künftig auf hohem fachlichem Niveau.

Eckdaten

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