Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) vereinigt über 1000 Mitglieder, davon knapp 880 ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind «in der Regel selbständig tätige Architektinnen und Architekten, die beachtenswerte Leistungen auf dem Gebiet der Architektur, des Städtebaus und der Raumplanung erbracht haben». Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung «Architektin BSA» respektive «Architekt BSA» zu führen.
Eckdaten
- Öffentl. Verwaltung / Verbände
- 2 Mitarbeiter
- Pfluggässlein 3, Basel
- BSA-FAS
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